Landgericht Duisburg

Duisburg: Lebenslänglich für Mord an Seniorin

Stand: 01.06.2023, 18:35 Uhr

Eine Frau aus Duisburg muss lebenslang ins Gefängnis, weil sie eine Seniorin ermordet hat. Das Landgericht verurteilte die Duisburgerin am Donnerstagnachmittag.

Von Dominik Peters

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die heute 46-Jährige ihre 84 Jahre alte Nachbarin mit 29 Messerstichen ermordet hat. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, die Tat am 23. August 2023 heimtückisch und aus Habgier begangen zu haben.

Im Urteil stellt das Duisburger Landgericht eine "besondere Schwere der Schuld" fest. Die Tatsache, dass die Frau den Mord einer dementen 89-Jährigen in die Schuhe schieben wollte, wertet das Gericht als besonders perfide.

Täterin ruft selbst die Polizei

Nach der Tat hatte die jetzt Verurteilte selbst Polizei und Rettungsdienst gerufen. Ihre Version gegenüber den Beamten damals: Sie habe Schreie in der Wohnung der Seniorinnen gehört und deshalb nach dem Rechten sehen wollen. 

So hatte sie die Spur der Ermittler zunächst auf die demente 89-Jährige Mitbewohnerin des Opfers gelenkt, die mit einem Messer in der Nähe des Opfers gestanden habe.

Die 89-Jährige wurde nach der Tat festgenommen und in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht - bis Polizei und Staatsanwaltschaft im Oktober eine überraschende Wende verkündeten. 

Überraschende Wendung zwei Monate nach der Tat

Psychologische und motorische Untersuchungen der 89-Jährigen hatten ergeben, dass die demente Frau weder körperlich, noch geistig zu der Tat in der Lage gewesen sein konnte. Gleichzeitig lenkte die Auswertung neuer Spuren den Verdacht auf die damals 45-Jährige, die einen Schlüssel zur Wohnung der Seniorinnen hatte - sie hatte den Damen seit einiger Zeit bei Einkäufen und Geldangelegenheiten geholfen. 

Um ihren Hang zum Spielen zu finanzieren, hatte sie von den Konten der Damen allerdings auch immer wieder auch Geld für die eigene Tasche abgehoben - insgesamt etwa 30.000 Euro. Als ihre Masche aufzufliegen drohte, tötete sie ihr Opfer. 

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