Interview

Interviewserie zu 60 Jahren Grundgesetz "Die Grundrechte sind etwas Wertvolles"

Stand: 16.05.2009 11:26 Uhr

Viele Linke taten sich in der Frühzeit der Bundesrepublik schwer mit dem Grundgesetz. Sie sahen ungebrochene Linien zum Dritten Reich und misstrauten dem Staat und seiner Verfassung. Zu ihnen zählte auch der heutige Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele. tagesschau.de fragte ihn nach seiner heutigen Haltung zum Grundgesetz.

tagesschau.de: Ist die Geschichte des Grundgesetzes eine Erfolgsgeschichte?

Hans-Christian Ströbele: Für mich persönlich ist sie das, weil ich in den 60er Jahren noch sehr viel kritischer über das Grundgesetz gedacht und geredet habe als heute. Ich erkenne an, dass die Grundrechte etwas Wertvolles sind. Damals habe ich mit vielen anderen scharf kritisiert, dass das Grundgesetz nicht genügend anti-faschistisch, friedensorientiert und sozialbetont ist. Heute sehe ich das milder.

tagesschau.de: Was hat Ihr Umdenken ausgelöst?

Ströbele: Das Bundesverfassungsgericht gibt den Grundrechten inzwischen eine viel größere und konkretere Bedeutung bei der Rechtsauslegung. Im Familien- oder Strafrecht hat das Verfassungsgericht ganz konkrete Modernisierungs- und Abwehrrechte der Bürger geschaffen. Früher musste die Frau den Namen des Mannes tragen und den Haushalt führen. Der Mann hatte letztlich das Sagen. Uneheliche Kinder galten als nicht verwandt mit dem Vater. Hier hat das Gericht die Gleichstellung der Frau gefördert. Wenn ich früher als Rechtsanwalt vor Gericht mit den Grundrechten argumentiert habe, hieß es: ‚Der hat keine richtigen Argumente, darum beruft er sich auf Allgemeinsätze des Grundgesetzes.’ Das ist heute nicht mehr so. Insofern ist das Grundgesetz - mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts - heute viel mehr wert.

Zur Person

Hans-Christian Ströbele (*1939) sitzt für die Grünen seit 1998 im Bundestag. Der Jurist zählte in den 60er Jahren zu den Gründern des ersten sozialistischen Anwaltskollektivs der Bundesrepublik und vertrat unter anderem den RAF-Terroristen Baader. Nach seinem Ausschluss aus der SPD wurde er zu einem der führenden Vertreter der grün-alternativen Bewegung in Deutschland. 2002 gewann er als erster Grüner ein Direktmandat für den Bundestag.

tagesschau.de: Steht das andere Verständnis für die Grundrechte für einen Reifeprozess der Gesellschaft insgesamt?

Ströbele: Die Gesellschaft hat sich verändert, und das Gericht hat sich verändert. Anfangs hatte es den Ruf eines konservativen Bewahrers. Inzwischen hat es selber aus Artikel 1 und 2 selbst zusätzliche Grundrechte entwickelt - wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht hat die Grundrechte durch seine Rechtsprechung dem angepasst, was in der Lehre entwickelt worden ist und was sich in der modernen Gesellschaft an Bewusstsein verändert hat.

Ergänzung bedeutet meist Verschlechterung

tagesschau.de: Andererseits sind viele Grundrechte über die Jahre eingeschränkt worden.

Ströbele: Es gibt auch negative Seiten. Immer wenn die Vorschriften im Grundrechtsbereich länger geworden sind und ein Artikel mit einem a) hinzugefügt worden ist, war das ein Signal für eine Einschränkung und damit eine Verschlechterung für die Bürger. Nehmen sie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Artikel 13 ist inzwischen sechs Mal so lang, wie er ursprünglich war, weil man eine ganze Reihe von Einschränkungen hineingeschrieben hat, etwa für die Einführung des Großen Lauschangriffs. Ähnlich sieht es beim Asylrecht aus. Das ist kein Ruhmesblatt für die deutsche Gesetzgebung. Unter dem Strich ist meine Bewertung aber positiv. 

Grundgesetz "60 Jahre"

In dieser Serie lässt tagesschau.de Menschen zu Wort kommen, deren Geschichte mit der des Grundgesetzes eng verbunden ist. Sie schildern hier ihre ganz persönliche Sicht auf 60 Jahre Verfassungsgeschichte.

tagesschau.de: Was waren für Sie die größten Bewährungsproben für das Grundgesetz?

