Vor dem Eingang einer Kita spielt am 17.05.2021 ein Kind an einer Pfütze in Berlin. (Quelle: dpa/Annette Riedl)

Berlin Kita-Streik in Berlin untersagt: Verdi will "schnellstmöglich" in Berufung gehen

Stand: 01.10.2024 10:55 Uhr

Die Gewerkschaft Verdi will sich juristisch dagegen wehren, dass das Berliner Arbeitsgericht einen unbefristeten Streik an kommunalen Kitas untersagt - wann steht aber noch nicht fest. Wie ein Verdi-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte, will die Gewerkschaft "schnellstmöglich" in Berufung gehen.

Inzwischen sei die ausführliche schriftliche Begründung des Gerichts eingetroffen, hieß es von Verdi. Damit müsse sich die Gewerkschaft zunächst gründlich beschäftigen.

Symbolbild: Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, unterhält sich am 23.08.2024 bei einem Besuch der Kita "Staakenbär" im Rahmen ihrer Kitatour im Berliner Ortsteil Staaken. (Quelle: Picture Alliance/Christoph Soeder)
Bildungssenatorin will mit Verdi über Situation in kommunalen Kitas sprechen

Der für Montag angekündigte Streik in den Kitas ist vom Berliner Arbeitsgericht untersagt worden. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Berlins Bildungssenatorin hat die Gewerkschaft Verdi aufgerufen, die Situation in den Kitas inhaltlich zu besprechen.mehr

Streik an 280 kommunalen Kitas geplant

Ursprünglich hatte Verdi einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas ab Anfang dieser Woche geplant. Das Arbeitsgericht Berlin hatte das am Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Er argumentiert, Berlin sei Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und dürfe solche Entscheidungen nicht alleine treffen.
 
Zur Begründung für die Entscheidung vom Freitag verwies das Gericht auf eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch "verbandsrechtliche Gründe". Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe aber auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.10.2024, 12 Uhr