Glasfaserkabel für schnelles Internet werden verlegt. In vielen ländlichen Regionen ist davon noch nichts zu spüren

Rheinland-Pfalz So wehren Sie sich gegen zu langsames Internet

Stand: 13.05.2023 04:00 Uhr

Viele Internetanschlüsse in Rheinland-Pfalz liefern nicht die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit oder fallen komplett aus. Dagegen können sich Verbraucher wehren.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Breitband-Internet klafft auch in Rheinland-Pfalz weiter eine große Lücke. Die Anschlüsse erreichen oft nicht die Geschwindigkeiten, die die Anbieter in den abgeschlossenen Verträgen ihren Kunden versprochen haben.

Beim Festnetz-Internet erreichten nur 42,3 Prozent der Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate, heißt es im Jahresbericht der Bundesnetzagentur. Im Mobilfunk erhielten im Download nur 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der maximalen Datenübertragungsrate.

1&1, Telekom, Vodafone und Telefónica drohen Strafen

Ärger droht den etablierten Handynetz-Betreiber zudem wegen der weiterhin bestehenden 4G-Funklöcher. Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica hatten sich bei der Frequenz-Auktion 2019 verpflichtet, bis Anfang dieses Jahres 500 "weiße Flecken" (4G-Funklöcher) zu schließen. Das Ziel wurde weit verfehlt.

Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob plausible rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen, warum trotz Ausbaupflicht kein Funkmast entstand. Wenn nicht, drohen empfindliche Strafen. Der Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, die Firma 1&1 aus Rheinland-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Standorten hingegen sehr deutlich, zum Jahreswechsel waren es nur fünf.

Mehr Rechte für Internet-Nutzer

So können sich Kunden wehren

Hoffnung macht den Kunden das Telekommunikationsgesetz (TKG). Das beinhaltet Möglichkeiten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich bei langsamen Internetanschlüssen besser zu wehren. Hier sind einige der wichtigsten Möglichkeiten:

Bei unzureichender oder gar keiner Internetversorgung

Auch für Fälle in Regionen, in denen kein Internet angeboten wird oder die Versorgung nachweislich unzureichend ist, bietet das Telekommunikationsgesetz den Kundinnen und Kunden Möglichkeiten, um ihr Anliegen richtig zu adressieren.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Nutzende ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und aktiv werden, um eine Verbesserung der Internetversorgung zu erreichen.