Ein Aufsteller weist darauf hin, dass in den Innenräumen eines Restaurants die 2G-Regelung wegen der Corona-Pandemie gilt.
FAQ

2G- und 3G-Regelungen In welchem Bundesland gilt was?

Stand: 10.11.2021 19:15 Uhr

2G, 3G oder irgendetwas dazwischen - derzeit gehen die Bundesländer bei diesen Corona-Maßnahmen unterschiedliche Wege. Wo welche Regelungen bereits greifen oder geplant sind - hier im Überblick.

Von Quelle: dpa

Baden-Württemberg

In dem Bundesland wird voraussichtlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen erreicht. Dann tritt die sogenannte Alarmstufe in Kraft - und damit das 2G-Prinzip: Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben dann für Ungeimpfte tabu. 

Bayern

Hier gilt weitgehend, aber nicht flächendeckend, die 2G-Regelung. Für die Gastronomie, aber auch bei Friseuren oder in der Fußpflege gilt 3G-Plus: Schnelltests sind dabei nicht erlaubt, ein PCR-Test darf in Bayern bis zu 48 Stunden alt sein. Aktiv Sport treiben oder Musikunterricht nehmen dürfen auch Ungeimpfte im Alter von mehr als zwölf Jahren, sofern sie sich als Schüler den regelmäßigen Tests unterziehen.

Berlin

In der Hauptstadt sollen von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen, Vergnügungsstätten, zu denen etwa Spielhallen zählen, sowie für geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo beziehungsweise im Tierpark. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Aktuell können beispielsweise Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden, ob sie auf die 2G-Regelung oder 3G setzen. Bei 2G entfällt die Maskenpflicht. Dagegen ist für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G schon bisher vorgeschrieben.

Brandenburg

Das Bundesland will am Donnerstag entscheiden, ob und wo die 2G-Regelung gelten soll. Ob sie für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt oder auch für Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos, ist noch offen.

Bremen

In Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Anders sieht die Situation in der zum Bundesland gehörenden Stadt Bremerhaven aus, wo Warnstufe 1 gilt und damit auch die 3G-Regel.

Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

Hamburg

Die Hansestadt hat 2G als Optionsmodell bereits im August für sogenannte Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Später kamen der Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure hinzu. Ausgenommen von der Regelung sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken sowie Bildungsstätten und Einrichtungen der sozialen Teilhabe.

Im Falle deutlich steigender Corona-Fälle in den Krankenhäusern will Hamburg die 2G-Regel auf weitere Bereiche ausweiten.

Hessen

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab Donnerstag zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Konkret betrifft das die Innenbereiche von Veranstaltungen, Messen und Kulturbetrieb, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten. Diese haben außerdem die Option auf 2G, also nur Geimpfte und Getestete zuzulassen.

Mecklenburg-Vorpommern

Ab Donnerstag gilt in Pflegeheimen eine strenge 3G-Regelung: Ausnahmslos alle Besucher, die älter als sechs Jahre sind, müssen einen negativen Test vorlegen oder beim Betreten des Heims einen Test machen - selbst wenn sie geimpft oder genesen sind.

In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und GeneseneZugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen. In Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel.

Für den Einzelhandel, Arztpraxen und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, aber auch in Theatern und Galerien gilt die Pflicht zu einem Hygienekonzept mit Maskenpflicht und Abstandsgebot. Während in Innenräumen durchgehend die 3G-Regel greifen soll, können Masken- und Testpflicht in Außenbereichen entfallen.

Niedersachsen

Hier gilt derzeit in vielen Bereichen die Option für 2G - etwa für Restaurants, Kulturevents oder größere Veranstaltungen. Die Entscheidung liegt bei den Betreibern.

Die Landesregierung hatte am Dienstag eine überarbeitete Corona-Verordnung präsentiert, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen in Innenräumen verpflichtend wird. 2G in der Innengastronomie wird ab einer bestimmten Corona-Warnstufe verpflichtend, diese Stufe ist aber landesweit noch nicht erreicht.

Nordrhein-Westfalen

In Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen drinnen ist die 3G-Plus-Regel vorgeschrieben. Schunkeln ohne Maske ist damit erlaubt: Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss - wenn nicht geimpft oder genesen - einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden.

Rheinland-Pfalz

Das Bundesland setzt seit längerer Zeit auf die 2G-Plus-Regelung: Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Saarland

Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung - etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und bei Sportveranstaltungen. Eine Verschärfung zu 2G wird derzeit nicht als notwendig angesehen.

Sachsen

Sachsen ist Vorreiter bei 2G. Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Wochenbeginn die Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Fallzahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein negativer Test reicht nicht. Darüber wird heftig gemurrt, vor allem von Gastwirten.

Sachsen-Anhalt

Die 3G-Regel soll konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter setzen von sich aus auf die 2G-Option. Die Landesregierung begründet das unter anderem mit rechtlichen Unsicherheiten. Der rechtliche Rahmen sei nach dem Auslaufen des Sonderstatus einer "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite" noch nicht klar.

Schleswig-Holstein

Bei Veranstaltungen in Innenräumen greift generell die 3G-Regel. Es gilt dann keine Maskenpflicht. Bislang sind keine Pläne der Landesregierung für einen Wechsel zum 2G-Modell bekannt. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen greift die 3G-Regel weiterhin nicht. Dort herrscht im Norden weiter Maskenpflicht.

Thüringen

Je nach Region gelten unterschiedliche Zugangsregeln. Einige schreiben in ihren Verordnungen 3G-Plus für Gastronomie und Veranstaltungen vor, in anderen Regionen reicht ein Schnelltest. Dort gilt also 3G.

Am Dienstag kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner die Einführung eines landesweiten 2G-Modells an. Details sollen in der kommenden Woche besprochen werden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete WDR 5 im Echo des Tages am 10. November 2021 um 18:30 Uhr.