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Keine Belege für rassistische Gesänge an Studienzentrum

Schild mit Aufschrift "Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg an der Fulda"

Der Verdacht volksverhetzender Gesänge bei einer Party im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz hat sich laut Staatsanwaltschaft Fulda nicht bestätigt. Gäste hatten von fremdenfeindlichen Parolen zum Lied "L'Amour Toujours" berichtet.

Angebliche rassistische Gesänge auf einer Party im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg haben in den vergangenen Wochen nicht nur die Justiz, sondern auch den Landtag beschäftigt. Jetzt erklärt die Staatsanwaltschaft Fulda: Belege für solche Parolen gibt es nicht.

Die Ermittlungsbehörde teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit, "dass die Vernehmung von über 50 Zeugen und die Inaugenscheinnahme mehrerer Videos der Veranstaltung die Gerüchte, dass zu dem Lied 'L'Amour Toujours' von Gigi D'Agostino fremdenfeindliche Parolen gesungen worden seien, nicht erhärten konnten". Weder sei bei den Videos "das Lied entsprechend abgewandelt zu hören noch konnte durch vor Ort befindliche Zeugen bestätigt werden, dass durch andere entsprechende Gesänge vorgenommen worden seien".

Die Party im Januar wurde nach Angaben des Studienzentrums von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prüfungsjahrgangs organisiert. Gäste berichteten im Februar, dass dabei Parolen wie "Deutschland den Deutschen" und "Ausländer raus" gerufen worden sein.

Der Anfangsverdacht schlug Wellen bis in den Haushaltsausschuss des Landtags in Wiesbaden. In Rotenburg demonstrierten hunderte Studierende gegen Rassismus. 

Weitere Ermittlungen in Weilburg

Das Studienzentrum der Finanzverwaltung und der Justiz bildet nach eigenen Angaben jährlich rund 1.000 neue duale Studierende sowie Auszubildende für den öffentlichen Dienst aus. Davon entfallen auf die hessische Finanzverwaltung etwa 820 und auf die hessische und teilweise thüringische Justiz etwa 210 neue Anwärter und Anwärterinnen.

Ende Februar soll es zudem bei einer Feier im Forstamt Weilburg zu rechtsextremen Äußerungen gekommen sein. Nach früheren Angaben der Polizei gab es dabei Sachbeschädigungen. Zudem bestehe gegen einige Teilnehmer der Verdacht, verfassungswidrige Parolen skandiert und verbotene Handzeichen gezeigt zu haben.

"Auch könnte es während der Feier zum Abspielen von in Deutschland indizierter Musik gekommen sein", berichtete die Polizei seinerzeit. Wie die Staatsanwaltschaft Limburg am Donnerstag der dpa mitteilte, dauern in dem Fall die Ermittlungen weiter an.

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