Artikel 3 des Grundgesetzes steht auf einer Glaswand

Bundesregierung einig Kein "Rasse" mehr im Grundgesetz

Stand: 05.03.2021 15:23 Uhr

Die Wortwahl in Artikel 3 des Grundgesetzes soll geändert werden. Der Begriff "Rasse" soll durch Diskriminierung aus "rassistischen Gründen" ersetzt werden. Das will die Regierung, aber eine Hürde gibt es noch.

Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff "Rasse" im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung "aus rassistischen Gründen" stehen. Das bestätigten Sprecher von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium.

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Falsche Vorstellung vermittelt

Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Die Kritik daran lautet aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es menschliche Rassen gebe.

Die jetzt gewählte Formulierung geht auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Anfang Februar zurück. Innenminister Horst Seehofer (CSU) betrachtet laut "Spiegel" die nun vereinbarte Formulierung ebenfalls als die beste unter den diskutierten Optionen.

Stimmen aus Opposition notwendig

Bereits in der kommenden Woche könnte das Kabinett die Grundgesetzänderung billigen. Die entscheidende Hürde wartet allerdings danach: Denn für eine Verfassungsänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD benötigen also Zustimmung auch aus der Opposition.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 05. März 2021 um 15:25 Uhr.