Niedersachsen Rachemord in der Schweiz: Lebenslange Haft für 25-Jährigen
Ein 25-Jähriger ist am Dienstag wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass er den Tod seines Vaters rächen wollte.
Die Schwurgerichtskammer, die am Landgericht für besonders schwere Straftaten zuständig ist, geht davon aus, dass der 25-Jährige aus Braunschweig die Tat gemeinsam mit seiner Schwester geplant hatte. Demnach machte die in Pakistan lebende Schwester das spätere Opfer über die sozialen Medien in der Schweiz ausfindig und baute unter falscher Identität eine Liebesbeziehung zu dem Mann auf. Daraufhin lockte sie ihn im Juni 2023 zu einem Treffpunkt in Haute-Nendaz im Kanton Wallis, wo der 25-Jährige dem Asylbewerber mit einem langen Armee-Messer in die Brust stach. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Angegriffenen feststellen.
Richter sahen Mordmerkmal Heimtücke als erfüllt
Mit dem Strafmaß folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen der detaillierten Planung und dem arglosen Opfer sahen die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an, niedrige Beweggründe verneinten sie aber. Die Staatsanwaltschaft hatte auch eine besondere Schwere der Schuld gefordert. Diese sahen die Richter nicht. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine milde Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Handy führt Ermittler zum Angeklagten
Der 25-Jährige war nach der Tat zurück nach Deutschland geflohen, wo er im Januar 2024 in Braunschweig festgenommen wurde. Sein Handy, welches bei dem getöteten Asylbewerber aufgefunden wurde, führte die Ermittler auf seine Spur. Nach Angaben des Gerichts waren allein die Nachrichten vom Tattag eindeutig. "Das ist die richtige Stelle, bring ihn her", zitierte der Richter. Aus den Chats ging demnach auch hervor, dass wohl die Schwester einen Freund aus Kindheitstagen mit dem Tod des Vaters in Verbindung brachte. Sie schrieb, dass der Mann etwas Schreckliches getan habe und dafür bestraft werden müsse. Wie aus den Nachrichten weiter hervorging, hat vor allem die Schwester den Angriff geplant und ihrem Bruder vorgeschlagen, das Messer sowie eine Schweizer Sim-Karte zu kaufen.
Ex-Freundin ist wichtige Zeugin im Prozess
So sei es auch der Rat der Schwester gewesen, Nummernschilder zu verändern und die damalige Freundin des 25-Jährigen zum Vorwand eines Urlaubs mitzunehmen. Die Ex-Freundin war am Tattag im Auto geblieben und hatte den Messerangriff nicht selbst gesehen. Ansonsten hat sie die Situation nach Ansicht der Richter aber glaubhaft geschildert. Sie wartet in der Schweiz noch auf ihr eigenes Verfahren. Im Prozess stand zudem die Aussage eines Mithäftlings im Fokus, dem der 25-Jährige ausführlich von der Tat berichtet hatte. "Seine Angaben weisen eine unglaubliche Fülle von Details auf", sagte der Richter.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt zunächst geschwiegen, dann aber ein Teilgeständnis abgelegt. Demnach räumte er ein, er sei am Tattag in Haute-Nendaz im schweizerischen Kanton gewesen, habe das Opfer aber nicht töten wollen. Das Messer hatte er nach seiner Aussage zum Selbstschutz dabei. Unklar blieben im Verlauf des Verfahrens die genauen Todesumstände des Vaters im Jahr 2022.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 02.10.2024 | 08:30 Uhr