Interview

Kampfjetbesatzungen zur Abschuss-Diskussion "Verantwortung liegt bei Politikern"

Stand: 03.01.2007 15:12 Uhr

Der Streit über den Abschuss entführter Passagierflugzeuge ist nicht neu. Im Januar machte sich auch Innenminister Schäuble für einen Abschuss im Notfall stark. tageschau.de sprach damals mit dem Chef des Jetpiloten-Verbands, Wassman. Er forderte eine klare gesetzliche Regelung.

Der Streit über den Abschuss entführter Passagierflugzeuge ist nicht neu. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung hat wiederholt seine Bereitschaft erklärt, im Norfall einen entsprechenden Befehl zu erteilen - trotz des eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Im Januar sprach sich auch Innenminister Wolfgang Schäuble für einen Abschuss im Notfall aus. tageschau.de sprach damals mit dem Vorsitzenden des Verbands der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK). Thomas Wassmann

tagesschau.de: Deutschland ist bekanntlich ein sehr dicht besiedeltes Land. Ist es überhaupt eine ernsthafte Option, ein entführtes Passagierflugzeug hierzulande abzuschießen zu können?

Thomas Wassmann: Da bewegen wir uns im Bereich der Spekulation. Sicherlich ist es so, wenn ein Abschuss über dicht besiedeltem Gebiet erfolgt, es nicht nur Opfer im Flugzeug, sondern auch am Boden geben würde. Theoretisch kann eine Maschine in einen Wald, auf eine Wiese, in einen Kindergarten oder in ein Atomkraftwerk stürzen. Da das Ausmaß eines Abschussbefehls sehr spekulativ ist, möchten wir uns an dieser Diskussion eigentlich nicht beteiligen. Auch die moralisch-ethische und juristische Diskussion zählt nicht zu unseren Aufgaben.

"Verteidigungsfall ist der Angriff einer anderen Nation"

tagesschau.de: Trotzdem die Frage an Sie: Der aktuellen Diskussion zufolge soll das Grundgesetz geändert werden. In diesem Zusammenhang ist von einem Quasi-Verteidigungsfall die Rede. Was halten Sie davon?

Wassmann: Mich macht stutzig, wie die Bedrohung durch ein noch so großes und mit Sprengstoff beladenes Flugzeug mit dem Verteidigungsfall gleichzusetzen sein soll. Der Verteidigungsfall ist nach meinem Verständnis der Angriff einer anderen Nation auf unser Land. Im Verteidigungsfall gelten bestimmte Regeln. So ist beispielsweise im Grundgesetz festgelegt, welche Gremien den Verteidigungsfall feststellen. Wie können bei der Entführung einer Passagiermaschine diese Regularien in der zwangsläufigen Zeitkürze eingehalten werden? Wer ruft den Quasi-Verteidigungsfall aus? Die Bundeskanzlerin? Der Bundespräsident oder ein einzelner Minister?

Konsequzen dürfen nicht an den Piloten hängen bleiben

tagesschau.de: Wie steht Ihr Verband zu der neuerlichen Diskussion um einen möglichen Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs?

Wassmann: Die terroristische Bedrohung ist durchaus vorhanden. Deshalb muss einem potenziellen Täter signalisiert werden, dass er nicht einfach durchkommt, nur weil wir nicht wissen, wie wir damit umgehen sollen. Wir sind der Meinung, dass der Staat handlungsfähig sein muss, um auch solchen Gefahrensituationen zu begegnen. Es gibt aber in der Bundeswehr das Primat der Politik. Wenn die Bundesregierung ein Gesetz schafft, das den Abschuss eines Passagierflugzeuges regelt, dann wollen wir dafür sorgen, dass die Konsequenzen nicht an den ausführenden Soldaten hängen bleiben.

tagesschau.de: Wie könnte eine solche Rechtssicherheit aussehen?

Wassmann: Wenn ein solcher Befehl von der politischen oder militärischen Führung gegeben wird, muss letztendlich gewährleistet sein, dass die ausführenden Soldaten danach nicht diejenigen sind, die sich für einen Abschuss zu verantworten haben. Die Verantwortung liegt bei jenen, die das Gesetz gewollt und implementiert haben. Etwaige juristische Nachwirkungen müssen sich an die politisch Verantwortlichen richten und nicht an eine Bundeswehr-Crew und deren Familien.

Zur Person

Thomas Wassmann, Jahrgang 1964, flog rund zwölf Jahre lang in einem Kampfjet eines Jagdverbands der Bundeswehr. Allerdings war er nicht Pilot, sondern zweiter Mann an Bord, der Waffensystemoffizier. Vor zwei Jahren wurde er entsprechend der Bundeswehrregelung für Kampfjet-Besatzungen in den Ruhestand geschickt. Auch nach seinem Abschied ist er 1. Bundesvorsitzender des Verbands der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK), der etwa 800 Mitglieder zählt.

tagesschau.de: Wesentliche Voraussetzung für eine Zivilklage von Hinterbliebenen wäre, dass die Namen der Piloten vom Verteidigungsministerium bekannt gegeben würden. Ist das überhaupt wahrscheinlich?

Wassmann: Es gibt kein Programm bei der Bundeswehr, die Namen beteiligter Soldaten zu schützen. Spätestens gegenüber den ermittelnden Behörden müsste die Bundeswehr die Namen preisgeben.

tagesschau.de: Gibt es bei Besatzungsmitgliedern Angst vor Racheakten?

Wassmann: Es gibt ein Beispiel. Ein Fluglotse, der Schuld am Absturz zweier Maschinen in Überlingen gehabt haben soll, wurde von einem Hinterbliebenen der Absturzopfer ermordet. Dies zeigt, dass die Identitäten der handelnden Personen geschützt werden müssen. Doch angesichts einiger Presseorgane ist fraglich, wie lange das gelingt. Denn häufig scheint eine Schlagzeile mehr wert zu sein, als die Folgen, die damit verursacht werden.

Kaum ein Crew-Mitglieder hat offenbar Skrupel

tagesschau.de: Sind Sie der Überzeugung, dass jeder Kampfpilot der Bundeswehr den Befehl ausführen würde?

Wassmann: Ein solcher Abschussbefehl könnte zurzeit sowieso nur an die Besatzungen der Jagdgeschwader ergehen. Diese Bereitschaftsfrage gab es bereits im Vorfeld des Luftsicherheitsgesetzes. Jedes Besatzungsmitglied musste angeben, ob es für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Wie diese Befragung ausgegangen ist, weiß ich nicht. Aber es können, wenn überhaupt nur vereinzelte Crewmitglieder gewesen sein, die sich gegen den Einsatz entschieden haben.

Die Fragen stellte Alexander Richter, tagesschau.de