Schon wieder hat es Fälle von sexueller Belästigung im Inselbad gegeben (Symbolbild).

Baden-Württemberg Nach sexueller Belästigung im Inselbad: Ordnungskräfte verstärkt

Stand: 02.06.2023 14:23 Uhr

Am Pfingstwochenende hat es im Inselbad in Stuttgart-Untertürkheim erneut Fälle von sexueller Belästigung gegeben. Die Stuttgarter Bäder ziehen nun Konsequenzen.

Am Pfingstwochenende sollen mehrere Tatverdächtige im Freibad in Stuttgart-Untertürkheim Mädchen und junge Frauen sexuell belästigt haben. Die Stuttgarter Bäder, als Betreiber des Bades, versuchen nun mit mehr Sicherheitspersonal präventiv vorzugehen.

Um die Badegäste zu schützen und die Haus- und Bäderordnung einzuhalten, stocken die Stuttgarter Bäder die Ordnungskräfte im Inselbad in Untertürkheim auf. Das erfuhr der SWR auf Nachfrage am Freitag. Bisher patrouillierte ein Zweier-Team durch das Bad. An den Wochenenden sollen künftig insgesamt sechs Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Sie sollen im Falle von Übergriffen einschreiten, die Täter festhalten, bis die Polizei eintrifft, und später auch als Zeugen aussagen.

Die Vorfälle ereigneten sich am Pfingstwochenende in dem Freibad. Laut Polizei gab es drei Vorfälle. Der erste soll sich am Sonntagnachmittag ereignet haben. Zwei 18-jährige Frauen befanden sich im Familienbecken, als eine Gruppe junger Männer immer wieder an ihnen vorbeischwamm. Aus der Gruppe heraus sollen ein 13 Jahre alter Tatverdächtiger sowie ein bislang Unbekannter die jungen Frauen am Po berührt haben. Der 13-Jährige wurde vorläufig festgenommen, die Polizei übergab ihn dann seiner Mutter.

Ein Verdächtiger sitzt in Untersuchungshaft

Nur kurze Zeit später am späten Sonntagnachmittag sollen sich im Schwimmbecken zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren einer 12-Jährigen genähert haben. Einer der beiden soll das Mädchen im Intimbereich berührt haben. Alarmierte Beamte nahmen beide Tatverdächtige fest. Der 23-Jährige kam am Montag in Untersuchungshaft.

Zum Vorfall am Montag werden noch Zeugen gesucht

Ebenfalls im Familienbecken sollen am Montagnachmittag vier Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren insgesamt vier Mädchen im Alter von 12, 13, 14 und 15 Jahren unsittlich berührt haben. Polizeibeamte nahmen einen Tatverdächtigen im Alter von 29 Jahren vorläufig fest, setzten ihn aber nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß.

Die drei weiteren Tatverdächtigen sind bisher unbekannt. Die Polizei sucht daher Zeuginnen und Zeugen. Sie können sich unter der Telefonnummer 0711-8990 5778 bei der Polizei melden. Zwei weitere der vier mutmaßlichen Täter aus dieser Gruppe von Montagnachmittag sollen kurze, braune Haare haben. Einer hatte am Hals eine auffällige Tätowierung.

Die Stuttgarter Bäder betonten gegenüber dem SWR, dass es sich bei den Vorfällen um Einzelfälle handle. Das Inselbad in Untertürkheim sei kein Problembad.

Immer wieder Fälle von sexueller Belästigung im Inselbad

In den letzten beiden Jahren hatten sich jeweils ab Saisonbeginn im Mai Fälle sexueller Belästigung im Inselbad in Untertürkheim gehäuft. Bei der Polizei Stuttgart war daraufhin eine Sachbearbeiterin mit den Fällen betraut worden. Außerdem wurde geprüft, ob spezielle polizeiliche Maßnahmen in Absprache mit den Bäderbetrieben getroffen werden können. 

Straftatbestand sexuelle Belästigung

Von sexueller Belästigung als Straftatbestand wird gesprochen, wenn bei der Belästigung eine körperliche Handlung mit Berührung vorliegt. Verbale sexuelle Belästigung ist hingegen im Strafrecht nicht hinterlegt. Als Straftatbestand wurde sexuelle Belästigung Ende 2016 durch das sogenannte Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch eingeführt. Im allgemeinen Verständnis und in der Defition durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen aber auch Hinterherpfeifen, aufdringliche Blicke, indiskrete Fragen zum Liebesleben, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Nachrichten mit sexualisierten Inhalten, sexuelle Anspielung oder Witze, sexuelle Belästigung im Internet, Stalking und sexualisierte Gewalt in das Spektrum "sexuelle Belästigung". Der Straftatbestand kann dann aber eben ein anderer sein. Der Tatbestand ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet: Eine Strafverfolgung kommt in der Regel nur in Betracht, wenn die Opfer die Tatvorwürfe zur Anzeige bringen.