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Pro-palästinensische Demos ohne Zwischenfälle

Pro-palästinensische Demo am Frankfurter Opernplatz

Erst sollten sie verboten werden, dann hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein Machtwort gesprochen. Am Ende kamen hunderte Menschen zu pro-palästinensischen Demos in Frankfurt und Kassel.

Trotz ursprünglich ausgesprochener Verbote in Kassel und Frankfurt haben am Samstag in beiden Städten Versammlungen pro-palästinensischer Demonstranten stattgefunden. Nach Angaben eines Polizeisprechers wurden am Samstagnachmittag etwa 1.500 Teilnehmer bei der Kundgebung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" auf dem Opernplatz gezählt.

Die Veranstaltung verlief den Angaben zufolge bis auf wenige Verstöße wegen des Zeigens verbotener Symbole ruhig. Es habe eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegeben.

Viele Teilnehmer schwenkten die palästinensische Flagge und skandierten "Free Palestine". Redner betonten von einer kleinen Bühne vor der Oper, man demonstriere "für Frieden und Gerechtigkeit und gegen Hass". Deutschland habe eine "besondere Verantwortung" gegenüber den Palästinensern. "Krieg ist nicht die Lösung. Frieden ist die Lösung", sagte einer der Redner.

Die Polizei hatte zuvor angekündigt, konsequent gegen mögliche Gewaltaufrufe oder antisemitische Äußerungen vorzugehen. Über Beschränkungen der Versammlung informierten die Beamten per Lautsprecherdurchsage. Angemeldet wurde die Veranstaltung bis 20 Uhr. Die Polizei ging am späten Nachmittag aber davon aus, dass sie sich deutlich früher auflösen werde.

In Kassel kamen rund 300 Menschen zu einer pro-palästinensischen Mahnwache zusammen. Auch hier wurden laut Polizei keine größeren Vorfälle bekannt.

Verwaltungsgerichtshof kassiert Verbote ein

Sowohl die Stadt Frankfurt als auch Kassel hatten sich mit Beschwerden gegen die geplanten Veranstaltungen an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gewandt. Dieser bestätigte jedoch die vorangegangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in beiden Städten. Die ausgesprochenen Verbote der Demos waren damit rechtswidrig.

Zur Begründung führt der 2. Senat des VGH aus, Versammlungsverbote kämen im Hinblick auf die grundrechtlich gewährte Versammlungs- und Meinungsfreiheit nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht. Die dazu erforderliche unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung hätten weder die Stadt Frankfurt noch die Stadt Kassel hinreichend aufgezeigt.

Der Senat sei sich dabei bewusst, dass aus Anlass des terroristischen Überfalls der Hamas auf Israel bundesweit Versammlungen stattgefunden hätten, bei denen es zu Straftaten und Verstößen gegen das Versammlungsrecht gekommen sei. Bezüglich der hier angezeigten Versammlungen hätten beide Städte jeweils aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür vorgebracht, dass die hiesigen Versammlungen hinsichtlich Anmelder, Teilnehmerkreis und Thema damit vergleichbar seien.

Eine Woche zuvor hatte der VGH eine anti-israelische Demo in der Frankfurter Innenstadt noch verboten. Es kam zu zahlreichen Ersatzversammlungen, die von der Polizei unter anderem unter dem Einsatz eines Wasserwerfers aufgelöst wurden.

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