Saarland Nach Hausbesuchen bei Tesla – Saarbrücker Anwalt kritisiert Vorgehen
Der Chef klingelt ohne Ankündigung an der eigenen Haustür, obwohl man zuvor vom Arzt krankgeschrieben worden ist. Das ist gleich mehreren Mitarbeitern im Tesla-Werk in Grünheide passiert. Ein Saarbrücker Fachanwalt sagt: Das geht so nicht.
Daniel Novickij
Führungskräfte haben nach vielen Krankschreibungen im Tesla-Werk in Grünheide im Bundesland Brandenburg ihre krankgeschriebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unangekündigt zuhause besucht, um nachzuschauen, ob sie wirklich krank sind.
Das ist aber laut der aktuellen Rechtsprechung nicht erlaubt, sagt Marwin Roth, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Saarbrücken: "Der Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht pauschal kontrollieren. Das ist unzulässig", erklärt Roth.
Zweifel an der Krankmeldung - was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Sollte der Chef an einem ärztlichen Attest zweifeln, so müsse er vor Gericht beweisen, dass seine Mitarbeiterin oder sein Mitarbeiter wirklich nicht krank war – und das sei in der Praxis schwierig. "Der Vorgesetzte kann nicht an der Tür klingeln, seine krankgeschriebenen Angestellten ausfragen und verlangen, in die Wohnung zu dürfen. Wenn der Angestellte ihm die Tür vor der Nase zuschlägt, ist das völlig in Ordnung", sagt Roth. Der Arbeitgeber dürfe seine Mitarbeitenden auch nicht pauschal beobachten lassen.
Falls Vorgesetzte aber einen konkreten Hinweis haben, dass eine bestimmte Mitarbeiterin oder ein bestimmter Mitarbeiter sich nicht daran hält, was ihr Arzt angeordnet hat, dann haben sie mehr Möglichkeiten. "Der Arbeitgeber dürfte in diesem Fall einen Detektiv beauftragen, der den angeblich erkrankten Mitarbeiter beobachtet", so Roth.
"Wenn sich zum Beispiel ein Lkw-Fahrer krank meldet, weil er über starke Rückenschmerzen klagt, aber dann jemandem privat hilft, schwere Kisten zu schleppen und wegzufahren, dann ist das eine klare Sache". Das sei ein arbeitsrechtlicher Verstoß und könne mit Konsequenzen geahndet werden. Wenn der Arbeitgeber von seinen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen konkreten Hinweis bekommt, dann dürfe er dem auch nachgehen.
Krankmeldung: Was für den Arbeitnehmer erlaubt ist und was nicht
Grundsätzlich gilt: Wer vom Arzt krankgeschrieben ist, darf alles machen, was die Heilung fördert oder zumindest nicht beeinträchtigt. Beispielsweise sei es trotz einer Krankmeldung wegen einer psychischen Erkrankung möglich, einkaufen zu gehen oder eine Diskothek zu besuchen. Der Arbeitnehmer darf laut Roth sogar in Urlaub fahren, solange es ihm ein Arzt attestiert hat.
Wer körperlich verletzt oder erkältet ist, dürfe etwa spazieren oder sich leichteren Arbeiten im Garten widmen. Es sei auch erlaubt, mit Freunden etwas trinken zu gehen.