Ströbele: Die Auseinandersetzung über den Großen Lauschangriff und über das Grundrecht auf Asyl haben das Grundgesetz bis an die äußerste Grenze strapaziert. In Artikel 19 ist festgehalten, dass die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen. Was also ist der Wesensgehalt?  Nach meiner Auffassung ist der Gesetzgeber hier zu weit gegangen. In bestimmten Situationen kann in bestimmten Bereichen von einer Unverletzlichkeit der Wohnung keine Rede mehr sein. Das setzt sich bis heute fort. Ich erinnere an die Debatte über die Online-Durchsuchung. Hier meint der Staat in einen Bereich eindringen zu dürfen, der nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgericht tabu war.

tagesschau.de: Das sind Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit - aber Debatten um eine Gefährdung des Grundgesetzes gab es ja auch schon in den fünfziger und sechziger Jahren. 

Ströbele: Auch ich habe in den sechziger Jahren gegen die Änderung des Grundgesetzes für die Notstandgesetze demonstriert. Ich hielt das für eine starke Bedrohung unserer Demokratie. Heute muss ich sagen, dass sich diese Gefahr bislang nicht realisiert hat, weil diese Gesetze nicht angewandt worden sind. Das Gegenbeispiel wäre der Streit um die Wiederbewaffnung aus den fünfziger Jahren. Die Frage, ob die Bundesrepublik Militär haben darf, wurde mit sehr restriktiven Bedingungen ins Grundgesetz aufgenommen, es sollte nur zur Abwehr eines auswärtigen Feindes eingesetzt werden. Das ist inzwischen stark aufgeweicht und ausgeweitet worden - hier haben sich die Befürchtungen bewahrheitet. Das deutsche Militär ist ein Militär wie jedes andere und wird leider weltweit in Kriegseinsätzen sogar gegen Piraten eingesetzt.

"Mangel an Legitimität"

tagesschau.de: 1989 kam das Grundgesetz über die damalige DDR. Hätte es der ganzen Bevölkerung noch einmal in einer Volksabstimmung vorgelegt werden müssen?

Ströbele: Eindeutig ja. Es war ein Fehler, dass diese Abstimmung nicht abgehalten wurde. Dies hat der neuen Bundesrepublik einen Mangel an Legitimität beschert. Artikel 146 sieht eigentlich vor, dass das deutsche Volk über die Verfassung entscheidet. Ich glaube, es hätte dann das Grundgesetz stärker als seine endgültige Verfassung angesehen. Ich bekomme immer noch viele Briefe von Bürgern, die das einfordern.

tagesschau.de: Teilen Sie die Befürchtung, dass der Vertrag von Lissabon die Souveränität der Bundesrepublik gefährdet?

Ströbele: Ja - gemeinsam mit dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hat in mehreren Entscheidungen versucht, möglichst viel zu retten - auch hinsichtlich der eigenen Kompetenz, weil das Verfassungsgericht ja einige Zuständigkeiten verlieren würde. Aber manches wird auch zu pessimistisch eingeschätzt. Ich glaube nicht, dass das Grundgesetz durch den Lissabon-Vertrag seine Bedeutung verlieren wird. Man muss ein neues Verhältnis ausbalancieren, auch mit Hilfe von Karlsruhe. Das entsprechende Urteil steht ja an.

Das Soziale stärker betonen

tagesschau.de: Wenn Hans-Christian Ströbele alleine das Grundgesetz ändern könnte: Was würde er umschreiben?

Ströbele: Ich würde versuchen, einige wichtige Artikel auf ihre ursprüngliche Bedeutung zurückzuführen - etwa das Asylrecht. Ich würde auch die Sozialpflichtigkeit allen staatlichen Handelns stärker im Grundgesetz verankern. Im Grundgesetz gibt einen Artikel zum Eigentumsrecht. Er wird gelegentlich so ausgelegt, als werde mit der Betonung des Eigentums auch der Kapitalismus festgeschrieben. Das würde ich gerne relativieren. Und ich würde eine klare Friedensklausel zur starken Einschränkung deutscher Militäreinsätze im Ausland verankern.

Die Fragen stellte Eckart Aretz, tagesschau.de