Niedersachsen "L'Amour Toujours": Jugendrichterin sieht keine Volksverhetzung
Zwei Jugendliche sollen im Mai bei einem Löninger Schützenfest volksverhetzende Texte gesungen haben. Die zuständige Jugendrichterin hat nun entschieden, dass beide nicht vor Gericht müssen.
Bei einem Schützenfest in Löningen (Landkreis Cloppenburg) sollen die beiden Jugendlichen auf die Melodie von "L'Amour Toujours" ausländerfeindliche Texte gesungen haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg warf den Jugendlichen Volksverhetzung vor und hatte Anklage beim Amtsgericht Cloppenburg erhoben. Nach Angaben des Amtsgerichtes gab es Video-Ausschnitte ihres Gesangs, die auch in den sozialen Medien verbreitet wurden. Die zwei Jugendlichen hatten ihre Tat zugegeben. Gegen drei weitere Beschuldigte wurde das Verfahren bereits eingestellt.
Staatsanwaltschaft kann Beschwerde einlegen
Der Jugendrichterin zufolge würden die Worte allein nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das sei erst der Fall, wenn zum Beispiel bedrohliches Auftreten oder ein Bezug auf den Nationalsozialismus hinzukomme. Die Angeschuldigten hätten von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts weiter. Ein anderes Gericht hatte in einem ähnlichen Fall anders entschieden und die Angeklagten aufgefordert, Geldauflagen an die Bildungsstätte Anne Frank zu leisten, wie der Hessische Rundfunk berichtete. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg kann gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cloppenburg Beschwerde einlegen.
Beratungsstelle spürt Verunsicherung durch solche Parolen
Laut Kevin Schreiber von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Nord/West können solche Gesänge bei Menschen mit Migrationsgeschichte Ängste auslösen. Rassistische Äußerungen würden in der Gesellschaft dadurch normalisiert werden. In seinen Beratungen ist er in den vergangenen Monaten vermehrt mit dem Thema in Berührung gekommen. Es sei wichtig, sich zu solchen Fällen zu positionieren, sagte er dem NDR in Niedersachsen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 02.10.2024 | 06:30 Uhr