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Portale für Mieterrecht BGH erlaubt Hilfe aus dem Netz

Stand: 27.11.2019 14:40 Uhr

Internetnutzer können sich auch künftig im Netz Hilfe etwa gegen zu hohe Mieten holen. Der Bundesgerichtshof erklärte das Modell solcher Portale für rechtmäßig, setzte allerdings auch Grenzen.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Wie funktioniert das Portal im konkreten Fall?

Am Bundesgerichtshof ging es um das Portal "wenigermiete.de". Es hilft Mietern unter anderem dabei, Ansprüche aus der Mietpreisbremse durchzusetzen, also die Miete zu reduzieren. Zunächst berechnet ein Online-System, ob man womöglich zu viel bezahlt. Anschließend kann man den Portalbetreiber beauftragen, gegen den Vermieter vorzugehen. Der Mieter tritt dafür seine Ansprüche gegen seinen Vermieter an den Portalbetreiber ab. Im Erfolgsfall behält dieser ein Drittel der gesparten Miete pro Jahr als Honorar ein. Falls die Mietreduzierung nicht klappt, hat der Mieter keine Kosten zu tragen.

Was war der Knackpunkt im Rechtsstreit?

Der Portalbetreiber ist als "Inkassounternehmen" eingetragen. Nur mit diesem Modell ist es zulässig, pauschal mit Erfolgshonoraren als Vergütung zu arbeiten. Für Rechtsanwälte gibt es da engere Grenzen. Vor Gericht lautete die Kernfrage: Fällt das Geschäftsmodell noch unter den Begriff "Inkasso", oder handelt es sich um eine Rechtsberatung, die nur Rechtsanwälten erlaubt ist?

Es gibt inzwischen zahlreiche Portale mit einem ähnlichen Geschäftsmodell. Mit ihnen kann man zum Beispiel Entschädigungen nach Flugverspätungen, Ansprüche als VW-Kunde und vieles mehr durchsetzen. Das Urteil stützt nun im Prinzip solche Geschäftsmodelle, auch wenn es weiterhin Grenzen gibt.

Wie hat der BGH seine Entscheidung begründet?

Der BGH hat entschieden, dass das Portal "wenigermiete.de" zulässige Inkasso-Dienstleistungen anbietet. Zentraler Ausgangspunkt für die Richter war dabei, was der Gesetzgeber mit seinen Regeln erreichen wollte. Zwar gehe es grundsätzlich darum, Verbraucher vor unqualifizierten Dienstleistungen zu schützen. Allerdings habe er auch das Ziel gehabt, den Markt für Rechtsdienstleistungen zu öffnen und neue Berufsbilder zu erlauben. Deswegen sei der Begriff "Inkasso" eher weit zu verstehen.

Im konkreten Fall gebe es im Portal zwar Elemente, die in Richtung Rechtsberatung gehen. Etwa der Mietpreisrechner auf der Seite oder der Rat an die Kunden, die Miete während des Streits nur unter Vorbehalt zu zahlen. Aber: All dies hänge eng mit dem Inkassoauftrag "Einziehen von zu viel gezahlter Miete" zusammen und sei deswegen in Ordnung.

Ist das nun ein Freibrief für sämtliche Online-Angebote?

Das Urteil stärkt zahlreiche Anbieter, die sich schwerpunktmäßig darum kümmern, vergleichsweise einfache und im Alltag massenhaft auftretende Ansprüche für Verbraucher durchzusetzen. Und es sorgt für Leitlinien in einem bislang sehr umstrittenen Themenfeld.

Ein absoluter Freibrief für Online-Dienstleistungen mit rechtlichem Bezug ist es dennoch nicht. Das erkennt man an der ausdrücklichen Formulierung des Gerichts, das Angebot von "wenigermiete.de" sei "noch" als Inkasso-Dienstleistung anzusehen. Daraus kann man schließen, dass im konkreten Fall die Grenzen des Zulässigen ausgereizt werden. Die Gestaltung von Verträgen oder eine allgemeine Rechtsberatung sei für Inkasso-Dienstleister nicht zulässig, ergänzt der BGH.

Die ausführliche Urteilsbegründung von rund 100 Seiten soll bis Weihnachten vorliegen und wird die Branche sicher intensiv beschäftigen.

Aktenzeichen: VIII ZR 285/18

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 27. November 2019 um 15:00 Uhr.