Merkel zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft "Eine neue Entschlossenheit ist spürbar"

Stand: 24.08.2007 03:03 Uhr

In zwei Wochen geht die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu Ende. Kanzlerin Merkel hat im Bundestag bereits die Erfolge hervorgehoben, die sich aus ihrer Sicht "wahrlich sehen lassen" können: Vom Klimaschutz über das Schengen-Abkommen bis zu den Handy-Gebühren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat eine positive Bilanz der in gut zwei Wochen zu Ende gehenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands gezogen. In den zurückliegenden Monaten sei vieles erreicht worden, sagte Merkel in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag zum EU-Gipfel am 21. und 22. Juni. So spreche heute niemand mehr von Stagnation in Europa. Stattdessen seien eine neue Entschlossenheit und Geschlossenheit spürbar.

Dabei könnten sich die Ergebnisse der deutschen Ratspräsidentschaft "wahrlich sehen lassen", betonte die Kanzlerin. So gebe es geringere Gebühren beim grenzüberschreitenden Telefonieren mit Handys und mehr Verbraucherschutz für Kreditnehmer, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sei gestärkt worden, das Schengen-Abkommen werde ausgeweitet, und die Euro-Zone dehne sich weiter aus.

Zudem sei auf dem März-Gipfel der EU eine "entscheidende Wende" in der Klimapolitik eingeleitet worden. Ohne die Beschlüsse zur Verminderung der Treibhausgase und Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien wären die Klimaschutz-Ergebnisse des G8-Gipfels von Heiligendamm "völlig undenkbar" gewesen.

Bundestag entscheidet über Reform des Ausländerrechts

Der Bundestag entscheidet heute außerdem über zahlreiche Neuregelungen im Ausländerrecht. Der Reform liegt ein Kompromiss von Union und SPD zugrunde, mit dem langjährig geduldeten Ausländern durch Arbeitsaufnahme ein Bleiberecht ermöglicht werden soll. Die Bleiberechtsregelung sieht vor, dass langjährig geduldete Ausländer bis Ende 2009 einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, bis dahin aber keine höheren Sozialleistungen bekommen. Wer anschließend nicht nachweisen kann, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, verliert das Bleiberecht. Hinzu kommen neue Vorschriften für den Ehegattennachzug.