Deutsche EU-Ratspräsidentschaft Zypries will Hakenkreuze EU-weit verbieten

Stand: 08.01.2007 16:35 Uhr

Bundesjustizministerin Zypries will die Zeit der EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die grenzüberschreitende Kriminalität besser zu bekämpfen. Wichtig ist Zypries dabei vor allem das Vorgehen gegen den Rechtsextremismus. So sollen rechte Parolen und Symbole EU-weit verboten werden.

Angesichts der Zunahme rechtsextremer Straftaten will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein europaweites Vorgehen gegen Kriminelle durchsetzen. Unter der bis Ende Juni laufenden deutschen EU-Präsidentschaft wolle sie die jahrelangen Bemühungen um einheitliche Mindeststandards zum Abschluss bringen, kündigte die Ministerin in Berlin an.

Dabei gehe es etwa darum, die Strafbarkeit der Verwendung von Hakenkreuzen oder der Leugnung des Holocausts auch in anderen Staaten der Europäischen Union durchzusetzen. Italien habe dies lange blockiert. Unter dem neuen Regierungschef Romano Prodi habe sich die Haltung des Landes geändert.

Was zudem Sorge bereite, so Zypries, sei die steigende grenzüberschreitende Aktivität von Rechtsradikalen und Randalierern innerhalb Europas. In diesem Zusammenhang setzt die Ministerin auf eine stärkere Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden. Die deutschen Behörden seien bereits mit den Strafregistern in Frankreich, Belgien und Spanien vernetzt, um innerhalb von Stunden per E-Mail Vorstrafen abfragen zu können. Dies solle auf weitere EU-Staaten ausgeweitet werden.

Rechtliche Erleichterungen für Bürger

Bei grenzüberschreitenden rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der EU strebt Zypries praktische Verbesserungen für die Bürger an. Es müsse festgelegt werden, nach welchem nationalen Recht etwa bei einem Verkehrsunfall eines Deutschen und eines Franzosen in Italien Schmerzensgeld gezahlt werde. Im Familienrecht strebe sie an, dass bei Ehen gemischter Nationalitäten per Ehevertrag vereinbart werden könne, welches Gericht im Fall einer Scheidung zuständig sei.

Zudem will die Ministerin die Beratungen über EU-weite Mindestrechte in Strafverfahren voranbringen. Dabei geht es etwa darum, wann einem Beschuldigten ein Dolmetscher gestellt oder ein Verteidiger hinzugezogen werden muss. Die Schwierigkeit einheitlicher Mindeststandards ergibt sich laut Zypries aus den unterschiedlichen Rechtssystemen innerhalb der EU. Während in Großbritannien, Irland, Malta und Tschechien das angloamerikanische Rechtssystem gilt, gilt in den anderen das kontinentaleuropäische.