Der Eingang des BKA
Hintergrund

BKA-Ermittlungen Auf der Spur der Kriegsverbrecher

Stand: 06.04.2022 13:51 Uhr

Der Ukraine-Krieg beschäftigt auch die deutsche Justiz. Das BKA soll Kriegsverbrechen aufklären und Täter ermitteln. Wie realistisch aber ist es, dass russische Soldaten oder gar Wladimir Putin irgendwann vor Gericht stehen?

In der Anlage des Bundeskriminalamts (BKA) in Meckenheim residiert das Referat Staatsschutz (ST) 25 - die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen. Die dort tätigen Ermittlerinnen und Ermittler sind zuständig für die schlimmsten Verbrechen überhaupt: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Völkermord.

In den vergangenen Jahren hat man sich hier mit Gräueltaten aus unterschiedlichen Kriegs- und Krisengebieten weltweit befasst. Es ging beispielsweise um Folterknechte des syrischen Assad-Regimes oder um IS-Dschihadisten. Seit Mitte März hat das BKA einen neuen Konflikt in den Blick genommen: den Krieg in der Ukraine.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat dazu ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet. Zunächst geht es darum, den Konflikt und alle beteiligten Akteure zu analysieren - und dann zu ermitteln, ob Kriegsverbrechen begangen wurden und wie diese aufgeklärt werden können.

Dokumentation von Beweismaterial

Rund ein Dutzend BKA-Ermittler der Ermittlungsgruppe (EG) "Ukraine" sind nun damit beschäftigt, Beweismaterial zu sichern und auszuwerten. Sie tragen Fotos und Videos in Datenbanken zusammen, durchforsten soziale Medien, und sammeln Augenzeugenberichte. Die vielen nach Deutschland geflüchteten Menschen aus der Ukraine gelten dabei als wichtige, potenzielle Zeugen. Sie sollen nun danach befragt werden, ob sie entsprechende Gräueltaten beobachtet oder gar selbst erlebt haben.

Ebenso eingebunden ist der Bundesnachrichtendienst (BND), der das militärische Geschehen analysiert, Funksprüche abhört und von den ukrainischen Partnerdiensten wertvolle Informationen erhält, etwa die Ergebnisse der Verhöre von Kriegsgefangenen.

Internationaler Strafgerichtshof ermittelt in Ukraine

Seit dem Jahr 2002 gibt es für die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Völkermord den Internationalen Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag. Das Gericht allerdings verfügt über keine eigene Polizei, es ist darauf angewiesen, dass die jeweiligen Staaten die Haftbefehle umsetzen, Tatverdächtige festnehmen und ausliefern. Unterstützt wird der Strafgerichtshof derzeit von 123 Staaten, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten, nicht jedoch von China, Indien, den USA, der Türkei, Israel - und Russland.

Der Chefankläger des Strafgerichtshofs ist seit Februar 2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan, der zuvor bereits bei den UN-Tribunalen zu Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien und Ruanda mitgewirkt hat. Anfang März erklärte Khan, er habe inzwischen Ermittlungen zum Ukraine-Krieg eingeleitet, kurz darauf reiste der Staatsanwalt selbst nach Kiew und sein Team begann mit der Sammlung von Beweisen.

Joint Investigation Team gegründet

Um die Strafverfolgung angesichts der Dimension des Krieges effektiver zu gestalten, gibt es inzwischen Bemühungen, eine internationale Kooperation zu etablieren. So wurde bereits ein erstes Joint Investigation Team (JIT) gegründet, dem derzeit die Ukraine, Polen und Litauen angehören. Weitere Staaten könnten folgen. Die EU-Behörde Eurojust ist zudem eingebunden, und zwei Konferenzen von europäischen Strafverfolgungsbehörden zum Ukraine-Krieg haben bereits stattgefunden, an denen auch deutsche Vertreter beteiligt waren. 

Geklärt werden soll unter anderem, ob sich die Staatsanwaltschaften gewisse herausragende Ereignisse des Konflikts vornehmen sollen und wie dies aufgeteilt werden kann. Etwa die Ermordung von Zivilisten in Butscha, die mutmaßlich bewusste Zerstörung von zivilen Einrichtungen in Mariupol oder Irpin. 

