So stehen die Parteien in RLP zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren

Rheinland-Pfalz So stehen Politiker in RLP zu einem AfD-Verbotsantrag

Stand: 01.10.2024 17:36 Uhr

Politiker aus verschiedenen Parteien wollen ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten. Ob es dazu kommt, ist noch unklar. Was sagen die Parteien in RLP dazu?

Die AfD gilt bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall, in einigen Bundesländern wie Sachsen oder Thüringen auch als "gesichert rechtsextrem". Die Hürden für ein Parteiverbot sind aber sehr hoch. Ein Scheitern, befürchten viele, würde die Position der AfD nur stärken.

Auslöser der erneuten Debatte ist, dass Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken offenbar eine ausreichende Anzahl an Unterstützern für einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein Verbotsverfahren gefunden haben. Gefordert wird darin, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft wird. Sie soll zudem von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man der AfD unter anderem eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachweisen kann.

Unterstützung bei Grünen für AfD-Verbotsantrag

Eine der Antragstellerinnen ist die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landesvorsitzende der Grünen Misbah Khan. Sie argumentiert: "Wir haben starke Akteure in der AfD, die kann ich gerichtsfest als Faschist*innen bezeichnen. Sie stehen immer wieder im Verdacht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstören zu wollen. Und all das sind Gründe für mich zu sagen, eine Demokratie muss sich auch wehren." Khan verwies auch auf den Vorfall im Landtag in Thüringen, wo die AfD mit ihrem Vorgehen dem Ansehen des Parlaments geschadet habe.

Die Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag teilen Khans Sicht der Dinge: "Die AfD bedroht unsere Demokratie und macht dabei auch nicht halt vor den Parlamenten", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Carl-Bernhard von Heusinger. Insofern sei es richtig, "dass zu diesem Zeitpunkt die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit im Bundestag angestoßen wird."

Grüne Bundespolitikerin aus RLP unterstützt AfD-Verbotsantrag

CDU-Generalsekretär Steiniger gegen Verbotsverfahren

Der Generalsekretär der rheinland-pfälzischen CDU, Johannes Steiniger, hält eine AfD-Verbotsverfahren für falsch. "So gut die Absicht auch ist, ich halte allein die Diskussion um ein AfD-Verbot schon für problematisch. Sie stärkt die AfD in ihrer eigenen Erzählung vom Opfer und Märtyrer. Ein Verbotsverfahren würde Jahre dauern - Jahre, in denen die AfD weiterhin an jeder Wahl teilnähme und ihre Opferrolle nutzen kann."

Steiniger teilte zudem mit, auch bei einem Parteiverbot wären die Anhänger ja noch da und eine neue Partei schnell gegründet.

Das sind die Regeln für ein Parteienverbot

Den Antrag auf ein Parteiverbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Über ein Parteiverbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Dafür müssen konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Zwei Parteien wurden bisher verboten Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bisher Parteien verboten: die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), beide in den 1950er-Jahren.Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde gleich zweimal ein Verbotsverfahren eingeleitet – und beide scheiterten. Das erste 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen, noch bevor es zur Verhandlung in Karlsruhe kam: Denn damals saßen V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei und hatten möglicherweise die Entscheidungen der NPD beeinflusst. Drei der sieben Richter des zweiten Senats sahen darin ein Verfahrenshindernis.

Innenminister Ebling hält AfD-Verbotsantrag für verfrüht

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hält einen AfD-Verbotsantrag für verfrüht. Er sagte, wenn ein solcher Antrag gestellt werde, müsse er auch hundertprozentigen Erfolg haben. "Diese Voraussetzung sehe ich aktuell nicht gegeben." Die höchstrichterliche Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall ermögliche es aber, verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD aufzudecken. "Das schafft die Voraussetzung, um in Zukunft einen gut begründeten Antrag stellen zu können", meinte Ebling. 

FDP-Vize-Landesvorsitzende Konrad: AfD-Verbotsantrag sendet falsches Signal

Auch in der FDP sieht man einen solchen Verbotsantrag mit großer Skepsis. Carina Konrad, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Rheinland-Pfalz sagte dem SWR: "Ich bin überzeugt, dass unsere Demokratie stark genug ist, um im Wettbewerb der Argumente zu bestehen. Ein Verbotsantrag sendet das falsche Signal und lässt Zweifel an der Fähigkeit aufkommen, die AfD mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen – das wäre fatal für unsere Demokratie."

CSU lehnt AfD-Verbotsverfahren ab

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag lehnt ein AfD-Verbotsverfahren ab. "Ich halte diesen geplanten Antrag für falsch und kontraproduktiv", sagte der Chef der CSU-Landesgruppe, Alexander Dobrindt, der "Augsburger Allgemeinen". "Man kann die AfD nicht wegverbieten, man kann die AfD nur wegregieren." Auch er ist der Meinung, dass allein schon die Verbotsdebatte der AfD eine neue Gelegenheit bietet, sich als Opfer zu inszenieren.

Der Generalsekretär der SPD-Bundespartei, Kevin Kühnert, bezweifelte im Sender N-TV, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte. "Mir liegen solche Erkenntnisse im Moment nicht vor. Und daher würde ich sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante."