Eine Frau trägt eine FFP-2-Maske in der Hand.
Überblick

Corona-Maßnahmen Diese Regeln gelten in den Ländern

Stand: 02.12.2021 06:36 Uhr

Viele Bundesländer haben ihre Corona-Regeln bereits im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen verschärft. Manche der geplanten neuen Einschränkungen wurden bereits umgesetzt. Was gilt zurzeit wo? Ein Überblick.

Schon jetzt ist klar: Nach den heutigen Bund-Länder-Gesprächen werden weitere Einschränkungen auf viele Menschen zukommen. Die ersten Beschlussentwürfe sehen unter anderem die 2G-Regel mit Zutritt nur für Geimpfte und Genesene etwa im Einzelhandel vor - unabhängig von der Inzidenz. Die Beratungen sollen ein einheitliches Signal senden, je nach Bundesland sind manche der genannten Maßnahmen aber auch bereits umgesetzt. Was gilt eigentlich wo?

Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung will nach Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) von Freitag an schärfere Corona-Regeln umsetzen. Sportveranstaltungen sollen dann ohne Publikum stattfinden, Clubs und Diskotheken schließen, außerdem soll es keine Alkoholabgabe mehr im öffentlichen Raum geben. Auch der Betrieb von Weihnachtsmärkten soll mit der neuen Verordnung untersagt werden. Inwieweit weiter Kulturveranstaltungen stattfinden können, darüber will die Landesregierung noch beraten. Für den Schulunterricht soll es zunächst keine strengeren Regeln geben.

Baden-Württemberg hatte zuletzt am 24. November seine Regeln verschärft. Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg sind seitdem von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt die sogenannte 2G-Plus-Regel.

Bayern

Hier gilt weitgehend die 2G-Regelung. Davon betroffen sind auch die Innengastronomie, Hotels und Pensionen. Bis 15. Dezember bleiben zudem alle Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle im Freistaat geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. Hier gilt die 2G-Plus-Regel. Weihnachts- oder Christkindlmärkte wurden abgesagt. Der Handel bleibt von 2G ausgenommen. Allerdings gilt: Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass weniger Kunden gleichzeitig pro Geschäft zugelassen sind.

In allen Regionen Bayerns, in denen die Inzidenz den Wert 1000 übersteigt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten müssen schließen. Auch körpernahe Dienstleister dürfen für drei Wochen nicht arbeiten - mit Ausnahme der Friseure. Ministerpräsident Markus Söder hat bereits weitere Verschärfungen in Aussicht gestellt.

Berlin

Der Berliner Senat hat sich am Dienstag auf eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln verständigt. Beschlüsse gibt es aber noch nicht. In der Hauptstadt haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen, Vergnügungsstätten, zu denen etwa Spielhallen zählen, sowie für geschlossene Räume in Freizeitparks oder Zoos. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Eingeschränkt zugänglich sind auch Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, also sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für die die 2G-Regel nicht gilt - wie medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - ist das Maskentragen Pflicht. Ausgenommen von der 2G-Regel ist in Berlin auch der Tourismusbereich - sprich Hotels und Pensionen.

Brandenburg

In Brandenburg gilt flächendeckend 2G, auch in weiten Teilen des Einzelhandels. Der Zugang zur Gastronomie ist nur noch möglich mit Impfung, Genesung, als Kind bis zum zwölften Geburtstag und - als Ausnahme - für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, sofern sie einen negativen Test vorweisen. Für Ungeimpfte bestehen Kontaktbeschränkungen sowie in Kreisen mit Inzidenzen von mehr als 750 nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Dann ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen zulässig.

2G gilt außerdem für Erwachsene bei Kontaktsport wie Fußball oder Volleyball in Sporthallen. Alle übrigen Sportarten in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern darf man jedoch ausüben, wenn man einen negativen Test vorlegt. Für Volksfeste gilt die 3G-Regelung, für Hotels und Pensionen gilt 2G. Schärfere Regeln sind laut Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke vorerst nicht vorgesehen.

Bremen

In Bremen gilt die Warnstufe 2. Für viele Innenräume gilt die 2G-Regel: Hinein darf nur, wer genesen oder geimpft ist. Das Ganze gilt unter anderem für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt die Maskenpflicht und die Abstandsregel. Auf Behörden und in Kirchen beispielsweise gilt aber nicht 2G. Dort muss weiterhin Maske getragen und ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Grundsätzlich muss außerhalb der eigenen Wohnung auch der Mindestabstand eingehalten werden. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen - beispielsweise für enge Familienangehörige, Gruppen bis zu zehn Personen und Kinder bis 14 Jahren; außerdem für Treffen mit 2G-Zugangsmodell.

Hamburg

In Hamburg wurde eine weitere Ausweitung des 2G-Modells beschlossen, die neue Corona-Verordnung ist am 29. November in Kraft getreten. Die 2G-Regel gilt jetzt in vielen weiteren Bereichen verbindlich. Zu diesen Bereichen gehören körpernahe Dienstleistungen (außer Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen), Gastronomie, Hotels, Kinos, Theater, Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios, Freizeitchöre und -orchester, Spielbanken und Spielhallen.

Am Samstag gilt zusätzlich 2G im Einzelhandel. Ungeimpfte können somit nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen. In Clubs und Diskotheken, also überall, wo getanzt wird, gilt das 2G-Plus-Modell. Für Jugendliche über 16 Jahren gelten künftig auch die 2G-Regeln.

Hessen

Auch in Hessen treten strengere Regeln in Kraft. Für Ungeimpfte gilt von Sonntag an: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal zwei Hausstände treffen. Außerdem wird die 2G-Regel dann noch einmal ausgeweitet: Auch im Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Einlass erhalten. Ungeimpfte können lediglich noch für den täglichen Bedarf, für die "Grundversorgung" einkaufen, etwa in Supermärkten, Drogerien oder Apotheken.

Wer nicht geimpft ist, dem hilft ein aktueller negativer Test nicht mehr weiter. Seit vergangenem Donnerstag gilt 2G schon in der Gastronomie, im Freizeitsektor und bei körpernahen Dienstleistern wie Kosmetiksalons. Die Option zu 2G+ entfällt: Kneipen und andere Betriebe, die nur Geimpfte und Genesene hineinlassen, können also nicht mehr auf Maskenpflicht und Abstände verzichten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung die Corona-Ampel zuletzt Mitte November geändert. Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen erreichen, gilt die 2G-Regel. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter zwölf Jahren; für Zwölf- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. Sieben- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.

In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen. In Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel.

Niedersachsen

In nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen sich seit Mittwoch auch geimpfte und genesene Menschen testen lassen. 2G-Plus gilt nun für Veranstaltungen in Innenbereichen bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen; außerdem auf Weihnachtsmärkten. Erlaubt sind zertifizierte Schnelltests.

Nordrhein-Westfalen

Über die strengeren Corona-Maßnahmen für NRW will das Landeskabinett am Mittwoch beraten. Im Anschluss daran will Ministerpräsident Hendrik Wüst den Landtag dazu in einer Sondersitzung informieren. Umgesetzt werden sollen die neuen Regeln dann von Donnerstag an.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gelten gelten von Samstag an vor allem für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen. Die 2G-Plus-Regel wird dann ausgeweitet und gilt überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Menschen einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen. 

Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, Kino, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die 2G-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

Saarland

Im Saarland treten heute deutliche Verschärfungen in Kraft. Für Ungeimpfte gilt nun: Der eigene Haushalt darf sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit einer weiteren Person treffen. Für Geimpfte, Genesene, Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren gilt diese Regelung nicht. In der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen, beim Sport im Innenraum und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen gilt künftig die 2G-Plus-Regelung.

2G-Plus gilt auch für Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie etwa in Freizeitparks und im Amateursportbetrieb, ebenso in Tanzschulen, Fitnessstudios und der Außengastronomie. Auch der Einzelhandel steht nur noch Geimpften und Genesenen zur Verfügung - mit Ausnahme der Läden, die der Grundversorgung dienen. Darüber hinaus wird wieder eine Maskenpflicht verbindlich festgeschrieben: Sie gilt draußen, wo 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können, und drinnen - etwa in der Gastronomie bei Verlassen des Platzes.

Sachsen

Auf das Bundesland mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz könnten weitere Einschränkungen zukommen. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit.

Bisher gilt in vielen Bereichen 2G. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt. Auch für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig.

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung will sich in dieser Woche über zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abstimmen. Unter anderem soll bis zu den Weihnachtsferien im Schulunterricht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingeführt werden. "Das ist Konsens in allen 16 Ländern und wird auf den Weg gebracht werden", sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff. Die neue Regel soll in allen Klassenstufen gelten, also auch in Grundschulen. Ab wann die Änderung greifen soll, ist noch nicht klar. Es wird noch geprüft, ob dies in der Corona-Eindämmungsverordnung festgeschrieben werden muss oder ob es auch im Rahmen eines Erlasses in Kraft gesetzt werden kann. Wechselunterricht ist laut Landesregierung aktuell nicht geplant.

In Sachsen-Anhalt gilt eine 2G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das Bundesland mit der niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz. Dennoch werden auch hier die Regeln verschärft. Voraussichtlich von Samstag an soll in Schleswig-Holstein auch im Einzelhandel 2G gelten. Ungeimpfte dürfen dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen.

Ministerpräsident Daniel Günther sprach sich zudem erneut für Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte aus. Er könne sich eine Regelung vorstellen, kraft der sich Hausstände nur noch mit zwei weiteren Menschen treffen dürfen, die nicht geimpft sind. Derzeit können sich im Norden laut Corona-Landesverordnung bis zu zehn Ungeimpfte treffen. Denkbar seien bei Großveranstaltungen beispielsweise neben 2G auch eine Masken- und eine Testpflicht, sagte Günther.

Thüringen

Thüringen ist eines der am stärksten von der aktuellen Infektionswelle betroffenen Bundesländer. Flächendeckend gilt 2G nun unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei Veranstaltungen. Auch im Einzelhandel ist 2G Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

Markus Sambale, Markus Sambale, ARD Berlin, 02.12.2021 06:01 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die rbb Abendschau am 11. November 2021 um 19:30 Uhr.