
Energiekrise Gaspreisbremse soll ab Januar gelten
Es ist ein schwieriges Unterfangen, aber nun gibt es einen Gesetzentwurf: Die Gaspreisbremse greift zwar erst im März, soll aber rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten. Vermieter müssen die Entlastung unverzüglich weitergeben.
Die Gaspreisbremse soll zwar erst am 1. März greifen - die Entlastungen sollen aber rückwirkend auch schon im gleichen Umfang für Januar und Februar 2023 gelten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, berichtet der "Spiegel". Das gleiche Vorgehen ist nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa auch für die Strompreisbremse geplant.
Das ARD-Hauptstadtstudio konnte die Angaben bestätigen. Demnach soll die Gaspreisbremse vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten, im März aber rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet werden. Dasselbe gelte für die Strompreisbremse, erfuhr das ARD-Hauptstadtstudio aus Regierungskreisen.
Zweifel in der Energiebranche
Zuvor hatte die Energiebranche gezweifelt, dass die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse ab Januar wirklich kommen könne. In der "Bild"-Zeitung erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Stadtwerkeverbunds VKU, Ingbert Liebing, dass die Preisbremse wohl erst im März starten könne.
"Wir kennen Stand heute noch keine Vorschriften, wir kennen die Regeln, die wir umsetzen sollen, noch nicht", so Liebing. "Für die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse müssen wir massiv in komplexe IT-Abläufe eingreifen und brauchen dafür freie Kapazitäten bei spezialisierten IT-Dienstleistern."
Einmalzahlung im Dezember
Nun kann der Gesetzentwurf dem "Spiegel" zufolge in die Ressortabstimmung gehen. Der Entwurf sollte bereits am vergangenen Freitag im Kabinett beschlossen werden - nun geschieht das voraussichtlich am morgigen Mittwoch.
Anschließend berät der Bundestag über das "Erdgas-Energie-Preisbremsengesetz". Der Plan ist, es bis spätestens Ende des Jahres zu beschließen, damit die Energieversorger die Preisbremse umsetzen können. Für den Dezember haben Bundesrat und Bundestag bereits eine Soforthilfe beschlossen, mit der Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr die monatliche Zahlung erlassen wird.
"Unverzügliche" Betriebskostenanpassung
Die Gaspreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen festen Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für die restlichen 20 Prozent soll der Vertragspreis gelten. Bei der Fernwärme soll der feste Bruttopreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Für Mieter, die das Gas über eine Heizkostenpauschale beim Vermieter zahlen, wurde ebenfalls eine Regelung gefunden. Der Vermieter müsse die geringeren Kosten "im Rahmen der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode an den Mieter weitergeben", zitiert der "Spiegel" aus dem Dokument. Die Betriebskostenanpassung sei "unverzüglich" vorzunehmen.
Einschränkungen für die Industrie
Die Industrie soll 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu sieben Cent pro Kilowattstunde oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent pro Kilowattstunde beziehen, zitiert der "Spiegel" den Entwurf.
Es gelten allerdings Einschränkungen: Wer insgesamt Entlastungen über zwei Millionen Euro erhält, müsse bis 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen zum 30. April 2025 erhalten. Außerdem dürften während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme keine Dividenden oder Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der Firmen und auch keine Boni für das Management ausgeschüttet werden.