Brandenburg Berlin Fünf Prozent mehr: Bafög-Satz steigt ab Oktober leicht
Ab dem kommenden Wintersemester 2024/25 gibt es etwas mehr Bafög für bedürftige Studierende [bmbf.de]. So steigt der sogenannte Grundbedarfssatz um fünf Prozent auf 475 Euro. Wer während des Studiums nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnt, bekommt eine höhere Wohnkostenpauschale - 380 statt bisher 360 Euro. Der Höchstbetrag für die Förderung durch das Bafög steigt ebenfalls - von 934 Euro auf 992 Euro (Plus: 58 Euro).
Wer aus einem ärmeren Haushalt kommt, jünger als 25 ist und ein Studium beginnt, hat außerdem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe. Diese umfasst 1.000 Euro.
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Knapp ein Fünftel der Studierenden in Berlin erhält Bafög
In Berlin erhielten im vergangenen Jahr insgesamt 45.201 Schüler und Studierende Bafög, etwa gleichviel wie 2022. Betrachtet man nur die Studierenden, so erhält in Berlin etwa jeder fünfte Studierende (17 Prozent) Bafög. In Brandenburg bekamen im letzten Jahr 14.830 Personen die staatliche Bafög-Förderung, auch dieser Wert ist stabil geblieben. Bei den Studierenden in Brandenburg liegt der Anteil der Bafög-Empfänger bei etwa 19 Prozent, also ebenfalls fast jeder fünfte Studierende.
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Die durchschnittlichen monatlichen Förderbeträge für Studierende betrugen in Berlin 690 Euro, in Brandenburg 703 Euro. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch das eigene verfügbare Einkommen der Studierenden, aber auch das Einkommen der Eltern ist: Man muss nachweisen, dass die Familie nicht für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten aufkommen kann.
Bei der Berechnung werden bestimmte Freibeträge für die Eltern berücksichtigt: Für verheiratete Eltern liegt der Betrag bei 2.540 Euro, für alleinerziehende Elternteile bei 1.690 Euro. Nur wenn das Einkommen diese Freibeträge übersteigt, wirkt es sich mindernd auf die Bafög-Höhe aus. 50 Prozent der erhaltenen Bafög-Summe müssen später zurückgezahlt werden, der Höchstbetrag ist allerdings auf 10.010 Euro gedeckelt.
Förderung gibt es seit mehr als 50 Jahren
Die Abkürzung Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Seit 1971 gibt es diese Förderung in der Bundesrepublik, sie sollte mehr Chancengleichheit in der Bildung erreichen. Das Ziel war es, durch zinslose Darlehen vom Staat auch Kindern aus weniger wohlhabenden Familien ein Studium zu ermöglichen. Hochschulbildung war bis dahin noch wesentlich deutlicher als heute ein Privileg von Kindern aus einkommensstarken Haushalten. Kritiker bemängeln, dass die Fördersätze nicht ausreichen und zu wenige Studierende erreicht werden.
Neben der Einkommenshöhe der Eltern gibt es noch weitere Bedingungen, unter anderem können nur Vollzeitstudierende gefördert werden, sie müssen sich außerdem in der Regelstudienzeit befinden und dürfen ein bestimmtes Höchstalter bei Studienbeginn nicht überschritten haben. Es gibt auch elternunabhängiges Bafög für Menschen, die vor ihrem Studium mehrere Jahre erwerbstätig gewesen sind.
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.09.2024, 17 Uhr