Wegen V-Mann-Affäre Karlsruhe stellt NPD-Verbotsverfahren ein

Stand: 18.03.2003 19:19 Uhr

Der NPD-Verbotsprozess ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren wegen des Einsatzes von V-Leuten in der Parteispitze ein. Bundesinnenminister Schily räumte eine Mitverantwortung für das Scheitern des Verfahrens ein, sieht aber keine Chance für eine Neuauflage.

Der NPD-Verbotsprozess ist nach zwei Jahren gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte Verfahren gegen die rechtsextreme NPD eingestellt. Das Gremium begründete seinen Entschluss mit dem Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes an der Spitze der NPD. Die mögliche Fremdsteuerung der Partei werten sie als ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis".

Minderheit entscheidet

Die Entscheidung beruht aber auf einem Minderheitenvotum. Nur drei der sieben Richter stimmten für die Einstellung des Verfahrens. Vier Richter wollten das Verfahren hingegen fortsetzen. Ihrer Meinung nach ist eine staatliche Fremdsteuerung der Partei nicht einmal "ansatzweise erkennbar". Sie plädierten dafür, die mögliche Untauglichkeit vorgelegter Beweismittel durch das Gericht selbst aufklären zu lassen. Da aber Parteienverbote nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln verhängt werden können, setzte sich die Minderheit der Richter durch.

Schily übernimmt Mitverantwortung

Bundesinnenminister Otto Schily übte deutliche Kritik an dem Richterspruch. Es könne nicht sein, dass das Gericht im Einsatz von V-Leuten ein Hindernis sehe. Die V-Leute seien keine Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen und also auch außerhalb der Staatssphäre geblieben. Der Minister unterstrich, dass er keine Chance für eine Neuauflage des Verfahrens sehe. Das Verfassungsgericht habe "unerfüllbare" Bedingungen für einen zweiten Anlauf gestellt. Er übernahm die Mitverantwortung für das Scheitern des Verfahrens. Zu persönlichen Konsequenzen sehe er aber "überhaupt keine Veranlassung".

Grüne bedauern Entscheidung der Karlsruher Richter

Die Grünen bedauerten die Entscheidung der Karlsruher Richter. Sie unterstrichen aber, dass das Gericht keine Entscheidung über die Verfassungstreue der NPD getroffen habe. Die Abgeordneten Volker Beck und Hans-Christian Ströbele meinten, auch ohne den Einsatz von V-Leuten hätte genügend belastetes Material gegen die NPD vorgelegt werden können. Die Union machte Schily für das Scheitern verantwortlich. Der CDU-Innenpolitiker Hartmut Koschyk erklärte, die Entscheidung zeige das "dilettantische Vorgehen" des Innenministeriums. Hierfür trage Schily die volle Verantwortung.

Überraschende Erkenntnisse

Das Gericht hatte das Verfahren im Januar 2002 ausgesetzt, weil ihm das Ausmaß des Einflusses der V-Leute unklar war. Zuvor hatten die Antragssteller einräumen müssen, dass seit Jahren gut 30 der etwa 200 NPD-Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern für den Verfassungsschutz arbeiten. Material von 12 V-Leuten floss in das Verfahren ein. Acht wurden im Zuge des Verfahrens enttarnt. Die Bundesregierung weigerte sich, die Identität der übrigen Vier preiszugeben.

Beckstein fordert weitere Spitzel

Bayerns Innenminister Beckstein hatte zuvor die Bundesregierung aufgefordert, weiter Spitzel des Verfassungsschutzes gegen die NPD einzusetzen. Unabhängig vom Ausgang des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht müsse "die aggressiv kämpferisch gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtete NPD" weiterhin beobachtet werden, sagte der CSU-Politiker der Tageszeitung "Die Welt". Dies sei alleine schon deshalb notwendig, weil die rechtsextremistische Partei Verbindungen zur gewaltbereiten Skinhead-Szene unterhalte.

Mahler aus NPD ausgetreten

Unterdessen ist der Rechstanwalt Horst Mahler aus der NPD ausgetreten. Er erklärte nach der Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, er sei in die "in jeder Hinsicht bedeutungslose Partei" eingetreten, weil sie von einem Verbot bedroht gewesen sei, das sich gegen "alle Deutsche" gerichtet habe. Er trete nun nach dem gewonnenen Prozess aus, weil die NPD eine "am Parlamentarismus ausgerichtete" Partei sei, sagte er weiter.