Eine Wählerin im Rollstuhl gibt in einem Wahllokal ihre Stimme für die Bürgerschaftswahl in Hamburg ab.

Gesetzentwurf Wahlhelfer für Menschen mit Behinderung

Stand: 13.03.2019 04:13 Uhr

Wer nicht eigenständig wählen kann, ist laut deutschem Recht momentan von Abstimmungen ausgeschlossen. Die Große Koalition geht das Problem nun an. Ein Gesetzentwurf würde Helfer bei der Wahl erlauben.

Die Große Koalition hat den Abbau von Wahlrechtshürden für Behinderte auf den Weg gebracht. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar geurteilt, dass auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesene Behinderte nicht einfach von der Wahl ausgeschlossen werden dürfen. Union und SPD einigten sich dem Bericht zufolge nun auf einen gemeinsamen Antrag, mit dem diese bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben würden. So soll unter anderem die Möglichkeit einer Wahlassistenz geschaffen werden.

Durchbruch im Ringen um "inklusives Wahlrecht"

Laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes ist bislang von Wahlen ausgeschlossen, wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen hat. Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland.

Beide Parteien hatten das Ziel eines "inklusiven Wahlrechts" bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, rangen aber bis zuletzt um eine konkrete Ausgestaltung dieses Versprechens.

Nicht rechtzeitig zur Europawahl

"Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten", sagte SPD-Berichterstatter Matthias Bartke der Mediengruppe.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Er würde also noch nicht zur Europawahl im Mai gelten.