Eine ältere Frau sitzt in einem Pflegeheim in ihrem Rollstuhl vor einem Tisch.
FAQ

Corona-Pandemie Was bei Heimbesuchen zu beachten ist

Stand: 04.12.2020 16:45 Uhr

Pflegeheim-Bewohner gelten in der Pandemie als besonders gefährdet. Dennoch sollen sie nicht auf Treffen mit Angehörigen verzichten müssen. Die Bundesregierung hat nun Empfehlungen für sichere Heimbesuche vorgelegt. Was steht drin?

Bewohner von Pflegeheimen sollen auch bei hohen Corona-Zahlen weiterhin Besuch empfangen können und nicht wie im Frühjahr durch Besuchsverbote isoliert werden. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat deshalb gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine "Handreichung" für stationäre Einrichtungen vorgestellt. Darin werden Empfehlungen abgegeben, wie Besuche durch Angehörige oder Freunde unter Pandemiebedingungen weiterhin ermöglicht werden können.

"Wir wollen die Pflegebedürftigen bestmöglich schützen. Wir wollen sie nicht wegsperren, nicht isolieren", sagte Spahn. Der Kontakt zu Angehörigen und Freunden solle und müsse weiterhin möglich sein. Der persönliche Kontakt sei für die Bewohner unverzichtbarer Teil ihres Lebens, sagte Westerfellhaus. Er dürfe deshalb nicht in Frage gestellt werden. Die Handreichung wurde nach Ministeriumsangaben in Zusammenarbeit mit Pflegeverbänden erarbeitet und "mit Expertenrat des Robert Koch-Instituts (RKI) untermauert". Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Welche Voraussetzungen gelten für Heimbesuche?

Besucher mit Erkältungssymptomen sollen laut Bundesregierung generell keinen Zutritt zur Einrichtung erhalten. In Extremsituationen wie der Sterbebegleitung seien aber Ausnahmen möglich. Die Einrichtungen sollen vor jedem Besuch abfragen, ob Erkältungssymptome vorliegen und die Körpertemperatur messen. Ergänzend könne außerdem ein Schnelltest durchgeführt werden. 

Warum und wie werden Schnelltests eingesetzt?

Im Papier der Bundesregierung heißt es, Corona-Schnelltests könnten bei erhöhten regionalen oder lokalen Inzidenzen die Sicherheit der Besuche in Pflegeheimen erhöhen. Sie kämen immer dann infrage, wenn in Abstimmung mit der Heimleitung die Grundregeln der Hygienemaßnahmen teilweise nicht eingehalten würden. Dies gelte für Situationen, in denen der Mund-Nasen-Schutz kurzzeitig abgenommen werde oder in denen der Abstand nicht eingehalten werden könne - so zum Beispiel bei der Vorbereitung von Speisen, der Körperpflege oder der Betreuung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Sobald es in der Einrichtung zu einer Infektion komme, könne die regelmäßige Testung von asymptomatischen Bewohnern dazu beitragen, eine Infektion frühzeitig zu erkennen.

Was sollten die Besucher beachten?

Sie sollten wie üblich die Hände waschen, einen enganliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen und den gebotenen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Bei der Ankunft in der Einrichtung sollten sie sich registrieren lassen, um im Fall einer Infektion den Kontakt nachverfolgen zu können. 

Welche Räume sind für Besuche geeignet?

Überall dort, wo sich die Besucher aufhalten, muss laut Bundesregierung stets ausreichend gelüftet werden. Geeignete Orte für Besuche seien die persönlichen Räume der Bewohner - insbesondere, wenn es sich um Einzelzimmer handele. Empfohlen werden aber auch etwaige Gärten der Einrichtung oder Kontakte über geöffnete Fenster. Der Einsatz von Plexiglasscheiben könne nicht generell bewertet werden, heißt es in der Handreichung. Bei ungünstiger Positionierung seien sie unter Umständen für den Luftaustausch hinderlich. Gemeinsames Essen und Trinken seien zwar möglich, sollten nach den Empfehlungen aber generell vermieden werden.

Welche Masken werden benötigt?

Grundsätzlich ist nach Einschätzung der Bundesregierung für Besucher der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Die professionellen FFP2-Masken für den Atemschutz seien dann sinnvoll, wenn sie professionell angepasst und auf ihre Dichtigkeit hin überprüft würden. Wenn ein betagter Heimbewohner seinen Besuch andernfalls nicht erkenne, könne die Maske auch einmal abgenommen werden - soweit genügend Abstand eingehalten werde.

Gibt es Kritik an der Handreichung der Bundesregierung?

Ja. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, äußert Zweifel, dass die Besuchskonzepte des Ministeriums eine Isolation der rund 900.000 Pflegeheimbewohner verhindern können. Vor Ort fehlten systematische PCR- und Schnelltests für Mitarbeiter und Besucher. "Doch hier personell und finanziell zu unterstützen, dazu findet sich nichts in dem rechtlich unverbindlichen Papier der Bundesregierung", so Brysch.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR Aktuell im Hörfunk am 04. Dezember 2020 um 16:10 Uhr.