
Berliner Wiederholungswahl Karlsruhe erklärt Verfassungsbeschwerde für unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Wiederholungswahl in Berlin für unzulässig erklärt. Die Richter lieferten damit ihre Begründung für einen Eil-Entscheid vom Januar nach. Damit wird die Neuwahl nicht aufgehoben.
Die Verfassungsbeschwerde von gut 40 Klagenden gegen die Ausrichtung der Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar war unzulässig. Dies teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochmorgen in seiner nachgereichten Begründung mit.
Bereits im Januar hatte das Gericht entschieden, dass die Wiederholungswahl am geplanten Tag statffinden konnte.
Karlsruhe hält sich für nicht zuständig
Laut der Karlsruher Richter ist die rechtliche Überprüfung von Landtagswahlen Sache der Länder und der jeweiligen Landesverfassungsgerichte. Für eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist daher "regelmäßig kein Raum", wie das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zur Wiederholungswahl des Berliner Abgeordnetenhauses betonte.
In der nun nachgereichten Begründung wurde die föderalistische Trennung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern betont. Zu den "eigenständigen Verfassungsbereichen" der Länder gehörten dabei auch die "Wahlen im Verfassungsraum eines Landes".
Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte über Fragen in alleiniger Zuständigkeit der Länder seien "unantastbar". "Das Bundesverfassungsgericht ist nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten, die berufen ist, deren Urteile durchgängig und in vollem Umfang nachzuprüfen."
Andernfalls würden die Autonomie der Länder und die Rolle ihrer Verfassungsgerichte untergraben, betonten die Karlsruher Richter. Endgültige Rechtssicherheit könnte dann gerade bei Wahlen erst mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden.
Dies gelte jedenfalls so lange, wie die Landesverfassungsgerichte den Schutz des Wahlrechts gewährleisteten und von grundlegenden Normen der republikanischen Demokratie nicht abwichen. Dies sei in Berlin nicht der Fall gewesen. Auch sei die Richterbank des Verfassungsgerichtshofs ordnungsgemäß besetzt gewesen.

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Vierfach-Wahl und Marathon: Zahlreiche Pannen im September 2021
Hintergrund sind die zahlreichen Pannen bei der Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 26. September 2021. An dem Tag fanden neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke noch die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Zudem gab es Verkehrsbehinderungen wegen des Berlin-Marathons. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Vielerorts bildeten sich lange Schlangen.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschied am 16. November 2022, dass die Wahl komplett wiederholt werden muss. Dagegen gab es mehr als 40 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht, neben Wählerinnen und Wählern insbesondere auch von mehreren Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs Ende Januar, ohne allerdings hierzu auch schon eine Begründung zu liefern. Die schnelle Bekanntgabe nur des Ergebnisses sollte zunächst die Vorbereitung der Wiederholungswahl am 12. Februar absichern.
Offiziell gab es im Januar keine Erklärung dafür, warum das Gericht seine Entscheidung nicht sofort auch begründete. Aber einer der zuständigen Richter sagte später zu Journalisten, auf die Schnelle sei keine belastbare Begründung möglich gewesen, weil die Rechtslage sehr kompliziert sei. Wichtige Fragen zum Verhältnis von Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit seien bisher nicht durch Urteile geklärt.
Sendung: rbb24 Abendschau, 17.05.2023, 19:30 Uhr