Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform Was ändert sich für privat Versicherte?

Stand: 08.01.2008 15:14 Uhr

Wann kann ich in eine private Kasse (PKV) wechseln?

Es gilt weiter die Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt 2008 bei 4012,50 Euro monatlich oder 48.150 Euro jährlich. Neu ist: Nur wer drei Jahre lang mehr verdient, kann in die private Kasse wechseln. Wer selbständig ist oder freiberuflich arbeitet, kann ebenfalls in die PKV wechseln.

Was verändert sich beim Wechsel von PKV zu PKV?

Der wird für Neukunden der PKV in jedem Fall leichter werden. Bisher ist der Wechsel nicht attraktiv, weil die für das Alter zurückgelegten Gelder nicht mitgenommen werden können, sondern der Versicherung zufallen. Mit einem Rechenmodell, das auf dem Basis-Tarif beruht, sollen diese Ansprüche künftig ermittelt und zur neuen Versicherung transferiert werden.

Was verändert sich beim Wechsel von PKV zur "Gesetzlichen"?

Wenig. Der Wechsel ist ähnlich schwierig wie jetzt. Derzeit ist das beispielsweise nur möglich, wenn eine versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen wird.

Wird die PKV für Neukunden teurer?

Nach Angaben der privaten Versicherer: ja. Vor allem jüngere Neukunden müssen wohl mit deutlich höheren Tarifen rechnen, unter anderem da das Mitnehmen der Altersrückstellungen in der bisherigen Kalkulation der Unternehmen nicht berücksichtigt war. Die "verfallenen Altersrückstellungen trugen zur Kostensenkung bei.

Infografik Gesundheitsreform
Was ändert sich bei der gesetzlichen Krankenkasse? Was ändert sich bei den Beiträgen? Was ändert sich bei der privaten Krankenversicherung?

Wird die PKV auch für bereits privat Versicherte teurer?

Nach Angaben der privaten Versicherer: ja. Sie argumentieren, der neue Basistarif verändere die Versicherungsstruktur und belaste damit auch die bereits bestehenden Tarife.

Was ist der neue Basis-Tarif bei der PKV?

Der Basis-Tarif bietet in etwa die Leistungen der gesetzlichen Kassen. Der Preis darf dabei den maximalen Beitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.

Bei der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Gesundheitszustand. Gibt es diese Risikozuschläge auch beim Basis-Tarif?

Nein. Hier gibt es nur Unterscheidungen nach Alter und Geschlecht.

Wer kann alles in den Basistarif?

Alle PKV-Neukunden und alle diejenigen, die derzeit freiwillig in einer gesetzlichen Kasse sind - also über der Versicherungspflichtgrenze liegen - können diesen Tarif wählen. In den Basis-Tarif wechseln können auch bereits PKV-Versicherte - allerdings nur vom 1.1.2009 bis 30.6.2009. Danach ist das für die so genannten Bestandskundenbereits nur noch möglich, wenn sie älter als 55 Jahre sind oder ihre Prämie nicht mehr bezahlen können. Bürger, die sich erst nach 2009 privat versichern, können auch in jüngeren Jahren von ihrem normalen Tarif in den Basis-Tarif wechseln.

Was passiert, wenn ich den Basis-Tarif nicht mehr bezahlen kann?

Dann greift eine Härtefallregelung. In einem ersten Schritt wäre dann nur noch die Hälfte der Prämie zu zahlen.

Ich bin gar nicht mehr versichert? Was jetzt?

Wenn Sie früher privat versichert waren oder - etwa als Freiberufler - sich eigentlich privat versichern müssten, muss Sie jede private Versicherung in den Basistarif aufnehmen. Dies gilt bereits seit dem 1. Juli 2007. Bis zur Einführung des Basistarifs 2009 gilt für Sie der Standardtarif, der ähnliche Leistungen und Bedingungen hat.