Vor dem Gericht werden Fotos der Opfer hochgehalten.

Bundesgerichtshof Entscheidung zu Revisionen im NSU-Prozess

Stand: 12.08.2021 11:16 Uhr

Im Juli 2018 verkündete das OLG München sein Urteil im NSU-Verfahren. 93 Wochen später legten die Richter die schriftlichen Gründe vor. Nun stehen offenbar am 19. August erste Entscheidungen des BGH bevor.

Einigkeit besteht darüber, dass die beiden toten Thüringer Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie die seit 2011 bis heute in Untersuchungshaft befindliche Beate Zschäpe die zentralen Personen des NSU waren. Alle drei lernten sich in Jena kennen, radikalisierten sich in der rechten Szene und tauchten Ende der 1990er Jahre nach ersten rechtsextremistischen Straftaten unter, bevor sie im Jahr 2000 begannen, aus rassistischen Gründen zu morden.

Die neben Beate Zschäpe vier anderen Angeklagten des NSU-Prozesses gelten als Helfer der Gruppe. Gegen weitere Männer und Frauen laufen im Zusammenhang mit dem NSU seit 2011 Ermittlungsverfahren. Auch gegen mögliche, bislang noch unbekannte Mittäter und Helfer wird noch ermittelt. Lokale Helfer an den Orten der Morde und Anschläge konnten die Ermittler bislang nicht finden. Viele Angehörige vermuten bis heute, dass es sie gegeben haben muss.

Das sind die rechtlichen Knackpunkte

Umstritten ist vor allem, ob Zschäpe Mittäterin der Taten, also im rechtlichen Sinne vollwertige Täterin und nicht nur Helferin, sein kann, wenn sie nicht vor Ort bei der Ausführung dabei war. Von beidem gehen das Oberlandesgericht (OLG) München und der Generalbundesanwalt aus: Dass sie jeweils nicht vor Ort und doch voll verantwortlich war. Ihre Rolle sei es gewesen, die unter falschem Namen gemietete Wohnung in Zwickau zu bewachen und den Mördern Böhnhardt und Mundlos einen sicheren Rückzugsraum zu gewährleisten.

Rechtlich könnte Zschäpe auch bei Abwesenheit Mittäterin der Morde sein, wenn Planung und Durchführung in wesentlichen Punkten einer gemeinsamen Absprache des Trios entsprochen haben. So hat es das OLG München gesehen. Vor jeder Tat hätten die beiden Uwes mit Beate Zschäpe Ort, Durchführung und Logistik besprochen. Dann seien die Männer losgefahren und Zschäpe habe den Rückzugsort gesichert. Problematisch ist dabei, dass fast gar nichts über die genaue Planung der Gruppe bekannt ist. Zwar gibt es seltsame Aufzeichnungen, Stadtpläne mit Markierungen, Mietverträge über Autos, doch die Vorstellung der Ermittler vom Ablauf der Taten besteht aus vielen Puzzlestücken und wenigen eindeutigen Indizien.

NSU-Untersuchungsausschuss
NSU-Prozess

Die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ermordete in den Jahren 2000 bis 2007 aus rassistischen Motiven mindestens zehn Menschen, darunter griechisch- und türkischstämmige Kleinunternehmer und eine Polizistin, verübte mehrere Sprengstoffanschläge mit Dutzenden zum Teil schwer Verletzten und beging Raubüberfälle auf Banken und Sparkassen, um ihre Taten zu finanzieren. Viele Verletzte und Angehörige der Toten sind bis heute traumatisiert.

Polizei und Nachrichtendienste hingegen waren blamiert: Bis zum Entdecken des NSU hielten deutsche Ermittler und Verfassungsschützer tödlichen rechten Terror für nicht vorhanden und unwahrscheinlich. Erst durch einen gescheiterten Banküberfall in Eisenach flog die Gruppe im November 2011 auf. Der gesellschaftliche Schock war riesig. Neben dem Strafverfahren gab es zahlreiche parlamentarische Untersuchungsausschüsse und personelle Konsequenzen in Behörden.

Beate Zschäpe hat vor Gericht bestritten, jeweils vorher von den Morden gewusst zu haben und sich selbst als Opfer dominanter Männer dargestellt, von denen sie abhängig gewesen sei. Geglaubt hat ihr das kaum jemand. Allerdings wirft auch die Lesart des Gerichts Fragen auf. Manche Morde erscheinen eher zufällig. Es scheint beispielsweise kaum möglich, dass das Trio schon viele Tage vorher im fernen Zwickau planen konnte, am 25. April 2007 nachmittags die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter auf der Theresienwiese im baden-württembergischen Heilbronn zu töten und ihren Streifenpartner lebensgefährlich zu verletzen.

Beide waren Bereitschaftspolizisten einer Einheit im hundert Kilometer entfernten Göppingen. Ihr Einsatzort Heilbronn war ebenso zufällig, wie ihr Tagesablauf. Und auch der Plan "irgendeinen" Polizisten auf dem leeren Veranstaltungsplatz zu töten, scheint nicht von langer Hand geplant an einem konkreten Tag denkbar. Im Urteil steht dazu:

„Gemeinsam planten sie, arbeitsteilig (…) zwei von ihnen willkürlich ausgewählte Polizeibeamte, während diese auf der Theresienwiese in Heilbronn in ihrem Streifenwagen Pause machten (…) am frühen Nachmittag des 25. April 2007 durch Erschießen zu töten.“ (NSU-Urteil S. 208)

Neben der Frage der Mittäterschaft haben die Verteidiger weitere Rügen erhoben. Zum Beispiel zum Verfahrensablauf. Doch diese Punkte sind rechtlich weniger kompliziert und auch die Revisionen der anderen Angeklagten bewegen sich im Rahmen der üblichen Rechtsprobleme.


