Hintergrund

Hintergrund Anti-Terror-Maßnahmen seit 2001

Stand: 09.07.2007 20:21 Uhr

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat mit neuen Vorschlägen die Debatte um den Schutz vor terroristischen Anschlägen angefacht. Eine Übersicht über Planungen und bereits nach dem 11. September 2001 umgesetzte Maßnahmen:

Todesschuss: In einem "Spiegel"-Interview brachte Schäuble in Extremfällen die gezielte Tötung von Terroristen ins Gespräch. Wenn man wüsste, in welcher Höhle Al-Kaida-Führer Osama bin Laden säße, "könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten".

Verschwörung: Nach dem Vorbild der USA will Schäuble einen Straftatbestand der Verschwörung einführen. Dann könnten auch "Gefährder", die nicht abgeschoben werden können, interniert werden.

Kommunikationsverbot: Als Präventionsmaßnahme für Verdächtige, die man nicht abschieben kann, denkt Schäuble daran, die Nutzung des Internets und eines Mobiltelefons zu verbieten.

Bundeswehr im Inneren: Die Union will seit langem im Anti-Terror-Kampf auch im Inneren die Bundeswehr einsetzen können. Die SPD lehnt das ab. Debattiert wird noch eine Rechtsgrundlage für den Abschuss eines von Terroristen entführten und als Waffe eingesetzen Flugzeuges. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 den entsprechenden Paragrafen 14 des rot-grünen Luftsicherheitsgesetzes kassiert, weil das nicht mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Leben vereinbar sei.

Online-Durchsuchung und Rasterfahndung: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit der Föderalismus-Reform die Zuständigkeit für die Terrorabwehr erhalten. Deshalb muss das BKA-Gesetz geändert werden. Schäuble will mit der Gesetzesänderung auch heimliche Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen erlauben. Strittig ist auch, ob das BKA die Kompetenz zur Rasterfahndung erhalten soll.

Fluggastdaten: Zum Schutz vor Terroranschlägen will Schäuble wie die USA Daten von einreisenden Fluggästen sammeln.

Lkw-Mautdaten: Noch nicht umgesetzt ist ein Vorschlag der Union, die Daten aus der Lkw-Maut zur Strafverfolgung zu nutzen. Dabei geht es um schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Terroranschläge.

Kronzeugenregelung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Ende 1999 abgeschaffte Regelung in abgewandelter Form wieder in das Strafrecht einführen. Danach könnten Kriminelle und Terroristen, die helfen, Straftaten aufzuklären oder zu verhindern, künftig Strafmilderung oder Straffreiheit erhalten.

Vorratsdatenspeicherung: Ebenfalls bereits im Verfahren der Gesetzgebung ist ein weiterer Zypries-Entwurf zur vorsorglichen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Künftig wird erfasst, wer wann mit wem telefoniert hat. Die Daten werden ein halbes Jahr lang gespeichert und können bei Verdacht auf eine Straftat abgerufen werden.

Bereits beschlossen

Digitale Passbilder und Fingerabdrücke: Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto bei neu ausgestellten Pässen von November 2007 an auch die Fingerabdrücke des Inhabers elektronisch gespeichert. Die Polizei darf im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen.

Anti-Terror-Datei: Seit dem 30. März 2007 können Polizei und Geheimdienste auf die gemeinsame Datei zugreifen. Gespeichert sind Informationen über Familienstand, Religionszugehörigkeit, Bildungsabschlüsse, Bankverbindungen oder Waffenbesitz von Terroristen und verdächtigen Personen.

Terrorismusabwehrzentrum: Seit Dezember 2004 arbeiten im "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow rund 200 Spezialisten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen.

Terrorismusbekämpfungs- und Ergänzungsgesetz: Damit wurden die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der rot-grünen Regierung um fünf Jahre verlängert. Nach den Anschlägen in den USA waren Ende 2001 und Anfang 2002 zahlreiche Sicherheitsgesetze erlassen worden. Verfassungsschutz und BKA erhielten mehr Kompetenzen. Auskünfte von Postdienstleistern, Banken und Flugunternehmen sollen Finanztransfers von Terrorgruppen offenlegen. Die Bundespolizei darf seither Sicherheitskräfte in Flugzeugen (Sky Marshalls) einsetzen. Die Überprüfungen im Luftverkehr wurden verschärft. Auch Anhänger ausländischer Terrorgruppen können jetzt verfolgt werden. Das Religionsprivileg wurde gestrichen. Damit sind extremistische Religionsgemeinschaften nicht mehr durch das Vereinsgesetz geschützt. Das Terrorismusbekämpfungs- und Ergänzungsgesetz fügte weiter Verschärfungen an.

Quelle: dpa