Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht Bayerns Verfassungsschutz darf zu viel

Stand: 26.04.2022 10:41 Uhr

Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts teilweise gegen Grundrechte. Die Regelungen waren 2016 auf Bestreben der CSU ausgeweitet worden.

Von Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion

Das bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die 2016 von der CSU überarbeiteten Regelungen verstoßen aus Sicht der Richter teils gegen Grundrechte.

Mit dem geänderten Gesetz erhielt der Geheimdienst in Bayern deutlich ausgeweitete Befugnisse. So durfte er beispielsweise Vorratsdaten abrufen, Handys orten und Personen langfristig observieren.

Das Verfahren angestoßen hatte die "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Da aber nur Personen Verfassungsbeschwerde erheben können, die "selbst, gegenwärtig und unmittelbar" durch die Regelungen in eigenen Rechten betroffen sein könnten, gewann die Organisation drei Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) als Kläger. Die VVN-BdA wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht als "linksextremistisch beeinflusste Organisation" eingestuft. Die Kläger äußerten daher die Sorge, selbst überwacht zu werden.

Leitlinien für Regelungen zu vage

Das Verfassungsgericht beanstandet in seinem 150 Seiten umfassenden Urteil ganz wesentliche Passagen des bayerischen Gesetzes. Dabei spielte in erster Linie nicht die Frage eine Rolle, ob ein Mittel eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um die Befugnisse zu rechtfertigen? Und muss ein unabhängiger Richter das Vorgehen des Geheimdienstes genehmigen?

Viele Maßnahmen der Geheimdienstler seien zu vage beschrieben, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung. Dort sei das Private nicht ausreichend geschützt. Auch Bewegungsprofile bei der Handyortung stellten einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar.

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber zwar "substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, bei der Urteilsverkündung. "Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken", betonte er.

Bundesverfassungsgericht erklärt bayerische Verfassungsschutzbefugnisse für rechtswidrig

Frank Bräutigam, SWR, tagesschau, tagesschau, 26.04.2022 20:00 Uhr

Herrmann beruft sich auf Bedrohung durch Terrorismus

Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und im Münchner Landtag allein mit den Stimmen der CSU verabschiedet worden. Bereits 2017 reichte die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Das Verfahren ist noch anhängig.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verteidigte es bei der Verhandlung in Karlsruhe im Dezember unter anderem mit der Notwendigkeit von besserem Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden, die Anschläge wie den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 verhindern sollten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, im Inland Extremisten und Spione zu beobachten.

Den Kampf gegen den Terrorismus hatte der CSU-Politiker schon 2016 als Argument angeführt. Der Verfassungsschutz müsse für künftige Herausforderungen fit gemacht werden, betonte Hermann damals: "Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut."

Kolja Schwarz, SWR, zum Urteil des BVerfG. über Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes

tagesschau 12:00 Uhr

Bayern muss Gesetz bis Ende Juli 2023 überarbeiten

Infolge des Urteils werden die bayerischen Verfassungsschützer künftig genauer begründen müssen, warum und wie sie etwas tun. Zudem werden ihre Aktionen von einer unabhängigen Stelle überprüft.

Die von Karlsruhe kritisierten Regelungen des Verfassungsschutzes dürfen nun bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Denn aus ihrer Sicht sind auch in anderen Bundesländern und beim Bund die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen vergleichbar niedrig.

Az. 1 BvR 1619/17

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 26.04.2022 11:03 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 26. April 2022 um 10:40 Uhr.