Cover der ''Kohl-Protokolle''

Gerichtsentscheidung Kohls Entschädigung ist nicht vererbbar

Stand: 29.05.2018 17:11 Uhr

Kurz vor seinem Tod wurde Helmut Kohl eine Millionenentschädigung zugesprochen. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Seine Witwe hat keinen Anspruch darauf. Sie will den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen.

Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die ihrem verstorbenen Mann Helmut Kohl zugesprochen wurde. Das entschied das Oberlandesgericht Köln in Abwesenheit der Witwe und Alleinerbin Kohls.

Kohl-Richter hatte durchsetzen wollen, dass ihr die Summe in Höhe von einer Million Euro zustehe, die Kohl wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts kurz vor seinem Tod erstritten hatte.

Genugtuung lässt sich nicht vererben

Diesen Anspruch wies die Vorsitzende Richterin Margarete Reske zurück. Sie begründete die Entscheidung damit, dass es bei einer Entschädigung darum gehe, dem Betroffenen Genugtuung zu verschaffen.

Das sei nur möglich, solange dieser noch lebe. Vererben könne man eine Entschädigung nicht. Ihre Anwälte hatten argumentiert, dass für Altkanzler Kohl als Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung andere Maßstäbe gälten.

Gegen das Urteil will Kohl-Richter in Revision gehen

Damit bringt sie den Fall an den Bundesgerichtshof. Ihr Anwalt Thomas Hermes teilte mit: "Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen."

Die Entschädigung wurde Kohl zugesprochen wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" des Journalisten Heribert Schwan.

Auch bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Köln wurde festgestellt, dass das Buch zahlreiche "Fehlzitate", "Kontext-Verfälschungen" und "grobe Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht" enthalte. Einen Entschädigungsanspruch an Kohls Witwe sah das Gericht deshalb aber nicht gegeben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 29. Mai 2018 Deutschlandfunk um 13:00 Uhr in den Nachrichten und MDR aktuell (Hörfunk) um 14:12 Uhr.