Eine Pflegerin (l) und eine Bewohnerin eines Pflegeheims in Böblingen schauen zusammen aus einem Fenster im Wohnbereich des Pflegeheims.
Hintergrund

Nach Kabinettsbeschluss Pflegereform - was soll sich ändern?

Stand: 02.06.2021 13:26 Uhr

Pflegekräfte nach Tarif bezahlen, ohne Pflegebedürftige dabei finanziell zu überlasten - dies ist ein zentraler Punkt der Pflegereform, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat. tagesschau.de erklärt, was sich außerdem ändern soll.

Tariflohn

Pflegekräfte sollen nach langem Streit um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen laut den Plänen der Bundesregierung künftig generell nach Tarif bezahlt werden müssen. Ab dem 1. September 2022 werden entsprechend nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert.

Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.

Bundeskabinett bringt Pflegereform auf den Weg

Kerstin Palzer, ARD Berlin, tagesschau 20:00 Uhr

Nach Berechnungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind durch die geplante Regelung Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich. Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden derzeit rund die Hälfte der 1,2 Millionen Altenpflegekräfte in Deutschland nach Tarif bezahlt. Dazu kommen die Pflegekräfte, die bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie beschäftigt sind und nach einem kircheneigenen Tarif bezahlt werden. Er liegt oft höher als die übrigen Tarifverträge.

Zuschlag zu Pflegekosten

Pflegebedürftige sollen von steigenden Zuzahlungen entlastet werden. Dafür bekommen sie Zuschläge von der Pflegeversicherung.

Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Eigenanteil für Pflege im Heim auf maximal 700 Euro begrenzen. Jetzt ist vorgesehen, dass die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils trägt, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bedeutet das nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich eine Entlastung der Heimbewohner von rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege um rund 638 Euro im Monat.

Kritiker bemängeln, dass die Neuregelung deutlich schlechter ist, weil sie Kostensteigerungen nicht verhindert und außerdem nur einem Teil der Pflegeheimbewohner zugute kommt, weil die durchschnittliche Verweildauer im Heim bei etwas über einem Jahr liegt.

In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um fünf Prozent erhöht werden, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.

Derzeit zahlen Bewohner von Pflegeheimen im Schnitt monatlich 2068 Euro aus eigener Tasche, davon mehr als 800 Euro allein für die Pflege. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Pflegeheimkosten jedes Jahr um neun bis zehn Prozent erhöht. Inzwischen ist mehr als ein Drittel der Pflegeheimbewohner auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen.

Geld vom Bund für die Pflegeversicherung

Zur Gegenfinanzierung will der Bund ab 2022 jährlich eine Milliarde Euro an die Pflegeversicherung zahlen. Außerdem soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Damit steigt der Beitrag für sie von 3,3 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Die Pflegekassen erhalten mit dieser Regelung jährlich 400 Millionen Euro zusätzlich.

Pflegefachkräfte sollen mehr entscheiden

Pflegekräfte sollen bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel künftig mehr mitentscheiden können. Bei der häuslichen Pflege betrifft das etwa die Behandlung von Hautschädigungen durch langes Liegen (Dekubitusversorgung) oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.

Ausbau der Kurzzeitpflege

Nach einer Krankenhausbehandlung wird oft eine stärkere Versorgung durch Pflegekräfte benötigt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, soll die Kurzzeitpflege deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben werden.

Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Neue Regeln beim Personalbedarf

In der stationären Altenpflege soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Damit wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit dem 1. Januar 2020 können die Pflegeheime vor diesem Hintergrund 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen. Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 02. Juni 2021 um 12:00 Uhr.