Wegweiser am Osterfelderkopf weisen auch zur Hochalm und zur Hochalmbahn.
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Wegweiser am Osterfelderkopf - auch zur Hochalm

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Berg-Übernachtung mit Livestream bleibt ohne rechtliche Folgen

Das Wilde Biwakieren eines 19-Jährigen und seine Live-Übertragung der Übernachtung nahe der Zugspitze bleiben ohne rechtliche Folgen. Es liege kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht vor. Die Aktion hatte stundenlang die Rettungskräfte beschäftigt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein junger Mann übernachtet auf einem Schneefeld zwischen Bergstation Kreuzeck und Bergstation Osterfelder an der sogenannten Hochalm, auf etwa 1.700 m Höhe gelegen, unweit der Zugspitze in einem Landschaftsschutzgebiet. Das hätte vermutlich niemand bemerkt, doch der 19-Jährige, der aus der Nähe von Nürnberg kommt, übertrug die Übernachtung live ins Internet. Das rief Rettungskräfte auf den Plan.

Rettungskräfte beobachten Livestream die ganze Nacht

Die Polizei in Garmisch-Partenkirchen war in der Nacht zum Sonntag auf den Livestream im Internet aufmerksam gemacht worden. Freunde und Angehörige des jungen Mannes hatten sich Sorgen um ihn gemacht. Der Polizei zufolge hatte der 19-Jährige nur einen leichten Schlafsack bei sich, zitterte bereits und hatte blaue Lippen.

Und so überwachten Rettungskräfte aus Sorge den Zustand des jungen Mannes über den Livestream - die ganze Nacht lang. Gegen 5.30 Uhr wachte der junge Mann dann auf und ging zu Fuß ins Tal.

Polizei prüft Ermittlungen

Erfreut ist die Polizei nicht von der Aktion. "Er hat da übernachtet, um das zu streamen", so ein Sprecher. "Das ist natürlich ein Haufen Arbeit für die Hilfskräfte." Schließlich hätten sie ihn stundenlang beobachtet und im Notfall auch zu Hilfe eilen müssen. Die Einsatzkräfte mussten nicht eingreifen.

Bergwacht: Streamer wollte keine Hilfe

Von der Bergwacht Garmisch-Partenkirchen hieß es, man habe gesehen, dass der junge Mann nicht im Schnee, sondern auf einer Unterlage liege. Zudem sei das Wetter stabil gewesen, und der Streamer habe selbst geäußert, keine Hilfe zu brauchen und sich im Notfall an einer nahen Hütte unterstellen zu können. "Wir zwingen niemand, dass er gerettet wird", so der Einsatzleiter wörtlich.

Die Polizei verwies auf ihre Garantenstellung. Das bedeutet, dass zwar der Fall eintreten kann, in dem die Beamten Menschen vor sich selbst schützen müssen. Dies war aber hier nach Einschätzung der Polizei nicht der Fall.

Aber Kräfte von Polizei und Rettungsdienst waren dennoch stundenlang gebunden. Es werde nun geprüft, ob gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, hieß es am Montag. Immerhin befinde sich "die Übernachtungsstätte in einem Landschaftsschutzgebiet", so die Polizei. In den bayerischen Bergen darf man zwar im Notfall im Freien übernachten, etwa wenn man sich verletzt hat oder verlaufen. Die Aktion des jungen Mannes war aber offensichtlich geplant.

Landratsamt: Kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht

Das Wilde Biwakieren des 19-Jährigen und seine Live-Übertragung der Übernachtung bleiben ohne rechtliche Folgen. Es liege kein Verstoß gegen das Naturschutzrecht vor, teilte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am Dienstag auf BR-Nachfrage mit. Zwar liege der betroffene Bereich im Landschaftsschutzgebiet, weswegen Zelten erlaubnispflichtig sei - Biwakieren ohne Zelt jedoch nicht. Bei einer Ordnungswidrigkeit hätte der Mittelfranke laut Polizei zwischen 100 und 125 Euro zahlen müssen.

Anmerkung der Redaktion:

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der 19-Jährige habe auf der Zugspitze übernachtet. Diese Information ging zurück auf eine Polizeimeldung vom Sonntag, in der es geheißen hatte, der Mann habe "mutmaßlich auf einem Schneefeld an der Zugspitze übernachtet." Am Montag teilte die Polizei nun mit: "Nach Sichtung des Videos konnte festgestellt werden, dass die Person nicht auf der Zugspitze übernachtet hat. Bei der ursprünglichen Meldung an die Polizei war man noch davon ausgegangen." Wir haben daher den Artikel korrigiert und die nunmehr von der Polizei angegebene Ortsbezeichnung neu eingefügt.

Archivbild, 28.05.2021: Schneefelder an der Zugspitze
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Frühjahrs-Lawinenschnee im Allgäu.
Bildrechte: BR/ Georg Bayerle
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