Zahnärztin bei der Behandlung eines Patienten (Foto: dpa/Patrick Pleul)

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Gut zu wissen

Lisa Christl   01.06.2023 | 09:30 Uhr

Zahnarztbehandlungen können sehr teuer sein und werden von der gesetzlichen Krankenkasse größtenteils nur mit kleinen Beiträgen unterstützt. Deshalb kann sich in jedem Alter eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Stiftung Warentest hat 289 Tarife verglichen.

Egal ob Füllung, Wurzelbehandlung oder Zahnreinigung - am Ende der Zahnbehandlung folgt die Rechnung, die häufig sehr hoch ausfällt. Und mit den steigenden Preisen fragen sich zurzeit viele: Kann ich mir die perfekte Lösung für meine Zähne überhaupt noch leisten?

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Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Audio [SR 3, Studiogespräch: Carmen Bachmann/ Lisa Christl, 01.06.2023, Länge: 06:24 Min.]
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Laut Stiftung Warentest nimmt etwa ein Viertel der Zahnpatienten eher Abstriche in der Qualität ihrer Behandlung in Kauf, als die gestiegenen Preise zu zahlen. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt oft weniger als 20 Prozent der anfallenden Kosten. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte das notwendige Geld für die Zahnarztrechnung zur Verfügung haben.

Am besten zwischen 30 und 40 Jahren

"Sinnvoll ist der Abschluss der Zusatzversicherung in jedem Alter", sagt Michael Nischalke, Projektleiter bei Stiftung Warentest. Er empfiehlt eine Zahnzusatzversicherung aber möglichst mit Mitte 30 oder Anfang 40 abzuschließen, aber auch mit über 50 ist der Vertragsabschluss noch sinnvoll. "Das hat den einfachen Grund, dass sich mit der Zeit die Qualität der Zähne ändert. Spätestens ab Mitte vierzig benötigen fast alle ihre ersten Kronen." Es fallen also entsprechend auch immer mehr Kosten beim Zahnarzt an.

Zu beachten sei zudem, dass Versicherte in vielen Fällen erst nach einigen Jahren die vollen Leistungen beanspruchen können - vorher gelten jährliche Obergrenzen. Das heißt im Umkehrschluss: Je früher man eine Zusatzversicherung abschließt, desto mehr wird sie an Kosten übernehmen.

Tarife nach Budget und Wünschen

Stiftung Warentest hat 289 Tarife verglichen. 45 Prozent der getesteten Zahnzusatzversicherungen erhielten das Qualitätsurteil "sehr gut". Die Tarife mit den höchsten Leistungen haben aber ihren Preis und der variiert - je nach den finanziellen Möglichkeiten und den Anforderungen der Kunden. "Wir haben unterschiedliche Kundentypen formuliert. Der 'rundum sorglos'-Kunde zahlt zwischen 40 und 80 Euro, 'gut und günstig'-Kunden im Schnitt 15 bis 30 Euro und der 'Kasse genügt'-Kunde zahlt zwischen 9 und 12 Euro im Monat", so Michael Nischalke.

Allerdings spielt auch hier das Alter der Kunden eine Rolle. Denn ob Hochleistungs- oder Basisschutz: In den meisten Fällen erhöht sich der Beitrag stufenweise mit dem Alter des Versicherten. Das heißt: Jüngere Neukunden zahlen weniger, ältere mehr.

Lügen zahlt sich nicht aus

Haben Patienten erfahren, dass bald eine umfangreichere Behandlung ansteht, ist diese in der Regel nicht mehr versicherbar. Das zu verschweigen, ist keine Lösung, erklärt Michael Nischalke: "Neukunden müssen Fragen zu ihrem Gebisszustand beantworten. Mitunter wird auch der behandelnde Zahnarzt gefragt." Kommt dabei heraus, dass geschummelt wurde, geht im ungünstigsten Fall der Versicherungsschutz verloren.

Ein interner Tarifwechsel lohnt sich mehr

Bemerkt man nach einiger Zeit, dass der gewählte Tarif nicht passt, kann man ihn wechseln. Michael Nischalke empfiehlt aber erst zu überprüfen, ob der gleiche Versicherer einen passenderen Tarif parat hat. "Wechseln Sie den Anbieter, dauert es mehrere Jahre, bis Sie wieder den vollen Anspruch auf alle Leistungen haben. Bei einem internen Wechsel gilt die Begrenzung nur bei eventuellen Mehrleistungen des neuen Tarifs."

Wer keine Versicherung braucht

Zahnzusatzversicherungen sind ganz grundsätzlich freiwillige Angebote, die für alle Versicherten aller Kassen offenstehen. Nicht zu empfehlen sind die Angebote aber für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG beziehen oder Alleinerziehende mit einem Bruttoeinkommen unter 1358 Euro. "In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen die Kosten der Behandlungen", so Michael Nischalke.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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