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FAQ

Parteiausschluss Die schärfste Sanktion gegen Mitglieder

Stand: 17.08.2019 17:06 Uhr

Ein Ausschlussverfahren gilt als die schärfste Sanktion einer Partei gegen eines ihrer Mitglieder. In der CDU kam es erst selten vor. Wie hoch sind die Hürden bei einem solchen Vorgang?

Wann kann ein CDU-Mitglied ausgeschlossen werden?

Ein CDU-Mitglied kann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es nach Paragraf 11 (Parteiausschluss) im Statut der Partei vorsätzlich gegen die Satzung und Grundsätze der Partei verstößt und der CDU schwer schadet. Ausschlussgründe sind auch Verstöße gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschlichkeit. Anträge können der zuständige CDU-Kreisvorstand, der Landes- oder der Bundesvorstand stellen.

Wie definiert die CDU parteischädigendes Verhalten?

Im Statut der CDU heißt es unter Paragraf 12 (Parteischädigendes Verhalten): Mitglieder würden sich parteischädigend verhalten, wenn sie zugleich einer anderen Partei angehören, öffentlich gegen die Politik der Union Stellung beziehen oder Vermögen veruntreuen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht.

Wer entscheidet über den Rauswurf?

Sollte der CDU-Vorstand ein Ausschlussverfahren beschließen, wäre das Landesparteigericht zuständig. Es muss den Fall sorgfältig prüfen, was sich über Monate hinziehen kann. Das Gericht tagt nicht öffentlich. Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen, so dass der Fall gegebenenfalls vor dem CDU-Bundesparteigericht noch mal verhandelt wird.

Wie oft passiert ein Parteiausschluss in der CDU?

Der Ausschluss eines Politikers aus einer großen Partei wie der CDU ist in Deutschland äußerst selten. In der CDU gab es in den vergangenen 20 Jahren nur einen Fall. Wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede schloss die hessische CDU den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann im Jahr 2004 aus. Das Bundesparteigericht bestätigte das später.

Hohmann fühlte sich missverstanden. Seine Klage gegen den Ausschluss scheiterte. Heute sitzt er für die AfD im Bundestag.

Der frühere CDU-Abgeordnete und heutige AfD-Politiker Martin Hohmann im Bundestag

Martin Hohmann wurde im Jahr 2004 aus der CDU ausgeschlossen. Heute sitzt er für die AfD im Bundestag.

Die Betroffenen kommen einem Rauswurf aber auch oft zuvor und treten selbst aus. Beispiele: Weil er bei der Bundestagswahl als Einzelbewerber gegen den offiziellen CDU-Kandidaten antrat, sollte Siegfried Kauder ausgeschlossen werden. Der jüngere Bruder des ehemaligen Unionsfraktionschefs Volker Kauder schmiss im September 2013 von sich aus hin.

Auch der Rechtsabweichler Rudolf Karl Krause reagierte im Mai 1993 auf einen drohenden Parteiausschluss. Nachdem die Fraktionsführung seine Rechte als Mitglied der Fraktion aussetzte, wechselte er zu den Republikanern.

(Quelle: dpa)

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 17. August 2019 Inforadio um 12:04 Uhr und Deutschlandfunk Kultur um 17:05 Uhr.