Hintergrund

Regelungen, die in Karlsruhe scheiterten Wo Politik höchstrichterlich gestoppt wurde

Stand: 20.08.2010 12:52 Uhr

Ob bei der Debatte über Bildungsgutscheine, der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung oder der Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale - Auslöser waren Urteile des Verfassungsgerichts. tagesschau.de gibt einen Überblick über diese und andere Fälle, in denen die Politik höchstrichterlich gestoppt wurde.

Von Ute Welty, tagesschau.de

Hartz IV-Regelsätze

Bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2010 über die Hartz-IV-Regelsätze geht es um sehr viel mehr als ums Geld. Es geht vor allem um die Art und Weise, wie die Regelsätze zu Stande kommen.

Der Hartz-IV-Regelsatz wird nach einer Grundversorgungstabelle berechnet, in der die Kosten für zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Bildung aufgeführt sind. Zurzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene bei 359 Euro, der für Kinder je nach Alter zwischen 287 und 215 Euro. Dabei handelt es sich beim Regelsatz für Kinder um den für Erwachsene, der pauschal und prozentual gekürzt ist. Prozentual und "kindgerecht" gekürzt wird also auch zum Beispiel die Summe, die die Grundversorgungstabelle für Alkohol und Zigaretten vorsieht.

Das war den Richtern in Karlsruhe zu wenig transparent. Höchstrichterlich wurde der Gesetzgeber ermahnt, alle existenznotwendigen Aufwendungen nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen. "Schätzungen ins Blaue hinein" würden einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider laufen.

Ob die Regelsätze erhöht werden müssen, ließ das Bundesverfassungsgericht offen. Allerdings legt die Argumentation des Gerichtes den Schluss nahe, dass zumindest die Regelsätze für Kinder angehoben werden müssen. Schon das Bundessozialgericht hatte 2009 die Berechnung der Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig eingeschätzt, weil Kinder häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und weil für sie andere und mehr Ausgaben für Bildung anfallen. Neben der Frage einer Erhöhung geht es auch darum, wie garantiert werden kann, dass das zusätzliches Geld auch tatsächlich bei den Kindern ankommt. Diskutiert wird darüber, ob man darauf verzichtet, eine mögliche Erhöhung in bar an die Eltern auszuzahlen. Alternativ wären Gutscheine vorstellbar, die dann nur vom Kind eingelöst werden könnten. Politiker und Praktiker beurteilen den Nutzen von Gutscheinen aber höchst unterschiedlich.

Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Es war die Klage eines Hauptschullehrers, die Ende Juli 2010 Erfolg hatte. Künftig und rückwirkend dürfen die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich wieder geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit nachweislich kein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung steht. 2007 hatte der Gesetzgeber die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern erschwert. Danach konnten Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden, wenn die gesamte berufliche Tätigkeit dort stattfand. Freiberufler hatten also die Möglichkeit, ihre Steuerschuld zu drücken, nicht aber Lehrer oder Beschäftigte ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung von Juli damit, dass beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich abzugsfähig seien. Das folge aus dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn sie sachlich begründet seien. Die Gesetzesänderung von 2007 sei aber damit begründet worden, mehr Steuern einnehmen zu wollen.

Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass zumindest vorübergehend die Kosten für ein Arbeitszimmer mit einem Betrag von bis zu 1250 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele schlägt für die Zukunft eine Pauschale in Höhe von 960 Euro vor. Die Finanzämter berücksichtigen die Kosten für ein Arbeitszimmer, wenn ein Arbeitszimmer zu Hause vorhanden ist und wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zu Verfügung stellt. Mit einer Bescheinigung des Arbeitsgebers kann der Steuerzahler das nachweisen. Rückwirkend können die Kosten fürs Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, zum Beispiel, wenn noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Gegen einen bereits erteilten Steuerbescheid sollte Einspruch eingelegt worden sein. Steuerbescheide ab dem 1. April 2009 tragen in der Regel einen Vorläufigkeitsvermerk. Wenn sich dieser auf das häusliche Arbeitszimmer bezieht, bearbeiten die Finanzämter die entsprechenden Bescheide nach einer gesetzlichen Neuregelung von sich aus.