Wie wird der Bundesgerichtshof das NSU-Urteil bewerten?

Es handelt sich bei Revisionen vor dem BGH nicht um Berufungsverfahren, bei denen erneut Zeugen gehört oder Beweisstücke angesehen werden. Die fünf Richterinnen und Richter des dritten Strafsenats entscheiden das NSU-Verfahren und alle anderen Revisionen aufgrund des schriftlichen Urteils und gegebenenfalls weiterer Akten. Sie überprüfen das Urteil auf Rechtsfehler. Gab es ein Verfahrenshindernis? Oder einen Verfahrensfehler? Sind die bestehenden Gesetze richtig angewandt worden? Ist beispielsweise die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin richtig?

Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen rügen sie Feststellungen der Vorinstanz in der Sache, also beispielsweise, wie die Richter zuvor einen Sachverhalt bewertet hat. Das bedeutet, dass der BGH sich normalerweise nicht in Bewertungen der Vorinstanz einmischt, sofern nicht offenkundig etwas übersehen wurde, die Feststellungen im Urteil offenkundig unlogisch sind oder Rechtsregeln verletzen.

Zur Frage der Mittäterschaft einer ortsabwesenden Täterin gibt es seit Jahren zahlreiche Entscheidungen und es ist vorstellbar, dass die Karlsruher Richter die Argumentation aus München für fehlerfrei halten. Auch denkbar ist, dass sie sich anhand des Urteils ein eigenes Bild vom damaligen Sachverhalt machen und zu einem anderen Ergebnis kommen.

Gedenken an die Opfer des NSU im Jahr 2006 in Kassel

Gedenken an die Opfer der rechtsextremistischen Terrorzelle im Jahr 2016 in Kassel.

Welche Entscheidungen kann der BGH treffen?

Halten alle fünf Richter des Senats eine Revision der Angeklagten für unzulässig oder für unbegründet, kann sie ohne weitere Verhandlung durch einen Beschluss verworfen werden. Es könnte also sein, dass alle oder einige Revisionen in wenigen Tagen ohne weiteres Verfahren erledigt sind. Dann sind die entsprechenden Urteil rechtskräftig.

Im Fall von Ralf Wohlleben, André Eminger und Holger G. dürfte das zu einer weiteren Haftstrafe führen, weil die bisherige Untersuchungshaft kürzer als die jeweiligen Strafen waren. Zschäpe bliebe in Haft - aus der Untersuchungshaft würde dann Strafhaft. Bliebe es bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wäre eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.

Auch denkbar - und im Fall der Revision des Generalbundesanwalts zu Lasten des André Eminger sogar wahrscheinlich - ist eine mündliche Verhandlung vor dem BGH. In dem Termin würden die Richter strittige Punkte mit der Verteidigung und der Bundesanwaltschaft diskutieren und sich nochmals deren Rechtsansichten anhören. Danach würde der Senat durch ein Urteil entscheiden. Er kann das Münchner Urteil halten, abändern oder ganz oder teilweise an das Gericht zurückverweisen.

Zschäpe

Hauptangeklagte im NSU-Prozess - Beate Zschäpe wurde als Mittäterin bei der Ermordung von zehn Menschen und wegen anderer Taten zu lebenslanger Haft verurteilt (Archivbild).

Für die Staatsanwaltschaft vertritt Revisionen am BGH immer eine eigene Revisionsabteilung der Bundesanwaltschaft, auch bei den vielen Verfahren, die in den Ländern durch die örtliche Staatsanwaltschaft betrieben wurden und zum BGH kommen. Verfahren, in denen der Generalbundesanwalt seine eigenen Ermittlungsverfahren vertritt, sind vergleichsweise selten, aber nicht ungewöhnlich. Diese Verfahren finden immer vor dem 3. Strafsenat des BGH statt.

Theoretisch denkbar ist auch, dass der BGH ohne mündliche Verhandlung einstimmig entscheidet, dass Teile des Verfahrens neu aufgerollt werden müssen, weil schwere Rechtsfehler vorliegen. Wahrscheinlich wäre in einem solchen Fall wieder das OLG München, jedoch ein anderer Senat zuständig.

Ob und wie viele Revisionen der Angeklagten mündlich vor dem BGH verhandelt werden, ist ungewiss. Käme es dazu, würde es wohl eine logistische Herausforderung in Corona-Zeiten werden. Denn theoretisch könnten nicht nur alle Verteidiger (alleine bei Zschäpe vier Pflichtverteidiger und ein Wahlverteidiger) sondern möglicherweise auch die Angeklagten selbst sowie die Nebenkläger und ihre Anwälte zu der Verhandlung kommen. Großer Andrang bei mündlichen Revisionsverhandlungen am BGH ist selten - im NSU-Prozess wäre aber sicher damit zu rechnen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 21. April 2020 um 15:00 Uhr und die tagesschau am 19. Februar 2021 um 17:00 Uhr.