Mahnung an die Länder Bundesfinanzhof fordert Neuordnung der Grundsteuer

Stand: 11.08.2010 17:50 Uhr

Die Länder müssen die Grundsteuer neu regeln. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind die jahrzehntealten Einheitswerte als Basis für die Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden nicht mehr zeitgemäß. Steuerexperten gehen nicht davon, dass sich bei einer Neuordnung die Grundsteuer massiv erhöhen wird.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat von den Finanzbehörden der Länder eine Neuordnung der Grundsteuer gefordert. Es sei nicht hinnehmbar, dass die bebauten und unbebauten Grundstücke weiterhin nach längst überholten Einheitswerten aus dem vergangenen Jahrhundert besteuert würden, rügte der BFH in seinem Urteil. Von einer Neuordnung wären Millionen von Grundbesitzern betroffen.

In Westdeutschland gelten Einheitswerte aus dem Jahr 1964. Das ist nach Ansicht des Gerichts trotz verfassungsrechtlicher Zweifel zwar noch bis in die gegenwärtige Zeit hinnehmbar. Ein weiterer Verzicht auf eine Neubewertung sei aber vor allem mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Für Ostdeutschland gelten sogar Wert aus dem Jahr 1935. Das Gericht hält hier eine neue Festsetzung der Werte für besonders notwendig. Schon 2006 hatte der BFH die Nutzung der alten Daten kritisiert, wegen der Probleme der Wiedervereinigung aber noch hingenommen.

In der Erklärung heißt es, unzählige Änderungen an den Gebäuden seien den Finanzämtern gar nicht bekannt. Neue bautechnische Verfahren führten dazu, dass sich zahlreiche Neubauten nach den alten Kriterien nicht gerecht bewerten ließen.

Steuerstreit um Supermarkt

Im konkreten Fall ging es um die Besteuerung eines Grundstücks mit einem Supermarkt. Der Grundeigentümer unterlag mit seiner Klage in dem komplizierten Steuerstreit. Ein BFH-Sprecher erklärte, bei der Erörterung des konkreten Falls sei deutlich geworden, dass die alten Einheitswerte nicht mehr zeitgemäß seien. So gebe es heute technische Ausstattungen für Gebäude, die 1964 noch gar nicht denkbar gewesen seien. Umgekehrt könne eine damals moderne Ausstattung nach heutigen Kritierien möglicherweise nur noch als einfach eingestuft werden. Insofern führten die alten Einheitswerte dazu, dass die verschiedenen Grundstücke im Verhältnis zueinander ungerecht besteuert würden.

Massive Erhöhung der Grundsteuer unwahrscheinlich

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist für diese eine verlässliche Einnahmequelle. Denn anders als die Gewerbesteuer unterliegt sie nicht konjunkturellen Schwankungen. Sollte es zu der angemahnten Neuordnung der Einheitswerte kommen, gilt eine massiv erhöhte Grundsteuer aber als unrealistisch.

Steuerexperten gehen vielmehr davon aus, dass die Kommunen auf die erhöhten Einheitswerte und damit auf die breitere Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung mit einer Herabsetzung der Hebesätze reagieren dürften - allein schon deshalb, weil Eigentümer die Grundsteuer auf die Wohnungsmieten umlegen dürfen und andernfalls möglicherweise eine Mietenexplosion drohen würde. Je nach Ausstattung ihrer Gebäude würde sich für einzelne Grundbesitzer aber eine gewisse Mehr- oder Minderbelastung bei der Grundsteuer ergeben.

Grundeigentümer begrüßen Urteil

Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer begrüßte den BFH-Vorstoß zur Grundsteuer. Die Richter hätten dem Gesetzgeber einen hoffentlich heilsamen Hinweis gegeben, dass in der schon jahrelangen Diskussion um eine Reform der Grundsteuer nun endlich mal Tempo gemacht werden müsse, sagte Verbandsgeschäftsführer Stefan Walter der dpa.

(Az.: II R 60/08)