Jobcenter

Jobcenter

Als 2005 die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammenlegte, folgte auch eine Fusion in der Verwaltung: Kommunen und Arbeitsagentur übernahmen die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II in sogenannten Jobcentern oder Argen gemeinsam. Diese Form der Arbeitsgemeinschaft bezeichnete das Bundesverfassungsgericht 2007 als "unzulässige Mischverwaltung". Der Systematik des Grundgesetzes zufolge werde der Vollzug von Bundesgesetzen entweder vom Bund oder von den Ländern wahrgenommen, nicht aber von Bund und Ländern gemeinsam oder von einer von beiden geschaffenen dritten Institution. Eine Zusammenarbeit von Bund und Kommunen schließt das Grundgesetz nach der Föderalismusreform ohnehin aus. Schließlich wurde die Reform beschlossen, um mehr Klarheit zu schaffen, wer für was zuständig ist.

Bei der Schaffung der Jobcenter spielte 2005 noch ein anderer Gedanke eine Rolle: Ziel des Kooperationsmodells sei es gewesen dass Leistungen aus "einer Hand" gewährt werden würden, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Dieses Ziel hält das Bundesverfassungsgericht nach wie vor für sinnvoll. Es könne aber auch dadurch erreicht werden, dass der Bund für die Ausführung den Weg der bundeseigenen Verwaltung wähle.

Bis Ende 2010 hätte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen Zeit gehabt, die Auflagen der Karlsruher Richter umzusetzen. Dies gelang schon vorher: Kurz vor der Sommerpause stimmten Bundestag und Bundesrat einer Grundgesetzänderung zu. Artikel 91e wurde so formuliert, dass die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur weiterhin möglich ist und jetzt den Regelfall darstellt. Die sogenannte Optionskommune bleibt die Ausnahme. Dort betreuen die Kommunen die Langzeitarbeitslosen in alleiniger Verantwortung. Vor allem mehrere CDU-Ministerpräsidenten hatten für das Modell der Optionskommune gekämpft. Sie konnten sich insoweit durchsetzen, als dass mehr Optionskommunen als bisher erlaubt sind.

Juniorprofessur

Juniorprofessur

Die frühere Bildungsministerin Edelgard Bulmahn von der SPD hatte sich vorgenommen, das recht hohe Eintrittsalter deutscher Professoren zu senken. Mit dem fünften "Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes" wurden deshalb ab 2002 Juniorprofessuren eingeführt: Geeignete Kandidaten sollten bereits mit 30 Jahren für maximal sechs Jahre auf eine Stelle als Juniorprofessor berufen werden können, auch wenn sie keine Habilitation vorzuweisen hätten. Bulmahn wollte so deutsche Universitäten für junge deutsche Wissenschaftler attraktiver machen und eine Abwanderung ins Ausland und den damit verbundenen "brain drain" verhindern. Die Regelungen aber waren den Karlsruher Richtern zu detailliert. In ihrem Urteil von 2004 sahen sie den Handlungsspielraum und die Gesetzgebungskompetenz der Länder missachtet. Laut Grundgesetz dürfe das Hochschulrahmengesetz allein die "allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens" festsetzen.

Ende 2004 trat die sogenannte Reparaturnovelle in Kraft. Danach erhielten die Länder den Handlungsspielraum, den das Bundesverfassungsgericht vermisst hatte. Aus Sicht der Juniorprofessoren selbst hat sich das Instrument bewährt. Mehr als zwei Drittel sind eher oder sehr zufrieden. Das ergab im Mai 2007 eine Umfrage des Centrums für Hochschulentwicklung.

