Berlin nimmt von Vorhaben Abstand EU soll doch nicht Hakenkreuz verbieten

Stand: 24.08.2007 13:39 Uhr

Berlin will sich während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nun doch nicht für ein EU-weites Hakenkreuz-Verbot einsetzen. Das geht aus einem Entwurf für ein Anti-Rassismus-Gesetz hervor. Der Plan war auf Widerstand vor allem bei Hindus gestoßen, für die das Hakenkreuz ein Symbol des Friedens ist.

Angesichts massiver Kritik an dem Vorhaben Deutschlands, während der EU-Ratspräsidentschaft ein europaweites Verbot des Hakenkreuzes durchzusetzen, ist die Bundesregierung von ihrem Plan nun doch wieder abgerückt. Das geht aus einem in Brüssel vorgelegten Entwurf für ein Anti-Rassismus-Gesetz der Gemeinschaft hervor. Großer Widerstand kam vor allem von Seiten der Hindus, in deren Religionsgemeinschaft das Hakenkreuz ein Symbol des Friedens ist.

"Das Hakenkreuz gibt es seit 5000 Jahren als ein Symbol des Friedens", sagte Ramesh Kallidai vom britischen Hindu-Forum. NS-Diktator Adolf Hitler habe es genau ins Gegenteil verkehrt. "Das ist fast so, als würde man sagen, der Ku Klux Klan hat Schwarze mit brennenden Kreuzen terrorisiert, deshalb muss das Kreuz verboten werden." Die Initiative Deutschlands sei wahrscheinlich gut gemeint, aber es habe im Vorfeld keine Beratungen darüber gegeben.

Auch Holocaust-Leugnung keine EU-Sache

In dem Entwurf zum Anti-Rassismus-Gesetz nun schlägt die Bundesregierung vor, den EU-Mitgliedstaaten auch die Entscheidung zu überlassen, ob das Leugnen der Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg unter Strafe gestellt wird. Auch das Leugnen des Holocausts und die Darstellung von Nazi-Symbolen wollte Deutschland ursprünglich in der gesamten EU per Gesetz verbieten lassen. Doch auch dieser Vorstoß war auf Widerstand einiger Länder gestoßen, in denen das Leugnen des Holocaust - anders als beispielsweise in Deutschland, Österreich und Frankreich - nicht als Straftat betrachtet wird.

Nach dem neuen Entwurf soll nun die Aufstachelung zu Rassenhass und zu Ausländerfeindlichkeit in allen 27 EU-Ländern mit mindestens einem bis drei Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden. Die Regelung der Einzelheiten soll aber den Regierungen selbst überlassen werden.