Eine Frau geht auf einer Straße, die übersät ist mit zerstörten Fahrzeugen.

Nach Aussagen von ukrainischen Geflüchteten haben russische Soldaten in Vororten von Kiew Zivilisten getötet. mehr

Frankreichs Justiz, die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft in Paris, hat bereits in drei Fällen konkrete Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen gegen französische Staatsbürger in der Ukraine eingeleitet. Die genauen Hintergründe sind nicht bekannt. Es soll sich jedoch um Taten handeln, die zwischen dem 24. Februar und 16. März in Mariupol, Kharkiv und Hostomel stattgefunden haben.

Prozesse gegen Täter oft sehr spät

Die juristische Aufarbeitung des Krieges wird vermutlich sehr lange dauern. Unklar bleibt zudem, wo letztendlich die Verantwortlichen für Verbrechen vor Gericht kommen könnten, ob ein entsprechendes Tribunal in der Ukraine überhaupt noch stattfinden kann. Ein Blick nach Den Haag zeigt außerdem, dass die Verantwortlichen oft erst nach vielen Jahren vor ein internationales Gericht kommen und verurteilt werden - wenn überhaupt. 

Erst in dieser Woche begann vor dem Internationalen Strafgerichtshof der Prozess gegen einen sudanesischen Kommandeur. Die ihn zur Last gelegten Verbrechen liegen rund 15 Jahre zurück. Der Serbenführer Slobodan Milošević, der wegen zahlreicher Verbrechen während des Bürgerkrieges im damaligen Jugoslawien in den 1990er-Jahren angeklagt wurde, starb im März 2006 in der Untersuchungshaft noch bevor ein Urteil gesprochen werden konnte. Der libysche Machthaber Muammar al-Gaddafi wurde getötet bevor er nach Den Haag gebracht werden konnte.

Auch deutsche Justiz kann Kriegsverbrechen bestrafen

Doch es ist nicht nur das Kriegsverbrechertribunal in den Niederlanden, das Folterknechte und Völkermörder verurteilten kann. Auch die deutsche Justiz kann Straftaten nach dem Völkerstrafrecht verfolgen - selbst, wenn es weder deutsche Täter, noch deutsche Opfer gibt, und sich die Taten auch nicht in Deutschland ereignet haben. Das sogenannte "Weltrechtsprinzip" macht dies möglich, gemäß dem das humanitäre Völkerrecht auch in der Bundesrepublik angewandt werden kann. 

In mehreren Fällen ist dies bereits geschehen. Im Januar dieses Jahres wurde ein ehemaliger syrischer Geheimdienst-Oberst in Koblenz in einem bahnbrechenden Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war das erste Urteil weltweit, bei dem es um ein Verbrechen des Assad-Regimes ging. Das BKA hatte umfangreiche Ermittlungen durchführt, etliche Zeugen befragt und mehr als 50.000 Fotos ausgewertet.

Der Angeklagte Anwar R. wird von einem Justizbeamten zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Koblenz geführt.

Das OLG Koblenz sprach den 58-Jährigen unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mordes schuldig. mehr

Realistische Chance für deutsche Anklagen

Das Urteil von Koblenz hat die Ermittler beim BKA in Meckenheim darin bestärkt, dass auch die großen Kriege und Konflikte dieser Welt durchaus in einem deutschen Gerichtssaal landen können, möglicherweise sogar schneller als in Den Haag. Dass Russland in naher Zukunft Wladimir Putin oder seine Generäle als Verantwortliche des Angriffskrieges ausliefern wird, gilt allerdings als unwahrscheinlich. 

Dies bedeute jedoch nicht, dass man nicht andere Kriegsverbrecher bekommen könne, so heißt es auch beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Es gebe durchaus eine realistische Chance einzelnen Kommandeuren, sozusagen aus dem Mittel- oder Unterbau des russischen Militärapparats, habhaft zu werden. Immerhin habe die Ukraine auch zahlreiche Kriegsgefangene gemacht. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 05. April 2022 Inforadio um 06:28 Uhr und am 06. April 2022 BR24 um 09:02 sowie MDR aktuell um 14:11 Uhr.