Luftsicherheit

Luftsicherheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center bemühte sich Rot-Grün auch um eine Regelung für den deutschen Luftraum: Was tun im Falle eines entführten Passagierflugzeuges, das droht, zur tödlichen Waffe zu werden? Das Luftsicherheitsgesetz sah für diesen Fall eine Abschussermächtigung vor, die 2006 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Der Staat dürfe keine Flugzeuge abschießen, die von Terroristen entführt und zu Anschlägen missbraucht werden würden. Es verletze die Menschenwürde, unschuldige Passagiere an Bord zum Objekt des Staates zu machen.

Kleinflugzeug und ein Phantom-Flieger der Bundeswehr im November 2003 über Frankfurt/Main

Beförderte die Debatte 2003 erneut: Ein Kleinflugzeug mit einem geistig verwirrten Piloten über Frankfurt am Main, das hier von einem Phantom-Abfangjäger begleitet wird.

Die Karlsruher Richter untersagten auch den Einsatz von spezifisch militärischen Waffen der Bundeswehr innerhalb der Grenzen Deutschlands. Im Anschluss an dieses Urteil stritt Schwarz-Rot weiter über die Möglichkeiten, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Amtshilfe hinaus zu erweitern. Vor allem der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) wollte eine weitreichende Grundgesetzänderung durchsetzen, scheiterte aber am Widerstand der SPD. Über die Möglichkeit oder die Notwendigkeit einer solchen Grundgesetzänderung streiten inzwischen nicht nur die Politiker, sondern auch die Verfassungsrichter selbst. Zwischen dem Ersten und dem Zweiten Senat bestehen erhebliche Meinungsverschiedenheiten in dieser Frage.

Pendlerpauschale

Pendlerpauschale

Im November 2008 atmeten 16 Millionen betroffene Berufspendler auf. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig, sie verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Kürzung ab 2007 hatte vorgesehen, dass der Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden kann.

Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bezeichnete das Urteil als "falsch, die Folgen für die Reformfähigkeit unseres Landes seien noch nicht abzusehen". Im hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) fand Steinbrück einen Mitstreiter für die Kürzung. Der frühere CSU-Chef Erwin Huber dagegen begrüßte das Urteil als "Sieg der Gerechtigkeit" und als "großen Erfolg für die CSU und ihren Kampf für die Arbeitnehmer".

Bereits drei Tage nach dem Urteil begannen die Finanzämter damit, unter Vorbehalt korrigierte Steuerbescheide zu verschicken. Der durchschnittliche Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen Entfernung zum Arbeitsplatz bekam knapp 400 Euro erstattet. Im März 2009 zog der Bundestag nach und setzte die alte Regelung wieder als geltendes Recht ein. Den Staat kostete das 5,4 Milliarden Euro im Jahr 2009 und rund drei Milliarden Euro im Jahr 2010. Ab 2011 muss der Staat jedes Jahr auf mehr als 2,5 Milliarden Euo an Steuern verzichten - vorausgesetzt, es bleibt bei der neuen "alten" Regelung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nicht verlangt. So ist nicht ausgeschlossen, dass die Pendlerpauschale komplett abgeschafft wird.

Rauchverbot

Rauchverbot

Gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstieß nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts das Rauchverbot in kleinen Kneipen. 2008 gaben die Richter zwei Kleingastronomen aus Tübingen und Berlin Recht, die sich gegenüber größeren Gaststätten im Nachteil sahen. Rauchen ist nach diesem Urteil erlaubt, wenn die Kneipe kleiner ist als 75 Quadratmeter, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und wenn kein abgetrennter Nebenraum zu Verfügung steht. Personen unter 18 Jahre ist der Zutritt zu diesen zu kennzeichnenden "Rauchergaststätten" verwehrt.

Die Bundesregierung hatte den Nichtraucherschutz in der Gastronomie nicht selbst regeln wollen und stattdessen die Länder in der Pflicht gesehen. Mit der Föderalismusreform war das Gaststättenrecht den Ländern übertragen worden.

