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Hessischer Landtag gibt grünes Licht für Lobbyregister.

Hessischer Landtag Fassade

Wer nimmt Einfluss auf Politik und Gesetze? Das soll nun klarer werden: Hessen bekommt ein Lobbyregister. Kritiker bemängeln jedoch eine unzureichende Regelung.

Der hessische Landtag hat grünes Licht für ein Lobbyregister gegeben. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser über die Interessensvertreter informiert werden, die an Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren beteiligt waren.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen gemeinsam mit der oppositionellen FDP verabschiedet. Wer seine Interessen bei Landtag, Landesregierung oder Abgeordneten vertritt, muss dies künftig mit einer Eintragung in dem Register angeben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Jürgen Frömmrich, erklärte, Interessenvertretung sei nicht an sich verwerflich. Politiker griffen oft auf die Kenntnisse von Experten zurück oder luden Vertreter von Verbänden zu Gesprächen ein – "wichtig ist eben nur die entsprechende Transparenz".

Forderung nach umfassenderer Regelung

Trotz der Einführung des Lobbyregisters gibt es auch kritische Stimmen. Linken-Oppositionspolitiker Ulrich Wilken sprach wegen "vieler Ausnahmen" von einer ungeeigneten Regelung: "Das Gesetz schafft ein sehr lückenhaftes Branchenverzeichnis – mehr nicht." Es fehle offenkundig der Wille, der "Hinterzimmer-Politik" ein Ende zu setzen.

Angelika Löber von der SPD kritisierte, ein unzureichender "herzloser" Gesetzentwurf werde noch kurz vor der Landtagswahl am 8. Oktober "durchgepeitscht".

Auch Karl Hermann Bolldorf von der AfD-Fraktion sprach von einem "bloßen Adressenverzeichnis". Das Register sollte nicht nur für Lobbyisten oder externe Berater gelten, sondern auch für "Ministerien und Behörden bis hinunter auf die Referentenebene". Der Bundestag in Berlin hatte bereits ein Lobbyregister eingeführt.