Im Fashion Outlet Zweibrücken kann wohl noch eine Weile in den Ferien sonntags geshoppt werden. Bis es eine Entscheidung darüber gibt, dauert es noch.  (Foto: SWR)

Sonntagsöffnung muss wohl neu geprüft werden

Bundesgerichtshof entscheidet Ende Juli über verkaufsoffene Sonntage von Outlet in Zweibrücken

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Im Fashion Outlet Zweibrücken kann wohl noch eine Weile in den Ferien sonntags geshoppt werden. Bis es eine Entscheidung darüber gibt, dauert es noch.

Das zeichnete sich bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ab. Der Streit um die Öffnungszeiten des Fashion Outlets am Zweibrücker Flughafen schwelt schon länger und hat mehrfach Gerichte beschäftigt. Nun muss der Bundesgerichtshof abschließend eine Entscheidung treffen, ob die vermehrten verkaufsoffenen Sonntage des Outlets noch gerechtfertigt sind.

Sie sind in der aktuellen Häufigkeit nämlich nur erlaubt, weil das Outlet in der Nähe eines Flughafens liegt - dort gibt es allerdings seit Jahren schon keine Linienflüge mehr. Aber der Reihe nach.

Einzelhändler fühlt sich ungerecht behandelt

Einzelhändler Steffen Jost betreibt Modehäuser in Grünstadt, Landau, Frankenthal, Worms und Bruchsal. Seine Filialen dürfen nur viermal im Jahr sonntags öffnen - so geht es auch vielen anderen Geschäften. Das Fashion Outlet in Zweibrücken hingegen darf durch eine Sonderregelung unter anderem an allen Sonntagen während der Ferien Kleidung verkaufen.

Das findet Steffen Jost ungerecht. Er bemängelt unlauteren Wettbewerb, weil das Fashion Outlet mehr Verkaufsmöglichkeiten als andere Geschäfte in Rheinland-Pfalz hat. Um sich dagegen zu wehren, ist er bereits vor das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) gezogen und dort jeweils mit seinen Klagen gescheitert.

Outlet Zweibrücken: Landesverordnung erlaubt verkaufsoffene Sonntage

Das OLG hatte die Klage Anfang August mit der Begründung abgewiesen, dass das beklagte Geschäft sich an eine Verordnung des Landes aus dem Jahr 2007 gehalten habe, wonach die Ladenöffnung an Sonntagen in den Ferien erlaubt ist. Gerichtssprecher Timo Schöpfer sagte damals, es dürfe keine negativen Folgen für jemanden geben, wenn er sich an das Gesetz hält.

Bundesgerichtshof soll nun endgültig entscheiden

Weil das Oberlandesgericht in diesem Fall allerdings eine Revision zugelassen hat, ist Einzelhändler Steffen Jost vor den Bundesgerichtshof gezogen. "Uns war von Anfang an bewusst, dass wir einen langen Weg gehen werden. Das Outlet wird so schnell nicht einknicken, für die geht es um viel Geld", so Jost gegenüber dem SWR.

Flughafen war Grundlage für verkaufsoffene Sonntage im Outlet Zweibrücken

Vor dem Bundesgerichtshof rechnet er sich gute Chancen aus. Denn die alte Landesverordnung, die den Geschäften das Öffnen an den Feriensonntagen erlaubt, stammt aus dem Jahr 2007. Die Verordnung sei veraltet, so Jost.

Das Land hatte dem Fashion Outlet damals erlaubt, auch sonntags zu öffnen, damit Flugreisende sich noch kurzfristig in Zweibrücken mit Kleidung eindecken können. Bereits seit Oktober 2014 gibt es allerdings keine Linienflüge ab Zweibrücken mehr.

BGH hat Zweifel an Entscheidung des OLG Zweibrücken

Nun war also der Bundesgerichtshof an der Reihe. Wie am Mittwoch bekannt wurde, äußerte der BGH erhebliche Zweifel an dem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Unter anderem hätte das OLG prüfen müssen, ob die Rechtsverordnung überhaupt rechtmäßig ist, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe.

Dabei sei es entgegen der Annahme des Gerichts auch relevant, dass der kommerzielle Linienflugverkehr zwischenzeitlich eingestellt wurde. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, könnten Regelungen rechtswidrig werden, betonte Koch. Die aufgeworfenen Fragen müsste das OLG klären.

Entscheidung fällt wohl Ende Juli - dann geht es aber erst einmal weiter

Der BGH könnte das Urteil aufheben und nach Zweibrücken zurückverweisen. Die Entscheidung will der Bundesgerichtshof am 27. Juli bekanntgegeben. Das Arbeits- und Sozialministerium in Mainz prüft die entsprechende Verordnung ebenfalls.

Es will nach früheren Angaben neben der BGH-Entscheidung Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Region und die geplante Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlet Center berücksichtigen. Das Thema hat auch schon den Landtag beschäftigt.

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