Das Landgericht Trier.

Rheinland-Pfalz Landgericht Trier: "Klage von Missbrauchsopfer hat keine Aussicht auf Erfolg"

Stand: 14.01.2025 18:32 Uhr

Ein Missbrauchsopfer aus Longuich kann wohl keine Schadenersatzansprüche gegen das Bistum geltend machen. Denn die Taten sind verjährt, so das Landgericht Trier.
 

"Es ist wie das große Finale in einem schlechten Film" - so fasst die Betroffenen-Organisation "Missbrauch im Bistum Trier" (MissBiT) die Klage gegen das Bistum Trier zusammen: "Nach über 50 Jahren Odysee wird nun mit aller Macht verhindert, dass das Opfer Gerechtigkeit erfahren kann." Was die Vertreter der Missbrauchsopfer in der Region damit meinen, ist der Weg zur ersten Klage eines Betroffenen gegen das Bistum Trier.

Der Mann aus dem Moselort Longuich war nach eigenen Angaben seit Ende der 1960er-Jahre von seinem Religionslehrer - einem Bistumspriester - missbraucht worden. Jahrzehnte später, als der Priester längst tot war, plante der Betroffene das Bistum auf 300.000 Euro Entschädigung zu verklagen. Doch bereits bevor es dazu kam, hat das Landgericht Trier ihm signalisiert, dass sein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat. Denn: die Taten des Priesters sind nach mehr als 30 Jahren verjährt. So erklärte es ein Gerichtssprecher auf SWR-Anfrage.

Strafrechtlich sind sie das ohnehin. Der Kläger leide unter den Taten aber bis heute, sagt Jutta Lehnert, eine Sprecherin von MissBiT: "Das ist im Grunde genommen ein zerstörtes Leben. Dass ein Mensch, der sowas erlebt hat, überhaupt durchkommt, ist eigentlich ein Wunder."

Gericht lehnt Prozesskostenhilfe ab

Mitte Dezember hatte das Landgericht Trier einen Antrag auf sogenannte Prozesskostenhilfe des Betroffenen abgelehnt. Bevor der Mann gegen das Bistum vor Gericht zieht, wollte er finanzielle Unterstützung für die Verhandlung beantragen. Da die Klage selbst aber aussichtslos sei, wurde dem nicht stattgegeben. Ob es überhaupt noch zu einem Verfahren kommt, ist demnach unklar.

Mit der Zivilklage wollte der Betroffene zumindest erwirken, dass er von der Kirche angemessen entschädigt wird. Denn die sei mitschuldig, habe Taten jahrzehntelang vertuscht. "Die 30.000 Euro, die der Kläger bislang bekommen hat", sagt Jutta Lehnert, seien nicht mehr "als ein Hohn". Immerhin hatte ein Kölner Gericht einem Betroffenen das Zehnfache zugesprochen - woraus sich die Forderung im Longuicher Fall erklärt.

Bistum Trier verzichtet nicht auf Verjährung

Anders als das Erzbistum Köln hat das Bistum Trier aber nicht auf die Verjährung verzichtet. Das bestätigte das Bistum Trier dem SWR. Das bedeute aber nicht, dass das Bistum sich auch bei möglichen weiteren Klagen immer auf die Verjährung berufen werde.

Das Bistum wird sich den Klagen grundsätzlich stellen. Stellungnahme Bistum Trier

Bischof und Generalvikar hätten nur in diesem Fall so entschieden. "Das Bistum wird sich diesen Klagen grundsätzlich stellen. Jeder Fall wird einzeln zu betrachten und rechtlich zu prüfen sein", heißt es in einer Stellungnahme des Bistums.

Bistum: Vorwürfe gegen den Priester waren nicht bekannt

In dem konkreten Fall habe das Bistum damals nichts von Vorwürfen gegen den Priester gewusst. Auch in dessen Personalakte gebe es keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch. Deshalb habe man auf die Verjährung verwiesen.

Die Betroffeneninitiative MissBiT will den Beschluss des Trierer Landgerichtes zusammen mit dem Kläger vor dem Oberlandesgericht Koblenz anfechten. Dies ist laut Gericht noch bis zum 18. Januar per Beschwerde möglich.

Initiative bereitet weitere Klagen vor

MissBiT ist der Auffassung, dass die Verjährung nicht greift. Die Begründung: Wegen der besonderen Stellung der Katholischen Kirche seien erfolgreiche Klagen erst seit 2010 möglich gewesen. Damit seien die Ansprüche von Missbrauchsbetroffenen nicht verjährt. Parallel würden weitere Klagen von Betroffenen gegen das Bistum vorbereitet.

Sendung am Di., 14.1.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4