Verfassungsprozess der Europäischen Union Wie geht es nach der "Berliner Erklärung" weiter?

Stand: 24.08.2007 10:07 Uhr

Die Europäische Union hat sich mit der “Berliner Erklärung“ verpflichtet, sich bis 2009 vertraglich auf eine neue Grundlage zu stellen. Damit zeichnet sich für den weiteren Verfassungsprozess folgender Fahrplan ab:

Bis Juni wird die EU-Ratspräsidentin, Bundeskanzlerin Angela Merkel, intern über die persönlichen Beauftragten der Staats-und Regierungschefs versuchen, den Rahmen für eine inhaltliche Einigung auf einen neuen EU-Grundvertrag abzustecken. Er wird vermutlich nicht mehr “Verfassung“ heißen.

Entscheidende Bedeutung kommt dabei dem Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl zu (erster Wahlgang 22. April, eventuelle Stichwahl 6. Mai). Die Franzosen hatten wie die Niederländer 2005 den bestehenden Verfassungsentwurf in einer Volksabstimmung abgelehnt. Das neue französische Staatsoberhaupt wird mit Merkel eine Schlüsselrolle bei der Lösung der Verfassungskrise spielen.

Am 21. und 22. Juni will Merkel in Brüssel beim letzten Gipfel ihrer Ratspräsidentschaft einen Fahrplan zur Lösung der Krise vorlegen und dabei möglichst schon die Weichen für den Inhalt eines neuen Vertrages stellen.

Dieser Gipfel wird vermutlich eine Regierungskonferenz der 27 EU-Mitglieder unter portugiesischer Ratspräsidentschaft einberufen, die dann den neuen Vertrag ausarbeitet. Portugal übernimmt von Deutschland die Ratspräsidentschaft. Bis spätestens Anfang 2008 soll der neue Vertrag stehen, damit er bis Ende 2008 unter dann französischer Präsidentschaft in den 27 Ländern endgültig ratifiziert werden kann.

Bis zur nächsten Wahl des Europa-Parlaments 2009 soll dann die neue Grundlage für die EU stehen. Das wurde mit der “Berliner Erklärung“ festgelegt. Eine rechtliche Verbindlichkeit hat diese Deklaration allerdings nicht.