Symbolbild:Ein Polizist mit Headset sitzt an einem Computer.(Quelle:picture alliance/dpa/M.Balk)

Berlin Polizei in Berlin soll Telefonüberwachung unbefristet nutzen dürfen

Stand: 10.03.2025 12:02 Uhr

Die Polizei in Berlin soll Telefonüberwachung und Handyortung unbefristet nutzen können. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD stimmte der Innenausschuss im Abgeordnetenhaus am Montag zu, Grüne und Linke votierten nach teils hitziger Debatte dagegen.
 
2021 hatte die damalige rot-grün-rote Regierung der Polizei erlaubt, mit richterlicher Zustimmung die Telefone von Gefährdern und Terroristen zu überwachen und von Mobilfunkanbietern Standorte von Handys zu verlangen. Weil dies tiefe Eingriffe in die Grundrechte sind, wurden die Befugnisse zunächst auf vier Jahre befristet und sollten wissenschaftlich überprüft werden. Die schwarz-rote Koalition will die Befristung bis Ende März nun ohne vorherige Evaluation aufheben.

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Innensenatorin Spranger hält geplante Evaluierung nicht mehr für sinnvoll

"Berlin kann sich keine Befugnislücken leisten", betonte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Ausschuss. Es gehe um Instrumente, die in anderen Bundesländern längst fest installiert seien. Eine Evaluierung hält Spranger aktuell nicht für sinnvoll, weil das Berliner Polizeigesetz sowieso zeitnah geändert werden solle, um die Polizeibefugnisse angesichts der Bedrohungslage auszuweiten.
 
"Der Zweck heiligt nicht die Mittel", kritisierte der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader. Bei tiefen Grundrechtseingriffen müsse der Gesetzgeber genau abwägen, ob sie notwendig seien. Grüne und Linke hatten vorgeschlagen, die Befugnisse zunächst um ein Jahr zu verlängern und auf jeden Fall zu evaluieren. Dem stimmten CDU und SPD aber nicht zu.

Datenschutzbeauftragte hat "erhebliche Bedenken"

Kritik kommt auch von der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp, die "erhebliche Bedenken" gegen das Vorgehen der Koalition hat. Eine Evaluation diene auch der Legitimation von Eingriffen in die Grundrechte, schreibt sie an den Innenausschuss. Es gehe darum, "empirisch zu untersuchen, ob und inwieweit die Maßnahmen tatsächlich notwendig, verhältnismäßig und effektiv sind".
 
Geplant ist, dass das Abgeordnetenhaus am 27. März über die Entfristung der Überwachungsbefugnisse abstimmen, bevor diese am 1. April auslaufen.