Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Partei beobachten (Symbolbild)
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Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Partei beobachten

Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten. Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof geht die Behörde zu Recht davon aus, dass Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestehen.

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Juristische Niederlage für die AfD in Bayern gut drei Wochen vor der Landtagswahl: Laut einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren. Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit.

Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der offiziell aufgelösten Sammlungsbewegung "Der Flügel" angehörten, sowie aus bekannt gewordenen "Umsturzphantasien" von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. Den Richtern zufolge vertreten zahlreiche Anhänger des ehemaligen "Flügels" sowie hochrangige Vertreter der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" einen völkischen Volksbegriff, der mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei. Darüber hinaus gebe es zahlreiche Hinweise darauf, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

AfD-Landeschef: "Zur Kenntnis genommen"

AfD-Landeschef Stephan Protschka sagte auf BR-Anfrage, er habe die Entscheidung "zur Kenntnis genommen". "Wir sehen das Ganze ganz chillig", betonte Protschka. Die AfD sei die "einzige demokratische Partei auf deutschem Boden" und verbiete keinem die Meinung.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze begrüßte die Entscheidung der Verwaltungsrichter. "Sehr gut", schrieb sie im Kurznachrichtendienst X. "Die AfD ist eine brandgefährliche Partei, die unsere Demokratie und unser Zusammenleben bedroht." Die Grünen hätten schon seit Jahren die Beobachtung gefordert.

AfD klagte gegen den Freistaat

Der bayerische Verfassungsschutz hatte vor einem Jahr mitgeteilt, dass er die gesamte AfD im Freistaat beobachte. Dies diene der Aufklärung, "inwieweit sich tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD als Gesamtpartei Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen, verfestigen". Dabei umfasse der Beobachtungsauftrag aber nicht sämtliche Funktionäre und Mitglieder.

Der bayerische AfD-Landesverband Bayern erhob daraufhin Klage gegen den Freistaat. Die Partei wollte erreichen, dass sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit eingestellt wird. Zur Begründung berief sich der Landesverband laut Verfassungsgerichtshof auf den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. Zusätzlich stellte er einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

Auswertung von mehreren tausend Aktenseiten

Im April lehnte das Verwaltungsgericht München den Eilantrag in erster Instanz ab. Die Beschwerde der AfD gegen diese Entscheidung wiesen nun die obersten bayerischen Verwaltungsrichter "ganz überwiegend" zurück - "nach umfangreichem Schriftwechsel der Beteiligten und einer Sichtung und Auswertung von mehreren tausend Aktenseiten".

Demnach durfte der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit grundsätzlich auch über die Beobachtung der Partei informieren, "weil die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen hinreichend gewichtig" seien. Lediglich die konkrete Formulierung in der Überschrift und dem ersten Absatz der Pressemitteilung vom 8. September 2022 sei rechtswidrig, weil sie den Eindruck vermittele, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei, was selbst der Verfassungsschutz derzeit nicht behaupte. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es kein Rechtsmittel. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

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Der Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat weiter beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren.
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Der Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat weiter beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren.

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