Auf dem Foto sind Polizisten, die um ein Absperrband an einem Wuppertaler Gymnasium herumlaufen. Daneben steht ein Polizeiauto.

Nordrhein-Westfalen Nach Urteil zu Messerangriff an Wuppertaler Schule: Anwalt will vor den Bundesgerichtshof

Stand: 30.09.2024 20:25 Uhr

Nach dem Urteil zu einem Messerangriff an einer Wuppertaler Schule könnte der Prozess in die nächste Instanz gehen.

In der letzten Woche war ein 17-Jähriger aus Wuppertal zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt worden, weil er an einem Wuppertaler Gymnasium im Februar vier Schüler mit einem Messer angegriffen hatte.

Strafverteidiger Mustafa Kaplan vor Prozessbeginn

Strafverteidiger Mustafa Kaplan vor Prozessbeginn

Jetzt hat der Anwalt des Jugendlichen angekündigt, dass er das Urteil beim Bundesgerichtshof anfechten wird. Auf WDR-Anfrage sagte Rechtsanwalt Mustafa Kaplan, er habe auf mehrfache gefährliche Körperverletzung plädiert, das Gericht habe seinen Mandaten aber wegen versuchten Mordes verurteilt.

Urteil in der letzten Woche

Für die Messerattacke ist der Oberstufenschüler wegen dreifachen versuchten Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er habe vier Mitschüler mit einem Messer in Hals und Kopf gestochen, sagt Gerichtssprecherin Helena Salomon-Limberg: "Und zwar bei den ersten drei Mitschülern mit einer hohen Kraftentfaltung. Deswegen sah die Kammer hier auch einen versuchten Mord als gegeben an."

Landgerichtssprecherin Dr. Helena Salamon-Limberg

Landgerichtssprecherin Dr. Helena Salamon-Limberg

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zum Prozessauftakt auf versuchten Mord plädiert. Der Strafverteidiger des 17-Jährigen sprach sich hingegen für gefährliche Körperverletzung aus. Es habe sich um einen einmaligen Ausraster seines Mandanten gehandelt.

Schüler in psychischer Ausnahmesituation

Strafverteidiger Mustafa Kaplan: "Er hat sich selbst über einen längeren Zeitraum schulisch mit seiner Lernwut unter Druck gesetzt. Er hat sich keine Freizeit mehr gegönnt. Er hat in der Vergangenheit ein Familienmitglied durch eine Gewalttat verloren. [...] Und an dem Tag ist dann noch ein Streit mit seinen Mitschülern dazu gekommen. Das war einfach alles zu viel für ihn."

Auch die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Oberstufenschüler während der Tat in einer Ausnahmesituation war. Sie berücksichtigten das, aber auch den Grad der Verletzungen bei den Opfern. Alle hätten bereits am nächsten Tag wieder die Schule besuchen können. Nach der Urteilsverkündung wurden die Haftbefehle gegen den Schüler zunächst aufgehoben, er ist nun wieder auf freiem Fuß.

Rückkehr an Schule schwer vorstellbar

Ein Zurück an seine bisherige Schule wird es aber wohl nicht geben. Das hatte die Schulleiterin schon zum Prozessauftakt gesagt.

Da hat jemand was gemacht, was unsere Gemeinschaft massiv beeinträchtigt hat, was uns verstört und beschäftigt hat und was in unserem Wertekonzept absolut nicht geht. Und da muss es eine Konsequenz geben.

Claudia Schweizer-Motte, Schulleiterin

Was war passiert?

Geschehen war der Angriff im Februar. Mitten während des laufenden Schultags sei der 17-jährige Schüler in einem Pausenraum auf vier Mitschüler losgegangen und verletzte sie mit einem Messer. Danach soll er auch sich selbst mit dem Messer verletzt haben.

In der Schule wurde danach Amokalarm ausgelöst. Hunderte Polizisten und Spezialeinheiten rückten an. Die Schule wurde abgeriegelt und Schüler mussten in ihren Klassenräumen bleiben. Nur nach und nach wurden sie aus dem Gebäude geführt. In den Tagen danach wurde der Angriff im Unterricht aufgearbeitet. Auch Seelsorger waren im Einsatz.

Unsere Quellen: