Mann mit E-Scooter in der Hand geht auf einem Bahnsteig
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E-Scooter sind in manchen Zügen des ÖPNV verboten, auch in Bayern

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E-Scooter: Warum in Zügen erlaubt und in der U-Bahn nicht?

Zahlreiche Verkehrsbetriebe auch in Bayern haben ein Verbot für die Mitnahme von E-Scootern ausgesprochen. Warum gilt so ein Verbot nicht bei der Deutschen Bahn? "Dein Argument" liefert Antworten auf diese und weitere Userfragen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Dieser Beitrag im Rahmen des BR24-Formats "Dein Argument"  greift User-Kommentare zur Berichterstattung über E-Scooter auf. 💬

Elektrische Tretroller, sogenannte E-Scooter, werden aus immer mehr Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs verbannt, auch in Bayern. Nach Ostern trat ein entsprechendes Verbot im Bereich der Münchner Verkehrsgesellschaft in Kraft, am Montag folgt der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund und auch in Nürnberg ist ein Verbot in Vorbereitung.

Das Verbot betrifft voraussichtlich vor allem jene, die mit einem eigenen E-Scooter unterwegs sind und mit diesem – in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln – den Weg zur Arbeit, zur Schule oder zur Freizeitgestaltung zurücklegen, teils als Alternative zum Pkw.

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Ein Kommentar bei BR24 unter dem Beitrag zum E-Scooter-Verbot im ÖPNV

Der BR24-User "jungerLeser" ergänzte: "Mit E-Scooter und S-Bahn bin ich schneller bei der Arbeit als mit dem Auto. Ohne E-Scooter gewinnt das Auto."

Der Leser "Allgaier_Bua" notierte ironisch: "Wir müssen das Klimaziel erreichen, ich helfe dabei gerne. Statt mit meinem E-Scooter fahr ich jetzt wieder mit dem Auto! Ist ja umweltfreundlicher. Stimmt doch, oder etwa nicht?"

Die Verkehrsbetriebe, die elektrische Tretroller nun verbieten, stützen sich auf eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) [externer Link]. Darin heißt es: "Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid."

Daraufhin stellte der Leser "FlashGordon" die Frage: "Wie viele Fälle von brennenden E-Scootern gab es in den ÖPNV denn in Bayern? Oder in Deutschland?"

Bislang bundesweit keine E-Scooter-Brände im öffentlichen Nahverkehr

In dem Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) [externer Link], auf das sich der VDV bei seiner Empfehlung beruft, heißt es: "Die durchgeführten Recherchen zu Bränden von Elektrokleinstfahrzeugen zeigten in Deutschland bisher keine registrierten Brände in ÖPNV-Fahrzeugen. Jedoch wurden verschiedene Brände von Pedelecs und E-Bikes dokumentiert, die sich insbesondere beim Aufladevorgang im privaten Umfeld ergaben."

Der VDV bestätigt auf BR24-Anfrage, dass bislang keine derartigen Fälle in Fahrzeugen des ÖPNV in Deutschland bekannt seien. In der Pressemitteilung des VDV heißt es aber: "Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Dazu zählt laut gesetzlicher Regelungen vor allem der Schutz von Personen (Fahrgäste und Fahrpersonal), die sich in den Fahrzeugen oder an Haltestellen aufhalten." Anders gesagt: Es soll gehandelt werden, bevor etwas passiert und Menschen möglicherweise verletzt werden.

In Madrid war im Oktober 2023 ein elektrischer Tretroller in einer U-Bahn in Flammen aufgegangen. Verletzt wurde niemand, der Waggon brannte vollständig aus [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt]. Auch in London und Barcelona waren elektrische Tretroller in U-Bahn-Zügen in Brand geraten. Der VDV schreibt in seiner Mitteilung: "Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren."

Brandgefahr geht vom Akku aus

Die Brandgefahr geht dabei meist vom Akku aus. Lithium-Ionen-Akkus haben eine hohe Energiedichte, weshalb sie für leistungsstarke Geräte besonders geeignet sind. Durch diese Energiedichte besteht aber auch eine Brand- und Explosionsgefahr, wenn es zu einem Kurzschluss kommt [externer Link].

Die erwähnten Brände brachen bislang immer in U-Bahnen aus. Der Nutzer "Ape999" stellte bei BR24 diesbezüglich die Frage, wie die Regelung für die Mitnahme von E-Scootern in Zügen sei – da sei die Brandgefahr ja ebenfalls gegeben.

Auch dies spricht der VDV in seiner Mitteilung an, unter Berufung auf ein Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec): Die "erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (...) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben." Es bestehe für die Fahrgäste "keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist." Innerhalb des geschlossenen Raums könne die Rauchentwicklung - auch bei einer nur kurzen Fahrt bis zur nächsten Haltestelle - "zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen."

In Fernzügen sind E-Scooter erlaubt - es gibt Ausweichmöglichkeiten

In Zügen der Deutschen Bahn dürfen E-Scooter transportiert werden. Auf der Internetseite des Unternehmens steht (externer Link): "Sie können ein Elektrokleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Zügen des Fernverkehrs (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) mitnehmen." Dies sei kostenfrei als Handgepäck möglich, sofern es zusammengeklappt und sicher verstaut werde.

Auch in Zügen der Bayerischen Regiobahn (BRB), von Agilis und Go Ahead Bayern dürfen E-Scooter weiterhin transportiert werden, wie die Betreiber auf BR24-Anfrage bestätigten. Ein Sprecher von Agilis teilte mit: "Sollte es in Zukunft Hinweise darauf geben, dass von den Rollern eine signifikante Gefährdung ausgeht, werden wir entsprechend reagieren." Auch ein Sprecher von Go Ahead sagte, das Thema werde derzeit bewertet, weshalb man noch keine Aussage für die nächste Zukunft treffen könne. Eine Sprecherin der BRB teilte mit, die VDV-Empfehlung beziehe sich explizit auf den ÖPNV und nicht auf den Schienenpersonennahverkehr. Die bayerischen Eisenbahnverkehrsunternehmen verständigten sich derzeit intern auf eine einheitliche Lösung, "diese liegt aber noch nicht vor und bis dahin bleibt alles wie gehabt", so die BRB-Sprecherin.

Kein ÖPNV-Verbot für E-Fahrräder

Das nun von den Verkehrsbetrieben ausgesprochene Verbot bezieht sich übrigens nur auf E-Scooter – nicht auf E-Bikes, elektrische Rollstühle und Seniorenmobile. Der Grund ist in dem STUVAtec-Gutachten genannt: Für E-Bikes gelten umfangreichere Vorgaben als für E-Tretroller. Derzeit im Umlauf befindliche Akkus von Elektrofahrrädern wiesen einen höheren Sicherheitsstandard auf als die von E-Tretrollern.

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