Prüfbericht - Rechnungshöfe monieren zahlreiche Mängel im rbb

Fr 09.06.23 | 19:06 Uhr | Von Marcus Engert (NDR)
Ein Schild mit dem Logo des rbb hängt an dem Gebäude des Fernsehzentrums. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Deutliche Kritik von den Rechnungshöfen Berlin und Brandenburg am rbb: Der Sender habe über Jahre hinweg mehr Geld ausgegeben, als er zur Verfügung hatte. Auch die Spitzengehälter werden moniert. Von Marcus Engert (NDR)

Die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg haben zahlreiche Mängel im rbb festgestellt.

Zum Abschluss ihres Prüfverfahrens erklärten die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Karin Klingen, und der Präsident des Landesrechnungshof Brandenburg, Christoph Weiser, am Freitag, der rbb habe über Jahre hinweg mehr Geld ausgegeben, als er zur Verfügung hatte.

"Der Sender schob ein Liquiditätsdefizit wie eine Bugwelle vor sich her", sagte Klingen. Die Zahlungsunfähigkeit habe nur durch das eingeleitete Sparprogramm abgewendet werden können.

Zahlungen zum Teil ohne Vier-Augen-Prinzip veranlasst

Bei der Untersuchung von Teilbereichen des rbb seien im untersuchten Zeitraum seit 2017 etwa Mängel bei der Dokumentation, Organisation und Archivierung von Unterlagen und Verträgen sowie der Erfassung von Zahlungen aufgetreten. Teilweise sei es schwierig gewesen, Dokumente aufzufinden, so die Prüfer.

Zudem habe der Sender Beraterverträge abgeschlossen, ohne zu prüfen, ob die darin vereinbarten Summen üblich oder angemessen waren. Zahlungen seien von Mitarbeitenden zum Teil ohne Vier-Augen-Prinzip veranlasst worden, einzelne Funktionsträger hätten sogar allein Verträge abgeschlossen.

In einigen Fällen sei nicht feststellbar gewesen, ob für die Zahlungen auch eine Leistung erbracht worden sei. Weder Klingen noch Weiser wollten sich dazu äußern, ob das auch für Beraterverträge ehemaliger leitender Mitarbeiter gilt. Man habe bei einzelnen als kritisch bewerteten Verträgen jedoch Hinweise erteilt; manche der bemängelten Zahlungen habe der rbb inzwischen eingestellt, so Klingen.

Rechnungshöfe schlagen Obergrenze für Spitzengehälter vor

Vorgeschlagen wird weiterhin eine Deckelung der Spitzengehälter im rbb bei rund 180.000 Euro für Intendanten und 140.000 bis 180.000 Euro für Direktoren.

Die Prüfer begründen das mit dem im Vergleich zur freien Wirtschaft oder anderen Spitzenposten geringeren Haftungsrisiko für Spitzenkräfte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Auch eine Überprüfung der Gehälter für Mitarbeiter, die außer Tarif vergütet werden, müsse mit Blick auf anwachsende Altersversorgungen diskutiert werden.

Brandenburg empfiehlt grundlegende Reform der Aufsichtsgremien

Außerdem empfiehlt der Landesrechnungshof Brandenburg eine grundlegende Reform der Aufsichtsgremien. Diese sollten höher qualifiziert sein und stärker in die Verantwortung genommen werden: Zum Beispiel über Anwesenheitspflichten bei Sitzungen, Vereinbarungen über Sorgfaltspflichten und die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen des Senders bei Pflichtverletzungen durch Mitglieder des Rundfunk- oder Verwaltungsrats.

Den Prüfern schwebt für den Verwaltungsrat ein Umfang von 40 Stunden pro Monat vor. Im Gegenzug sollte die Mitarbeit in dem Gremium nicht mehr nur mit Aufwandsentschädigungen, sondern mit 2.000 bis 3.000 Euro entlohnt werden.

Die Gremien sollten im Gegenzug stärkere Auskunftsrechte gegenüber allen bekommen, die im rbb arbeiten - ohne, dass diese Auskunft über die Intendanz erfolge. Ergänzend sollen nach Vorstellung der Rechnungshöfe künftig auch Vertreter der Landesregierungen nicht nur an jeder Sitzung teilnehmen dürfen, sondern auch das Recht erhalten, sich dort zu Wort zu melden.

Ginge es nach dem Willen von Klingen und Weiser soll es für Leitungspositionen im Sender und für Mitglieder beider Aufsichtsgremien höhere Vorgaben geben, was Transparenz anbelangt: So sollten häufiger Parteiämter, Beraterverträge und Sitzungsteilnahmen veröffentlicht werden, ebenso wie Sitzungsergebnisse und Niederschriften von Beratungen. Die Möglichkeiten der Intendanz, selbst Einfluss zu nehmen – zum Beispiel auf Anfragen der Rechnungshöfe, der Rechtsaufsicht oder bei der Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss – sollten zugunsten der Aufsichtsgremien eingeschränkt werden.

Die Ergebnisse der Prüfung werden nun dem rbb zur erneuten Stellungnahme übermittelt. Anschließend sollen sie in die Arbeit an einem neuen Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg einfließen und voraussichtlich im Herbst in einem Bericht veröffentlicht werden.

Beitrag von Marcus Engert (NDR)

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