Informationsfreiheitsgesetz Auskunftspflicht für die Beamten
Stand: 14.09.2007 13:00 Uhr
Mehr Demokratie durch Transparenz - das ist der Kernpunkt des Informationsfreiheitsgesetzes. Seit Anfang 2006 gilt: Bürger dürfen (fast) alle staatlichen Akten einsehen, ohne das besonders begründen zu müssen. Im Ausland und in vier Bundesländern längst Alltag - für die Bundesbehörden ein Kulturwechsel.