Hintergrund

Fragen und Antworten zum Bundestrojaner Taugt der Bundestrojaner als Beweis vor Gericht?

Stand: 22.10.2015 13:46 Uhr

Schlapphüte und Polizisten auf dem PC im heimischen Arbeitszimmer? Der Bundestrojaner sorgt für Aufregung in Politik und Gesellschaft. Wie funktioniert er, wen hat er im Visier? tagesschau.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Schlapphüte und Polizisten auf dem PC im heimischen Arbeitszimmer? Der Bundestrojaner sorgt für Aufregung in Politik und Gesellschaft. Wie funktioniert er, wen hat er im Visier? tagesschau.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Welche Rechtsgrundlage gibt es für den Bundestrojaner?

Noch keine. Diese soll mit dem neuen BKA-Gesetz geschaffen werden. Die bisher erfolgten Online-Durchsuchungen – die Rede ist von etwa einem Dutzend – wurden mit der Strafprozessordnung begründet. Die reicht dafür allerdings nicht aus. Das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das Online-Durchsuchungen ebenfalls erlaubt, wurde vom Verfassungsgericht verworfen.

Haben die Erkenntnisse durch den Bundestrojaner Beweiskraft?

Ist der Computer per Bundestrojaner erst einmal „übernommen“, können Schnüffel- und andere Programme auch Inhalte verändern. Bei einer Online-Durchsuchung nach einer Straftat sollen daher alle Schritte für die Verwertung vor Gericht genau dokumentiert werden. Bei einer Bundestrojaner-Attacke im Rahmen der Gefahrenabwehr – also vor einer Straftat – ist eine Beweisführung allerdings weniger von Bedeutung.

Privatsphäre gilt auch für den Computer. Der „Kernbereich der persönlichen Lebensführung“ muss bei polizeilichen Maßnahmen geschützt bleiben. Wie soll das beim Bundestrojaner garantiert werden?

Die Behörden wollen "zielgerichtet" suchen – etwa mit Dateinamen oder Schlüsselwörtern. Diese seien durch "Vorfeldermittlungen" oftmals bekannt, heißt es. Dass Privates gelesen wird, ist aber nicht zu vermeiden. Das soll dann wieder gelöscht werden. Dieses Vorgehen hat im Prinzip das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung genehmigt. Wie das Verfahren genau aussieht, muss noch in der BKA-Novelle geregelt werden.

Wird während des Einsatzes des Bundestrojaners auch Webcam oder Mikrofon des überwachten Computers aktiviert oder überwacht?

Das Innenministerium sagt nein, denn das wäre ein Lauschangriff nach dem Telekommunikations-Überwachungsgesetzt. Das gilt auch für Internet-Telefonie. Aber natürlich kann ein solcher Lauschangriff parallel zur Online-Durchsuchung stattfinden.

Gibt es in anderen Ländern Online-Durchsuchungen?

Nach Angaben des Innenministeriums haben in der EU die Länder Spanien, Rumänien, Zypern und Lettland entsprechende Regelungen. In der Schweiz wird sie vorbereitet.

Wird durch den Bundestrojaner nicht das Misstrauen in die Sicherheit von moderner Datentechnik gefördert?

Diese Frage hat die SPD-Fraktion dem Innenministerium auch gestellt. Das Ministerium sieht keine "Vertrauenskrise der e-society" – die Diskussion um Bundestrojaner-Mails mit Behörden-Absender spricht dagegen. Für Otto Normalsurfer gibt es im Internet ohne Virensoftware und Firewall viele Gefahren. Der Bundestrojaner dürfte eher nicht dazugehören.

Lesen Sie hier Teil 1: Wie kommt der Bundestrojaner auf den Rechner?

Lesen Sie hier Teil 2: Was hilft gegen den Bundestrojaner?