Hintergrund

Änderungen bei der Kfz-Steuer im Detail Kombinierte Besteuerung nach CO2-Ausstoß und Hubraum

Stand: 22.10.2015 13:32 Uhr

Einerseits Verbraucher zum Autokauf animieren, um der Industrie zu helfen - andererseits schadstoffarme Wagen bevorzugen, um der Umwelt zu helfen: Passt das zusammen? Die Bundesregierung will bei der Reform der Kfz-Steuer den Spagat versuchen. Die bisher bekannten Pläne im Überblick.

Im Rahmen ihrer Maßnahmen gegen die Finanzkrise plant die Bundesregierung auch Änderungen bei der Kfz-Steuer. Die Reform soll wie die befristete Abwrackprämie den stockenden Absatz der Autoindustrie beflügeln. Andererseits soll sie nach der ursprünglichen Absicht der schwarz-roten Bundesregierung den Spritverbrauch und damit den gefährlichen Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bremsen.

Eine Arbeitsgruppe der Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr hat sich laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) auf einen Kompromiss verständigt. Dieser ist nach Angaben des Umweltministeriums aber noch zu überarbeiten, um ein Ungleichgewicht zu Gunsten von Spritschluckern und zu Lasten kleinerer Fahrzeuge zu verhindern. Laut dpa sind bisher folgende Änderungen geplant:

Berechungsgrundlage. Die Steuer wird künftig zu einem Teil nach dem C02-Ausstoß berechnet, zum anderen Teil weiterhin nach der Hubraumgröße. Damit soll die Steuerbasis für den Staat gesichert werden, weil sonst bei weiteren technischen Reduzierungen des CO2-Ausstoßes die Einnahmen zu stark sinken würden.

C02-Besteuerung. Vorgesehen ist zunächst für den Zeitraum Juli 2009 bis 2011 ein Freibetrag für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis 120 Gramm. Mit jedem weiteren Gramm werden zwei Euro Steuern fällig.

Hubraumbesteuerung. Für Benzin-Fahrzeuge sind je angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum zwei Euro Steuern vorgesehen, für Diesel-Wagen zehn Euro. Damit soll wie heute bei der Kfz-Steuer ausgeglichen werden, dass Diesel bei der Energiesteuer im Vergleich zum Benzin bevorzugt wird. Kompromiss im Sinne der Union ist nun, diese Hubraum-Anteil bei Besteuerung für Benziner zu deckeln- bei 50 Euro und für Dieselautos bei 300 Euro. Damit dürfte für Benziner mit 2,5 Litern Hubraum und mehr sowie für Dieselautos mit drei Litern und mehr der Anreiz entfallen, unter diese Grenze zu kommen. Damit würden etwa für einen Audi Quattro Q 7 mit knapp sechs Litern Hubraum im Jahr 656 Euro Steuern fällig - im Vergleich zu derzeit 926 Euro.

Befristete Steuerbefreiung: Mit dem ersten Konjunkturpaket hatte die Regierung den Käufern von Neufahrzeugen bereits eine vorübergehende Steuerbefreiung bis Mitte 2009 zugesprochen - für Fahrzeuge der Euro-6-Norm sogar bis 1. Januar 2010. Ist diese aufgebraucht, gilt auch für solche Fahrzeuge die neue Steuer.