Ausdrücklich ließen die Richter 2008 ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten zu. Nach einem Volksentscheid ist inzwischen in Bayern das Rauchen in der Gastronomie grundsätzlich verboten. Kritiker befürchten aber, dass auch dieses strenge Rauchverbot Schlupflöcher zulässt, wenn zum Beispiel bei privaten Familienfeiern in Gaststätten geraucht werden darf. Auf der anderen Seite mehren sich Stimmen vor allem aus der SPD, einen erneuten Versuch zu unternehmen, ein bundesweit einheitliches Rauchverbot auf den Weg zu bringen. Den "Flickenteppich aus 16 Länderregelungen" bezeichnete auch Dorothee Bär von der CSU als Fehler. Allerdings glaube sie nicht, dass "die Länderhoheit in dieser Frage noch einmal gekippt" werden könne.

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Im März 2010 kippten die Verfassungsrichter nicht nur das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, sondern ordneten auch die unverzügliche Löschung aller gespeicherten Daten an. Seit 2008 waren Telefongesellschaften und Internet-Provider dazu verpflichtet gewesen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Zu den Verbindungsdaten zählten die Nummern von Anrufern und Angerufenen im Festnetz und im Mobilfunknetz, E-Mail- und IP-Adressen im Internet sowie die Dauer der Netznutzung. Nicht erfasst wurde der Inhalt von Gesprächen und Mails. Mit der Vorratsdatenspeicherung sollte den Behörden effektivere Strafverfolgung und Terrorabwehr ermöglicht werden.

Geklagt hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Sammelklage mit fast 35.000 Unterzeichnern sowie mehrere prominente FDP-Politiker wie Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Ministerin ließ sich vor Gericht von ihrer Staatssekretärin vertreten, um nicht gleichzeitig als Klägerin und Beklagte auftreten zu müssen. Eine Neuauflage des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung muss strenge Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Die Daten dürften nur bei begründetem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat abgerufen werden können. Die Betroffenen müssten zumindest nachträglich über die Nutzung ihrer Daten informiert werden.

Vor dem Herbst ist nicht mit einer Neuregelung zu rechnen. Überprüft wird derzeit die EU-Richtlinie, die die Bundesregierung eigentlich mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte umsetzen wollen.

Wettmonopol & Zwangsteilzeit

Wettmonopol

In seinem Urteil von 2006 setzt das Bundesverfassungsgericht einem staatlichen Wettmonopol enge Grenzen: Ein solches Monopol für Sportwetten sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet sei, so die Richter. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen. Geklagt hatte eine Münchener Buchmacherin gegen den Freistaat Bayern.

Die Bundesländer schlossen nach dem Urteil den Glücksspielstaatsvertrag ab, der 2008 in Kraft trat. Ziel des Staatsvertrages ist es, die Spielsucht zu bekämpfen. Damit wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprochen. Zum Beispiel ist das Online-Glücksspiel durch den Staatsvertrag generell verboten. Der Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer die Verlängerung beschließen. Schleswig-Holstein will eine Lockerung der geltenden Regeln und notfalls auch allein aus dem Vertrag aussteigen.

Zwangsteilzeit

Beamtete Lehrer dürfen nicht ohne weiteres verpflichtet werden, in Teilzeit zu arbeiten. 2007 hoben die Karlsruher Richter die sogenannte Zwangsteilzeit auf. In Niedersachsen waren rund 6400 Bewerber als beamtete Lehrkräfte in Teilzeit eingestellt worden. Eine entsprechende Schulrefom hatte deren Arbeitszeit auf 75 Prozent der regulären Arbeitszeit pro Woche festgesetzt. Diese "antragslose Teilzeitbeschäftigung" ohne die Wahlmöglichkeit einer Vollbeschäftigung verstoße gegen den von der Verfassung garantierten Grundsatz der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation für Beamte. Mehrere hundert Beamte hatten sich gegen die Zwangsteilzeit gewehrt. Ihnen ging es um eine Nachzahlung und um die Anerkennung der Teilzeitbeschäftigung als volle Dienstzeit, die entsprechend bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt wird.