Ein Bild eines Richterhammers vor einem Papierstapel

Schwerer Missbrauch der eigenen Tochter: Plettenbergerin bleibt in Haft

Stand: 11.05.2023, 19:26 Uhr

In einem Revisionsverfahren hat das Landgericht Hagen eine Mutter aus Plettenberg wegen schweren sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil fiel etwas milder aus als in erster Instanz. 

Von Heiko Dolle

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aus erster Instanz von Ende März vergangenen Jahres teilweise aufgehoben. Die Plettenbergerin war damals vom Landgericht Hagen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Richter in Karlsruhe kritisierten aber, dass die Kammer in Hagen Angaben der Angeklagten beim Jugendamt nicht ausreichend geprüft habe. Das hätte schon in erster Instanz zu einer kürzeren Haftstrafe führen können.

Unstrittig ist, dass die Plettenbergerin zusammen mit ihrem Lebensgefährten von ihrem damals vierjährigen Kind kinderpornographische Bilder und ein Video gemacht hatte. In dem Revisionsverfahren ging es also nur um die Strafhöhe, nicht aber die Schuldfrage.

Mutter sitzt in der JVA Gelsenkirchen ihre Haft ab

Beide Angeklagten legten zwar während des ersten Prozesses Geständnisse ab. Sie schoben sich aber auch gegenseitig die Schuld zu. Die Mutter gab damals an, dass sie aus Angst, der Angeklagte könne die Beziehung zu ihr beenden, alles gefilmt habe. Sie sitzt seit ihrer Verurteilung die Haft in der JVA Gelsenkirchen ab.

Vorzeitige Haftentlassung der Mutter möglich 

Das Urteil gegen den Lebensgefährten ist von dem Revisionsverfahren nicht betroffen. Der damals 38-jährige Plettenberger war wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Durch die jetzt etwas kürzere Haftstrafe könne die Mutter schon bald auf Bewährung rauskommen, erklärte ein Gerichtssprecher. Beide Urteile sind damit rechtskräftig.

Urteil Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

00:30 Min. Verfügbar bis 11.05.2024 Von Heiko Dolle